GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Fall aus der Praxis

Im Zuge einer Umbaumaßnahme eines Mehrfamilienhauses der Jahrhundertwende wurde das Dach erneuert. Dabei hat man die Dachziegel mit der Holzkonstruktion darunter entfernt. Genau in dieser Zeit zogen heftige Gewitter mit starken Regenfällen über das Gebäude und setzten das Dachgeschoß unter Wasser. Das Wasser sickerte über 2 Geschosse nach unten. Der sichtbare Schaden wurde schnell beseitigt und auch von der Haftpflicht Versicherung ohne Probleme vollständig übernommen. Danach wurde das Dachgeschoß ausgebaut und die darunterliegenden Wohnungen saniert.

Knapp 1 Jahr später zog eine junge Familie mit einem Kleinkind in die frisch renovierte Wohnung unter der Dachgeschoßwohnung. Kurz nach dem Einzug bemerkten sie an der Gipskartondecke kleine schwarze Punkte neben der Deckenleuchte und ließen diese untersuchen.

  • Das Ergebnis war der hoch toxische Schimmelpilz Stachybotrys, bei dem selbst kleine Mengen nicht zu tolerieren sind. 

Aus Angst um ihr Kleinkind war die Familie nicht bereit irgendwelche Kompromisse einzugehen und bestand auf einer umfassenden Sanierungsmaßnahme. Während dieser Zeit zog die Familie für 2 Wochen in eine Pension.

Über der Wohnung war im Dachgeschoß ein Estrich mit Bewehrung aufgebracht worden. In der Wohnung selbst war eine Gipskartondecke mit einer Folie darüber eingezogen worden. So war ein Austreten der Restfeuchte nach oben hin durch den Estrich blockiert und nach unten hin durch die Folie. Auf der Folie sammelte sich die Feuchtigkeit und  wanderte über den Lampenauslass in die Lampenöffnung. Aus berechtigter Angst um ihr Kleinkind wurde auch das alte Eichenparkett mit dem darunter liegenden Fehlboden entfernt. Dort konnten toxische Partikel des Schimmels nicht ausgeschlossen werden, weil das Parkett durch die Ritzen keine geschlossene Oberfläche bildete und Schimmelpartikel nach unten abgesackt sein konnten.

Die Versicherung weigerte sich den Folgeschaden komplett zu bezahlen und übernahm nur einen geringfügigen Anteil der Kosten. Übernommen wurden die „sowieso-Kosten“,  die ursprünglich entstanden wären, um eine ausreichende Trocknung in der Geschoßdecke zum Dachgeschoß hin durchzuführen. Auf den restlichen Kosten blieb der Eigentümer des Hauses letztendlich selbst sitzen.

Fazit: Nach einem Wasserschaden sollte ein Sachverständiger hinzugezogen worden. Mit ihm kann der Schaden gründlich untersucht werden, ein ausreichendes Sanierungskonzept erstellt und so fachgerecht behoben werden. Dies spart  viel Ärger und unnötige Kosten. Dipl.-Ing. (FH) Lucie Kreissl; Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen – Öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK München und Oberbayern

 

Bildquelle: Dipl Ing FH Lucie Kreissl – www.schaeden-im-gebaeude.de; Schimmelpilz Stachybotrys

Wasserschäden;  Schadensfeststellung – Ursachen:

  • starke Regenfälle, schadhafte Entwässerungssysteme wie Regenrinnen und  -fallrohre, Überschwemmung, undichte Wasserleitungen, auslaufende Waschmaschine, offene Wasserhähne, Undichtigkeiten am Dach, Putz, Wände –  Löschwasser nach Bränden

Folgen

  • beschädigte und nasse Einbauten wie Bodenbelag, Parkett, Teppich, Laminat, Estrich, Putz, Wände, Decken, Trockenbauverkleidungen, Wandverkleidungen, Türen, Fenster und Möbel
  • nicht nutzbare Räume, Eigentums-, Miet-Wohnung, Haus, Büroräume….
  • Schimmelpilze und andere Mikroorganismen wie Bakterien,
  • Holzzerstörer wie Hausschwamm
  • Gesundheitsprobleme Krankheit, Allergien, Vergiftungserscheinungen, Infektionen

Bleibt Feuchtigkeit in Hohlräumen zurück wie in einem schwimmenden Estrich, einer abgehängten Decke oder hinter einer Wandverkleidungen, kann es dort zur Schimmelbildung kommen. Bautechnische Schäden und gesundheitliche Probleme können die Folge sein.

Mit dem sofortigen Einbeziehen eines Sachverständigen zur fachgerechten Sanierung können Folgeschäden weitestgehend vermieden werden. Treten Folgeerscheinungen wie poröse Holzträger und Hausschwamm, Zersetzung von Bewehrungseisen, zusammengesackte Wärmedämmung und faulende Fensterrahmen erst nach Monaten oder Jahren auf, sind die Kosten meist immens hoch. Auch weisen Versicherungen Folgeschäden gerne ab.

Sofortmaßnahmen:

  • Bei Leitungswasserschäden Hauptwasserhahn absperren
  • Elektrische Versorgungen abschalten und gegen Wiedereinschalten schützen
  • Notstromversorgung abschalten, Kabelkanäle öffnen, Wasser soweit wie möglich entfernen mit Ableiten, Abpumpen, Absaugen, Luftdruck, Wischen …..
  • bei Mietwohnung –  Vermieter verständigen
  • einen Sachverständigen für die Beweissicherung und notwendige Vorkehrungen für Sanierung
  • Nasse Einrichtungsgegenstände und Einbauten ausbauen und entsorgen
  • Bautrocknung einleiten wie Luft- und Raumentfeuchter aufstellen
  • Sind die Schäden von einer Hausrat oder Haftpflicht- Versicherung gedeckt?

Mit freundlicher Bereitstellung durch die Autorin: Dipl.-Ing. (FH) Lucie Kreissl; Sachverständige für Schäden an und Bewertung von Innenräumen – Öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK München und Oberbayern – Textquelle

Bildquelle: Dipl.-Ing. (FH) Lucie Kreissl; www.schaeden-im-gebaeude.de - Hausschwamm
Bildquelle: Dipl.-Ing. (FH) Lucie Kreissl; www.schaeden-im-gebaeude.de - Hausschwamm

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