GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Gemäß Werkvertragsnorm für Spenglerarbeiten ÖNORM B2221 und den Fachregeln für Spenglerarbeiten sind Bleche „indirekt“ zu montieren. Respektive müssen diese zwängungsfrei befestigt werden. Das schließt eine frei bewitterte Verschraubung von Blecheinfassungen aus. Im Bild 2 Gratbleche welche ausschließlich mit „Spenglerdichtschrauben“ befestigt wurden. Dieser Begriff ist irreführend, wie oft ist zu hören dass diese Schrauben ja eben für diesen Zweck verkauft werden. Schon weil sie S P E N G L E R – D I C H T S C H R A U B E N heissen. Nur ist aufgrund der temperaturbedingten Längenänderung derartiger Bleche mit keiner langen Haltbarkeit zu rechnen. Nicht selten dass Blecheinfassungen schon beim nächsten Sturm abfallen, was nicht passiert wenn die Bleche indirekt in Haft- oder Saumstreifen eingehängt werden.

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Eine Hausverwaltung bittet mich um Hilfe. Der Auftrag zur Terrassensanierung wurde an den Billigstbieter bereits erteilt. Dann meldet sich ein Mit-Eigentümer und meint das ist viel zu teuer, da muss nicht saniert werden. Dieser wohnt natürlich nicht in der Wohnung mit dem Wasserschaden unter der Terrasse, und demnach meint er nichts von einer Sanierung zu haben. Dass er auch von dem Werterhalt des Gebäudes profitiert sieht er nicht ein. Also muss ein Baugutachter her welcher feststellt ob eine Sanierung wirklich nötig sei. Kann man nicht noch reparieren ?

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