GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Alles im grünen Bereich – das war die „BAUEN & ENERGIE-Messe“ 2011! Ein Rückblick mit sonnigen Aussichten! Mit ihrem innovativen Standkonzept hat die IG Passivhaus Ost bereits in den vergangenen Jahren für Lichtblicke auf der Messe gesorgt. Auch heuer wurde das Angebot für unabhängige „Beratung im Zentrum“ von zahlreichen MessebesucherInnen genützt. Dem interessierten Publikum boten die ExpertInnen der IG Passivhaus Ost unter anderem auch die Bauherrenhilfe, dass IBO, der Umweltberatung, der Energieberatung NÖ und des Bau.Energie. – Umwelt Cluster Niederösterreich neben individueller Beratung auch ein hochkarätig besetztes Vortragsprogramm zu Themenbereichen rund um Passivhausplanung, Lüftungstechnik, Energieausweis, thermischer Sanierung bis hin zur Präsentation bereits gebauter Passivhausprojekte.   Bausachverständiger und Bauherrenhilfeautor; Günther Nussbaum-Sekora informierte die Interessierten zum Beispiel mit einem ausführlichen Vortrag zum Thema „Thermische Gebäudehülle – Schäden am Bau“ Alle Institutionen stehen für nachhaltiges Planen und Bauen. Somit stand auch die persönliche Beratung zu ressourcenschonender Verwirklichung individueller Wohnträume, und zu den neuesten Entwicklungen und Förderungsmöglichkeiten auf dem Passivhaussektor im Vordergrund. Neubau oder Sanierung ? Mehr denn je ist es wichtig, bei Investitionen in Neubau oder Sanierung auf nachhaltige Planung, vernetztes Handeln und auf zukunftsweisende, umweltschonende Technologien zu setzen. Die rege Nachfrage nach nachhaltigen Bauformen von Seiten des Messepublikums bestätigte alle Institutionen in ihren Bestrebungen. Mit energieeffizienter Bauweise kann man nur gewinnen! Nach dem Motto „Werden Sie Sieger mit der IG Passivhaus“ wurden täglich attraktive Gewinne verlost. Wer die Gewinnfrage: „Darf man in einem Passivhaus die Fenster öffnen?“ richtig beantwortete, konnte sich über Gutscheine für Energieausweise, Architekturberatungen, Baumaterialien, Fenster oder Haustechnikbauteile freuen. (die Antwort ist natürlich „Ja“!) Networking beim ComeTogether Ein schon traditioneller Fixpunkt auf der BAUEN & ENERGIE-Messe ist der jährliche ComeTogether, bei dem sich Baudamen und -Herren der Passivhausszene zum Austausch mit BranchenkollegInnen zusammenfinden. Diesmal mit internationalen Gästen: Etwa 30 TeilnehmerInnen einer kanadischen Handelsdelagation, die auf Einladung der kanadischen Botschaft ein einwöchiges Programm mit Besichtigungen von Passivhaus-Vorzeigeprojekten und Firmenbesuchen in Österreich absolvierte – zeigten großes Interesse am Passivhaus-Standard „Made in Austria“. Thomas Müller, Präsident des Kanada Green Building Council sowie Mitglied des Vorstandes des World Green Building Councils zeigte sich erfreut über die intensiven Kontakte zwischen Kanada und Österreich und sieht viel Potential für österreichisches Know-How und Produkte: „ In Kanada findet derzeit eine „grüne…

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Gegensteuern durch bedarfsgerechte WBF-Dotierung und GBV-Eigenkapitalstärkung! Wien (OTS) – „Dass die Wohnbauförderung zwei Jahre nach Aufhebung der Bundeszweckzuschüsse im Rahmen der heutigen Klubenquete im Parlament zum Thema „Zukunftsinvestitionen in Umwelt, Bauen und Wohnen wieder auf Bundesebene diskutiert wird, kommt gerade zur richtigen Zeit“, betonte Karl Wurm, Obmann des Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV), heute, Donnerstag, in seinem Statement. Anlass zur Besorgnis geben die jüngst erhobenen Zusicherungszahlen aller geförderter Wohnbauprojekte aus dem Jahr 2010. Der Rückgang der Förderungszusicherungen um fast 25 Prozent auf insgesamt rd. 25.000 Wohnungen deutet auf eine starke Reduktion der Neubauleistung für die Folgejahre hin. Wird auch weiterhin der Sparstift bei der Wohnbauförderung angesetzt – woran einige Länderbudgetvoranschläge 2011 keinen Zweifel lassen -, droht bei einem unverändert hohen Wohnungsbedarf das Angebot leistbarer Wohnungen zunehmend knapp zu werden, warnte der Verbandsobmann. Entschlossenes Gegensteuern muss an zwei Hebeln ansetzen, so Wurm: Zum einen an den Wohnbauförderungsbudgets der Länder, die bedarfsgerecht zu dotieren wären, zum anderen am zweckgebundenen Eigenkapital der Gemeinnützigen, dessen Bildung, Bindung und Verwendung für generationsübergreifend günstig zur Verfügung stehenden Wohnraum zu stärken wäre. Klaus Lugger, Geschäftsführer der Neuen Heimat Tirol und GBV-Aufsichtsratspräsident, untermauerte mit Beispielen aus der „gelebten“ gemeinnützigen Wohnbaupraxis die eminente Bedeutung dieser beiden  Finanzierungskomponenten für sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Wohnungsbau. Vorsichtigen Schätzungen des GBV-Verbandes zufolge wird das Gesamt-Niveau der Wohnungsfertigstellungen (Eigenheime, Mehrgeschosswohnungsbau) 2012 mit etwa 39.000 Wohnungen um ca. 10.000 Wohnungen niedriger ausfallen als im Schnitt der letzten Jahre. Gleichzeitig erharrt der Wohnungsbedarf auf hohen 49.000 Wohnungen jährlich. „Geht die Schwere zwischen Wohnungsproduktion und -bedarf weiter auf“, erklärte der Verbandsobmann, „gehen wir geradewegs einem Wohnungsmangel mit all den ‚Kollateralschäden‘ entgegen“. Ein knapperes Angebot verteuert die Preise von Mietwohnungen. Das ist jenes Wohnungssegment, bei dem nicht erst seit den durch die Wirtschaftskrise verursachten Einkommensverlusten eine starke Nachfrage zu beobachten ist. Die Bereitstellung von Wohnungen, „die man sich leisten kann“, wie eine breit angelegte Umfrage als 1. Priorität von Junghaushalten ergab, wird damit zu einer der zentralen Herausforderungen für die Wohnbauförderungspolitik und die gemeinnützigen Bauvereinigungen als professionelle Partner bei der Wohnungsversorgung. Jetzt sei „Agieren statt Reagieren“ erforderlich, appellierte Wurm. Einen Ansatzpunkt zur Sicherstellung von leistbarem Wohnraum bietet das Eigenkapital der Gemeinnützigen. Bereits in der Vergangenheit habe der zweckgerichtete Einsatz der beschränkt erwirtschafteten Erträge der Ausdünnung der Wohnbauförderungsmittel entgegenwirken können. In den letzten 20 Jahren hat sich der Anteil des Eigenkapitaleinsatzes zur Finanzierung…

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Weiteres Positives OGH – Urteil für MieterInnen! Wien (OTS) – „Ein weiteres positives Urteil des OGH bestätigt unsere Rechtsmeinung betreffend der Erhaltung im Inneren der Wohnung“, zeigt sich Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs, über die neue Entwicklung erfreut. Das Urteil wurde seitens des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums erwirkt. Mietvertragsklauseln, die MieterInnen bisher dazu verpflichtet haben, sämtliche Gebrauchsspuren bei Rückgabe des Mietobjektes zu beseitigen, sind aus der Sicht des Obersten Gerichtshofes (OGH) grob benachteiligend und damit unzulässig. Auch wurden Vertragsklauseln für unwirksam erklärt, die MieterInnen dazu verpflichten beispielsweise gesprungene Fliesen, undichte Armaturen oder Silikonfugen auf eigene Kosten bei Rückgabe einer Wohnung  zu erneuern. „Solche Mängel gehören definitiv zur normalen Abnützung, die im Zusammenhang mit dem Bewohnen einer Wohnung auftreten. Da derartige Kosten bereits durch den laufenden Mietzins abgedeckt werden, hat der OGH nun klargestellt, dass die MieterInnen bei Beendigung des Mietverhältnisses keine Verantwortung für die Beseitigung der Gebrauchspuren tragen müssen“, erklärt  Mag. Nadja Shah, Bundesgeschäftsführerin der Mietervereinigung Österreichs. Positiv ist auch, dass in der Entscheidung festgehalten wird, dass ein generelles, formularmäßiges Tierhaltungsverbot unzulässig ist. Die Haltung von wohnungsüblichen Kleintieren wie Hamster oder Meerschweinchen ist daher auch ohne Zustimmung des Vermieters zulässig. Auch spricht sich der OGH gegen eine pauschale Überwälzung der laufenden Erhaltungs-und Erneuerungsarbeiten an Einrichtungsgegenständen und Anlagen, wie z.B. der Therme, auf die MieterInnen aus. „Der Vermieter ist in jedem Fall verpflichtet, den vereinbarten Gebrauch des Mietgegenstandes zu gewährleisten. Bei Gebrechen einer Therme und somit in einer unbeheizten Wohnung, hat der Mieter jedenfalls das Recht auf sofortige Mietzinsminderung, wenn die Wohnung ursprünglich beheizt vermietet wurde“, so Mag. Shah. Diese erneute positive Entscheidung des OGH stärkt die Rechtsmeinung der Mietervereinigung, die dem Vermieter gesetzlich die Erhaltung im Inneren des Mietobjekts auferlegt. „Stück für Stück entsteht nun mehr Rechtssicherheit im Interesse der wohnenden Menschen“, so Niedermühlbichler abschließend. Schlagwörter: Baumangel, Beendigung des Mietverhältnisses-Abnützungserscheinugnen, Gebrauchspuren in Mietwohnungen, Gebrauchsspuren bei Rückgabe des Mietobjektes, gröbliche Benachteiligung von Mietvertragsklauseln, Hausmiete, Heizungsmangel-Mietwohnung, Immobilienkauf-Sachverständiger zur Gutachtenerstellung, Immobilienverkauf-Gutachtenerstellung, Kündigung einer Mietwohnung, Mietervereinigung, Mietervereinigung Oesterreichs, Mietgegenstand, Mietobjekt, Mietrecht, Mietrecht-Erhaltungs-und Erneuerungsarbeiten, Mietrecht-gesprungene Fliesen bei Wohnungsrückgabe, Mietvertragsklauseln, Mietwohnung-Heizungsmangel, Mietwohnung-Tierhaltung, Mietwohnungsrückgabe-Schadenersatz,…

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Nasse Wände? Nein, danke! – Vorbeugen, erkennen, beseitigen und nachhaltig feuchtfrei wohnen! Feuchte Wände sind zunächst unsichtbar. Oft wird aufsteigende Feuchte vom Erdreich erst bei sichtbaren Flecken oder Modergeruch bemerkt, erklärt Ing. Pastner von Isotherm Pastnerit in Krems . Doch wie wird man die Feuchte los, damit sich kein Schimmel breitmachen kann? Wie und mit welchem Material kann saniert werden? Mit welchem Material können Problemstellen wie z.B. Wohnbereiche mit erdberührten Wänden (Keller) saniert und zugleich verschönert werden? Firma Isotherm Pastnerit aus „KREMS/D.“ informiert Sie umfangreich, wie dieses unliebsame Übel „erkannt, beseitigt und mit entsprechenden Materialien, wasserundurchdringlich, nachhaltig für einen behaglichen Wohnbereich saniert werden kann.“ Aufsteigende Feuchte ist ein weit verbreitetes Problem Weshalb wird es eigentlich in unseren Bauten feucht? Warum der Bauschaden wenn es gar keinen Rohrbruch gibt? Weshalb der Feuchte-Schimmel in Dusche, Küche, Bad beim Wäsche trocknen, Blumen überwintern (ohne heizen)? Warm und kalt ergibt „feucht“. Gerade im Sommer, wo eigentlich viele Leute ans Lüften denken, schwitzt der (kalte) Keller, genau wie auch die Getränkeflasche, die man aus dem Kühlschrank nimmt. Im Winter schwitzen schwach beheizte, mangelhaft gedämmte, daher unterkühlte Flächen, wenn warme, beheizte Raumluft dorthin streicht und an der kalten (Wand)fläche abkondensiert. Es kommt die Feuchte an warmen  Tagen aus der Luft…und kondensiert dann an kalten Flächen (Kellerwände). Lüften im Winter bringt aber Kälte in den Bau. Lüften wir aber an warmen Frühlingstagen bringen wir durch die wärmere Luftzufuhr leider die kalten Flächen wieder zum Schwitzen. Daraus schließen wir also, dass mit lüften alleine das Problem nicht zu beseitigen ist. Dauerhaft Sanieren mit üblichen, saugfähigen Baustoffen funktioniert nur dann, wenn danach ausreichend stark, trockengeheizt wird. Viel heizen und im Winter lüften kostet jedoch eine Menge Geld. Besonders wenn es an der Wärmedämmung mangelt. Ohne Heizen hilft eine  Außendämmung leider nicht gegen Schimmelbefall. Besonders gefährdet sind Wandverbauten und Anbaumöbel, sowie Kleiderkästen im Keller besonders an Außenwänden. Miefgeruch, das ist beginnender Schimmelbefall! Eine Innendämmung ist bauphysikalisch nur sinnvoll, wenn diese raumseitig verlässlich dampfdicht ist gegen Luftfeuchtigkeit. Dampfdichtigkeit ist erforderlich! Eine Dampfbremse ist zu wenig. Das Isotherm Paneelsystem mit  Nut/Feder-Dichtverlegung ist wasser- und wasserdampfdicht und auch wasserfest! Ideal hinter dem Kleiderkasten! Wichtig in der Dusche anstatt der kalten Fliesen. Behaglich warm und schön, in allen Farben. Lebensmittelechte, schimmelsichere Oberfläche, bei Bedarf auch übermalbar. Für den behaglichen Sitz- oder Liegeplatz sind Isotherm-Paneele auch…

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Nasse Wände? Nein, danke! – Vorbeugen, erkennen, beseitigen und nachhaltig feuchtfrei wohnen! Feuchte Wände sind zunächst unsichtbar. Oft wird aufsteigende Feuchte vom Erdreich erst bei sichtbaren Flecken oder Modergeruch bemerkt, erklärt Ing. Pastner von Isotherm Pastnerit in Krems . Doch wie wird man die Feuchte los, damit sich kein Schimmel breitmachen kann? Wie und mit welchem Material kann saniert werden? Mit welchem Material können Problemstellen wie z.B. Wohnbereiche mit erdberührten Wänden (Keller) saniert und zugleich verschönert werden? Firma Isotherm Pastnerit aus „KREMS/D.“ informiert Sie umfangreich, wie dieses unliebsame Übel „erkannt, beseitigt und mit entsprechenden Materialien, wasserundurchdringlich, nachhaltig für einen behaglichen Wohnbereich saniert werden kann.“ Aufsteigende Feuchte ist ein weit verbreitetes Problem Weshalb wird es eigentlich in unseren Bauten feucht? Warum der Bauschaden wenn es gar keinen Rohrbruch gibt? Weshalb der Feuchte-Schimmel in Dusche, Küche, Bad beim Wäsche trocknen, Blumen überwintern (ohne heizen)? Warm und kalt ergibt „feucht“. Gerade im Sommer, wo eigentlich viele Leute ans Lüften denken, schwitzt der (kalte) Keller, genau wie auch die Getränkeflasche, die man aus dem Kühlschrank nimmt. Im Winter schwitzen schwach beheizte, mangelhaft gedämmte, daher unterkühlte Flächen, wenn warme, beheizte Raumluft dorthin streicht und an der kalten (Wand)fläche abkondensiert. Es kommt die Feuchte an warmen  Tagen aus der Luft…und kondensiert dann an kalten Flächen (Kellerwände). Lüften im Winter bringt aber Kälte in den Bau. Lüften wir aber an warmen Frühlingstagen bringen wir durch die wärmere Luftzufuhr leider die kalten Flächen wieder zum Schwitzen. Daraus schließen wir also, dass mit lüften alleine das Problem nicht zu beseitigen ist. Dauerhaft Sanieren mit üblichen, saugfähigen Baustoffen funktioniert nur dann, wenn danach ausreichend stark, trockengeheizt wird. Viel heizen und im Winter lüften kostet jedoch eine Menge Geld. Besonders wenn es an der Wärmedämmung mangelt. Ohne Heizen hilft eine  Außendämmung leider nicht gegen Schimmelbefall. Besonders gefährdet sind Wandverbauten und Anbaumöbel, sowie Kleiderkästen im Keller besonders an Außenwänden. Miefgeruch, das ist beginnender Schimmelbefall! Eine Innendämmung ist bauphysikalisch nur sinnvoll, wenn diese raumseitig verlässlich dampfdicht ist gegen Luftfeuchtigkeit. Dampfdichtigkeit ist erforderlich! Eine Dampfbremse ist zu wenig. Das Isotherm Paneelsystem mit  Nut/Feder-Dichtverlegung ist wasser- und wasserdampfdicht und auch wasserfest! Ideal hinter dem Kleiderkasten! Wichtig in der Dusche anstatt der kalten Fliesen. Behaglich warm und schön, in allen Farben. Lebensmittelechte, schimmelsichere Oberfläche, bei Bedarf auch übermalbar. Für den behaglichen Sitz- oder Liegeplatz sind Isotherm-Paneele auch…

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Aktualisierung vom 10.2.2012: Der Anwalt von unten angeführtem Bauunternehmer gibt bekannt dass dieser nicht mehr als Bauunternehmer aktiv ist, es bestehe also kein Anlass mehr diesen mit vollen Namen zu nennen. Die Redaktion schließt sich dieser Meinung an und anonymisiert den Beitrag. Es besteht kein Grund mehr andere vor diesem Bauunternehmer zu warnen, weswegen auch kein Anlass besteht seinen Namen negativ zu erwähnen. Ein altbestehendes Souterrain-Lokal in Wien, es sollen die eigenen Arbeiter untergebracht und entsprechende Umbauarbeiten, sowie der Einbau von Nassräumen erfolgen. G.N.wird beauftragt, er stellt sich als Baufirma und Generalunternehmer vor. Man müsse sich keine Sorgen machen, Baumeister,- Trockenbau,- Elektriker,-Installateur,- Fliesenleger,- und Malerarbeiten, alles aus einer Hand.   Wer hier nicht prüft läuft in die Falle VOR JEDEM BAUVORHABEN sind baurechtliche Fragen zu stellen. Welche Arten von Bewilligungsverfahren gibt es? Und vor allem welches Verfahren ist für das Bauvorhaben relevant? Hier ist ein Planungsgespräch mit einem Bauingenieur oder einem Ziviltechniker dringend empfohlen. Schon alleine wegen baubehördlicher und nachbarschaftsrechtlicher Fragen, und nicht zu Letzt aus versicherungstechnischen Gründen. Versicherungsschutz für einen Schwarzbau wird es im Regelfall nicht geben! Erst wenn diese Fragen geklärt sind geht es weiter zu den technischen und betrieblichen Fragen. Wie beschreibe ich mein Vorhaben? Nehme ich einen neutralen Fachmann zur Leistungsbeschreibung? Oder lade ich verschiedene Firmen zur Anbotslegung ein? Der Baumeister wird es schon wissen! Der Gedanke ist grundsätzlich nicht falsch, gibt es keinen Architekten tritt der Baumeister, aber auch ein anbietender Installateur, Fliesenleger, Maler… de facto als „Planer“ auf. Ihn trifft eine besondere Sorgfaltpflicht. Im gegenständlichen Fall lag zum Zeitpunkt der Beauftragung an „G.N.“ -laut Online-WKO-Auskunft- nur eine FREIE Gewerbeberechtigung für Gipsplattenspachteln (Ohne Montage!) und Gebäudereinigung vor!  Eine Gewerbeberechtigung für Baumeisterarbeiten wurde erst während der Arbeiten erlöst. Da ist Vorsicht geboten!  So ein „Wohnungsumbau“ stellt sich oft schwieriger dar als ein einfacher Neubau! Fragen sie nach: Wer ist gewerberechtlicher Geschäftsführer? (Der „echte“ Baumeister) Ist dieser tatsächlich für das Unternehmen tätig? Gibt es Referenzen? (Adressen geben lassen!) In dem Fall änderte sich der Gewerbeschein, aber nicht der Berater. G.N. hat sich tatsächlich alleine um alles gekümmert… Baustelle fertig – Keine Baugenehmigung Zum Zeitpunkt meines Einschreitens waren die Bauleistungen fast fertiggestellt. Es wurden statisch relevante Konstruktionen eingebaut, neue Nasszellen, neue Heizmöglichkeiten und Kaminanschlüsse. (und vieles mehr) Nicht Anzeige- oder Bewilligungspflichtig wäre beispielsweise eine Instandsetzung der Böden oder Wände. Für den einfachen Badezimmereinbau besteht in der Regel nur die Pflicht zur…

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Hinsichtlich der Nachfrage zum Artikel vom 20. August 2010 “Wien braucht keine Alibi-Aktionen, sondern mehr Baupolizei” informierte sich die Bauherrenhilferedaktion bei DI Hannes KIRSCHNER, Senatsrat – Leiter der Stabstelle Magistrat der MA 37 – Baupolizei Wien zu Thema “ Überprüfung der Wiener-Gründerzeithäuser durch die Baupolizei“. SR DI Hannes Kirschner stellte freundlich folgende Daten zur Verfügung: Bis Dezember 2010 wurden mehr als 2000 Gebäude überprüft, davon stammten 800 Gebäude aus der Gründerzeit! Anlässlich der Überprüfungen durch die Baupolizei wurden 220 Baustellen in Wien aufgrund unterschiedlichster Mängel zur Einstellung gebracht und Strafanzeige erstattet. Davon betroffen waren 125 Baustellen im Zusammenhang mit  Gebäuden aus der Gründerzeit! Eine Baustellenfreigabe zur Fertigstellung kann nur durch Vorlage einer Mängelbehebung bewirkt werden.   Diese „Aktion SCHARF“ geht auch im Jahr 2011 weiter. Gefragt ist „Soziale Kompetenz“, die Baupolizei ist auf Meldung Dritter angewiesen! In Wien werden jährlich ca. 15.000 Baubewilligungen erteilt und es existieren mehr als 100.000 Gebäude. Eine flächendeckende Überwachung durch die Baupolizei ist daher nicht möglich. Für (größere, bzw. komplexere) Baustellen wurde deshalb in Wien vor mehr als 15 Jahren in der Bauordnung das Organ des „Prüfingenieurs“ eingeführt. Der Prüfingenieur muss ein unabhängiger Ziviltechniker oder gerichtlich beeideter Sachverständiger sein, der vom Bauwerber namhaft zu machen ist, die Baustelle zu überprüfen und Mängel der Baupolizei zu melden hat. Leider nehmen viele Prüfingenieure die Prüf- und Meldepflicht nicht ausreichend wahr, weshalb nun daran gedacht ist, das Gesetz zu verschärfen. Bild: BHH Schlagwörter: Aktion scharf-Alibihandlung, Aktion SCHARF-Baupolizei, Altbausanierungen, Altbauten, Bauherr, Baumangel, Bauordnung, Baupfusch, Baupfusch-Meldepflicht, Baupolizei, Baupolizei ist auf Meldung dritter angewiesen, Baupolizei-Aktion SCHARF, Baupolizei-Baustellenkontrolle, Baupolizei-Bürgerunterstützung, Baupolizei-Kontrollorgane, Baupolizei-Meldung, Baupolizei-soziale Kopetenz, Baupolizei-verschäfte Kontrollen, Bausachverständige, Baustelle, Baustellenkontrolle durch die Baupolizei, Baustellenmangel-Baupolizei, Baustellenüberwachung, Bürgermeldung-Baustellenmängel, Fassadensanierung, flächendeckende Überwachung-Baupolizei, Gebäude aus der Gründerzeit, Gebäudesanierung, Gebäudeüberprüfung, gerichtlich beeideter Sachverständiger, Gesetzesänderung-Baupolizei, Gründerzeit-Häuser, Gründerzeitgebäude, Gründerzeithaus, Gründerzeithaus-Sanierung, Hausschwamm, Kirschner Hannes DI, MA37,…

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Useranfrage: Wohnen mit Schrittgeräuschen! Wir kauften 2010 eine Eigentumswohnung, seit Einzug in die Wohnung verloren wir die Freude der Nutzung. Ein Ruhen in unserem Heim ist kaum möglich, denn ein sehr dumpfes Geräusch gibt jeden Schritt von obiger Wohnung wieder. Kann dieses Geräusch auf eine nicht der ÖNorm B 8115-2 entsprechende Ausführung der Trittschalldämmung zurückzuführen sein? Leider war jegliche Kontaktaufnahme zu Bauträger bis dato erfolglos, bitte Sie um Information auf welcher Basis ein Gutachten erstellt werden kann. Beantwortung durch K2 Bauphysik – Axel Kordik: Die Anforderungen an den Trittschallschutz zwischen Wohnungen sind gemäß der Wiener Bauordnung in der ÖNORM B 8115-2 geregelt. Dabei ist ein höchstzulässiger bewerteter Standard-Trittschallpegel zwischen Wohnungen von L’n,T,w ? 48 dB zu erfüllen. Diese Einzahlangabe ist ein über alle im bauakustischen Bereich interessanten Frequenzen (100 – 3150 Hz) gemittelter Wert. Massive Bauteile dämmen  tieffrequente Schallwellen schlechter als hochfrequente. D.h. es kommt in der Regel auch bei korrekter Ausführung der Fußbodenkonstruktion im tieffrequenten Bereich zu einer höheren Schallübertragung. Daher ist es möglich, dass dumpfe Gehgeräusche eher wahrnembar sind bzw. als störend empfunden werden. Die gesetzlichen Anforderungen werden aber aufgrund der Einzahlangabe über alle Frequenzen meistens dennoch erfüllt (örtliche Einbrüche in der Schalldämmung in den einzelnen Frequenzen werden zu wenig gewichtet). Da es viele mögliche Ursachen einer zu geringen Trittschalldämmung gibt (z.B. unzureichende Dimensionierung der Trittschalldämmung, Körperschallbrücken zwischen Estrich und den umliegenden Bauteilen, etc.), ist eine Beurteilung der gegenständliche Situation mittels Trittschallmessungen erforderlich. Dabei wird ein Tritschallhammerwerk auf der zu untersuchenden Trenndecke aufgestellt welches ein genormtes Klopfgeräusch verursacht. Im darunter liegenden Raum wird der über die Bauteile übertragene Schallpegel mittels eines Schallmessgerätes gemessen und mit den zulässigen Grenzwerten gemäß ÖNORM B 8115-2 verglichen. Aufbau: Fließestrich mit Wärme/Trittschalldämmung auf Stahlbetondecke Schlagwörter: Bauabschnitt-Gutachterunterstützung, Baubegleitung durch Sachverständige, Baumaterial, Bauordnung-Trittschallschutz, Bauphysik, Bauphysik-Hilfestellung, Bausachverständige, Bauteile übertragene Schallpegel, Bodenaufbau, Estrich, Fließestrich, Fußbodenkonstruktion, Gebäude-Geräuschübertragung, Geräusch, Geräuschübertragung-Gebäude, Gutachter-Rohbau, Gutachter-Trittschalldämmung, Hilfe bei Schrittgeräuschen, K2 Bauphysik, Klopfen im Haus, Klopfgeräusch-Bodenbereich, Klopfgeräusch-Gebäude, Klopfgeräusch-Wände, Kordik Axel, Massive Bauteile, ÖNORM B 8115-2, Randstreifen, Raumakustik,…

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