GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Eine Hausverwaltung bittet mich um Hilfe. Der Auftrag zur Terrassensanierung wurde an den Billigstbieter bereits erteilt. Dann meldet sich ein Mit-Eigentümer und meint das ist viel zu teuer, da muss nicht saniert werden. Dieser wohnt natürlich nicht in der Wohnung mit dem Wasserschaden unter der Terrasse, und demnach meint er nichts von einer Sanierung zu haben. Dass er auch von dem Werterhalt des Gebäudes profitiert sieht er nicht ein. Also muss ein Baugutachter her welcher feststellt ob eine Sanierung wirklich nötig sei. Kann man nicht noch reparieren ?

In vielen Fällen kann man das auch, aber hier ist eine 25 Jahre alte Terrasse Bestand, es wurde zwar die Abdichtung vor 15 Jahren erneuert, aber leider mit Winkelblechen anstatt seitlich hochgezogenen Abdichtungshochzügen. Demnach die Winkeleinfassung rund um bereits korrodiert ist und aufgerissene Lötnähte vorliegen. Weiters sind die Geländerstützeneinfassungen undicht und die Türanschlüsse ebenso. Es ist bei der kleinen Terrasse demnach unerheblich ob die Abdichtung noch tauglich ist oder nicht.

Die so oft beschuldigte Bitumenabdichtung geht erst nach vielen Jahren, und ganz am Schluss kaputt. Vorher sind es die Blecheinfassungen die den Dienst einstellen.? Demnach kann die Hausverwaltung beruhigt die Sanierung beauftragen, es wurde schon mehrmals repariert, jeweils ohne Erfolg. Mein Gutachten wird jedenfalls eine Komplettsanierung empfehlen. Jedoch Achtung – die Ausschreibung hat ein Professionist erstellt und muss in einigen Details geändert werden. Leider ist es selten dass der bestbietende Handwerker selbst eine fachgerechte Sanierung anbietet. Hier empfiehlt sich eine externe Kontrolle, dann fährt man vielleicht auch mit dem Billigstbieter gut.

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