GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Die Rudolf Webel GmbH hat sich erneut im Juni 2017 für ein weiteres Jahr qualifiziert, das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Ein Haus ist immer nur so gut wie seine Wetterseite und sein Dach. Von herkömmlich verzinktem Blech über Kupfer, Zink-Blech und Uginox bishin zu Alu-Blech bietet die Rudolf Webel GmbH Materialien für Spenglerarbeiten  in den verschiedensten Ral-Farben an. Mehr Informationen finden Sie unter www.webel.at…

Weiterlesen

Finanzierung des Hausbaus: Wahrscheinlich nicht mehr allzu lang mit so günstigen Zinsen wie gerade Wer die Absicht hat, ein Haus zu bauen, sollte sich etwas beeilen. Experten sehen derzeit ein langsames Ende der Niedrigzinspolitik bei der Europäischen Zentralbank kommen. Über die letzten Jahre fielen die Kreditzinsen zugunsten von Privatverbrauchern immer weiter ab, doch nun soll es angeblich wieder bergauf gehen. Ein Immobilienkredit würde so wieder in die Tausende gehen, was seine Zinsnebenkosten angeht. Mehr zu den Hintergründen des Niedrigzinses Kredite waren einst deutlich teurer, was auch die Zeit umschreibt, in der Sparer ihr Geld noch äußerst lukrativ anlegen und Gewinne erwirtschaften konnten. Das funktioniert nun nicht mehr. Die Zinsen für Geldanlagen sind im Keller und genauso eben auch für Kredite, was Kreditnehmer freut. Die Europäische Zentralbank verspricht sich damit eine Ankurbelung der europäischen Konjunktur. Geld kommt in den Umlauf, anstatt auf Sparkonten zu ruhen. Und so kostet der Kredit nicht mehr 6 Prozent an Zinsen – beziehungsweise bis auf vereinzelte Ausnahmen –, sondern gerade bei Online-Banken nur noch 2-3 Prozent. Es handelt sich um billige Kredite, die man jetzt noch unkompliziert erhalten kann. Kreditvergleiche helfen zu günstigen Zinsen beim Hausbau Was bei Kleinkrediten von unter 2.500 Euro für kleinere Investitionen kaum eine Rolle spielt, ist bei Hauskrediten ein großes Thema. Hier kommt es auf jeden kleinen Prozent Unterschied an, aus dem sich je nach Kreditsumme monatlich mehrere 100 Euro plus oder minus ergeben. Deshalb sind Verbraucher dazu angehalten, bei Investitionen wie diesen Kreditvergleiche heranzuziehen und nach besonders günstigen Angeboten Ausschau zu halten. Dort gibt man den gewünschten Kreditbetrag ein, wählt eine Laufzeit und sieht sich die aktuell besten Angebote an. Für Immobilienkredite gibt es ebenfalls entsprechende Vergleiche, da sich die meisten Kreditvergleiche lediglich mit Ratenkrediten auseinandersetzen, die für eine Hausfinanzierung nicht geeignet sind. Auch Fremdwährungskredite sollten nicht genommen werden. Meist ist die Höchstsumme zu niedrig, der Wechselkurs zu dynamisch oder sind die Zinsen zu hoch, als dass eins von beidem lukrativ wäre. Hingegen für spätere Renovierungszwecke oder Einrichtung sind normale Ratenkredite wieder geeignet. Aufpassen auf Zinsbindungsfrist und rechtzeitig vorsorgen Bei Immobilienkrediten ist außerdem noch zu beachten, dass es oft eine Zinsbindungsfrist gibt. Das bedeutet, dass günstige Zinsen lediglich für eine bestimmte Laufzeit gewährt werden, in denen der Kredit aber noch nicht getilgt sein wird. Es kommt also zu einer automatischen Anschlussfinanzierung, bei der die Zinsen deutlich ansteigen in Vergleich zu dem, was…

Weiterlesen

Wir haben im Jahr 2003 via Makler und Notar ein Bestandshaus (Baujahr 1966) in NÖ gekauft. 1975 wurde eine Garage an der Grundstücksgrenze (zum öffentlichen Grund) eingereicht und bewilligt. Allerdings wurde die Garage offensichtlich anders errichtet (Verbindung direkt mit dem Bestandsgebäude) und ebenso nie eine Fertigstellungsanzeige vom damaligen Eigentümer (bzw. Errichter) eingebracht. Im Jahr 2008 wurde die Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück vermessen. Bei der damalig durchgeführten Grenzverhandlung war auch ein Mitarbeiter der Gemeinde anwesend. Es wurde festgestellt, dass die nördliche Grenze zum öffentlichen Grund um 39 cm überschritten wurde. Laut dem Vermessungsbüro offensichtlich nicht absichtlich, weil die gegenüberliegende südliche Grenze (zum Grund der Bundesforste) um diesen Abstand unterschritten wurde. Laut Vermessungsbüro würde die Differenz sich eher durch die genauere moderne Messtechnik ergeben. Der Gemeindebeamte unterschrieb die Niederschrift genauso wie wir. Seit 2016 schickt die Gemeinde Aufforderungen an jene Grundbesitzer aus, wo sich aufgrund ihrer Aufzeichnungen im Vergleich zu  Satellitenbildern „Ungereimtheiten“ ergaben, diese bewilligen zu lassen. Wir haben also einen Baumeister mit der nachträglichen Einreichung des oben geschilderten Garagengebäude beauftragt. Nachdem der Bau bereits 1975 eigereicht jedoch anders ausgeführt wurde, wiegten wir uns nach ersten Angaben der Gemeinde in Sicherheit um eine Bewilligung gem. § 70 Abs. 6 der niederösterreichischen Bauordnung zu erhalten. Allerdings droht uns jetzt nach einem heutigen Gespräch mit der Gemeinde ein Abrissbescheid, weil eben der Bau um 39 cm die Grundstücksgrenze überragt. Besteht die Chance einen evtl. Abrissbescheid zu umgehen? Feedback via Architekt Dipl.- Ing.  Martin Haas, MSc (Sachverständiger für Baurecht) Das ist ein Thema welches gelegentlich vor allem am Land zum Tragen kommt, die sogenannten Grundstücksgrenze, -verlauf, welche zwar seit Generationen hingenommen wird, wenn es im sogenannten Grundsteuerkataster liegt, wo die Grenzen nicht rechtlich fixiert sind. Durch die Nachmessung durch einen Geometer und Eintragung in den „Grenzkataster“ mit Grenzverhandlung (wo alle Betroffenen dabei waren und dem zugestimmt haben) sind die Grenzen rechtlich fixiert worden. Daran ist nicht mehr zu rütteln! Eine Möglichkeit wäre die 39 cm dem Nachbarn abzukaufen, es neu vermessen und neu eintragen zu lassen. Zusatz Team BHH.org: Link zur NÖ-Bauordung Link zu Artikel: Bauprojekt „Fertigstelllungsanzeige – Benützungsbewilligung“…

Weiterlesen

Der Oberste Gerichtshof hat sich in jüngster Zeit in drei Entscheidungen mit der Frage des Negativzinssatzes auseinandergesetzt. Es wurde nunmehr endgültig festgestellt, dass es unter keinen Umständen zu einer Zinszahlungspflicht des Kreditgebers kommen kann. Nähere Details dazu finden Sie im aktuellen Newsletter der RA Kanzlei HASCH & PARTNER Fazit Aufgrund  der jüngsten OGH-Entscheidungen zur Frage der Negativzinsen, ist davon auszugehen, dass nun feststeht, dass nie der Fall eintreten könne, dass der Kreditgeber aufgrund des negativen Zins- niveaus dem Kreditnehmer Zinszahlungen leisten müsse. Somit hält die Rechtsprechung konsequent an ihrer Linie fest, dass aufgrund der negativen Zinslage eine „Negativverzinsung“ bei Spareinlagen den elementaren und gesetzlich angelegten Zweck einer Spareinlage (Gewinn-und Vermögensbildungsfunktion) diametral widerspreche  (RIS-Justiz  RS0125504). Dieser Grundsatz müsse auch für Kreditverträge gelten. Zukünftig ist somit jedenfalls Kreditnehmern davon abzuraten die von einigen Autoren in der Literatur aufgeworfene Zinszahlungspflicht des Kreditgebers aufgrund von Negativzinsen gerichtlich geltend zu machen weil der Oberste Gerichtshof nunmehr endgültig festgestellt hat, dass es unter keinen Um- ständen zu einer Zinszahlungspflicht des Kreditgebers kommen  kann. Jedoch ist für den Kreditnehmer die jüngste Entscheidung (4  Ob  60/17b) jedenfalls  positiv zu werten, dass es für die Entgeltlichkeit des Kreditvertrages nicht erforderlich ist, dass in jeder Zinsperiode auch tatsächlich Zinsen anfallen. Dies wird in der Bankenwelt wohl den Effekt haben, dass bei den Zinsgleitklauseln Untergrenzen vereinbart werden, um der „Nullverzinsung“ vorzubeugen. Autoren RA DDr. Alexander Hasch, RAA Mag. Christoph Sailer Textquelle: RA Kanzlei Hasch & Partner…

Weiterlesen

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „MIHAI BACILA Immobilienerrichtungs GmbH, 1100 Wien, FN455504i“ die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: Link zur WKO Gewerberechtlicher GF: Josef Jambrich www.firmenmonitor.at Als Geschäftsführer bzw. Gesellschafter sind gemeldet: Voichescu Nicolae-Florentin, Bacila Mihai Bonitätsauskünfte –  www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

Weiterlesen

Brandkatastrophe in London Viele von uns sind von der Brandkatastrophe in London schockiert. Vor allem stehen wieder Fassaden in der Kritik, die mit Polystyrol gedämmt sind. Nach dem aktuellen Stand der Informationen konnte sich das Feuer vor allem über die Fassade ausbreiten und EPS brennt nun mal. Vorab gesagt, gibt es in allen deutschsprachigen Ländern sehr konkrete Baubestimmungen, nach denen solch hohe Gebäude nur mit unbrennbaren Baustoffen, sprich Steinwolle- oder Calcium-Silikatplatten, bekleidet werden dürfen, und das ist gut und richtig so. Deshalb kann man davon ausgehen, dass es bei uns niemals zu einer solchen Tragödie kommen kann. Andere Länder scheren sich, vorrangig aus Kostengründen, überhaupt nicht um solche Bestimmungen, ja wir werden auch als zu „deutsch“ belächelt. Ich persönlich war in die Bauten rund um die EXPO in Milano involviert. Auch hier wurden neue Hochhäuser bis 65m Höhe gebaut und mit Polystyrol außen gedämmt. Meine Einwände zum Brandschutz wurden von allen zwar zur Kenntnis genommen, aber einstimmig ignoriert. Ich will aber noch anmerken, dass eine korrekt ausgeführte Fassade auch mit Polystyrolplatten nicht so einfach brennt, weil sie durch Putzschichten geschützt sind. Das wird bei jeder WDVS in Österreich durch die sogenannte große Brandprobe geprüft. Im Jahr 2007 habe ich an einem Praxistest in Graz teilgenommen, bei dem auch der ORF, sowie mehrere technische Institute anwesend waren. Bildquelle: SV Ing. Grundner Dabei wurden das reale Verhalten unterschiedlicher Dämmstoffe vorgeführt. Das Foto zeigt eine Fassade mit Polystyrolplatten, wobei der linke Bereich fachgerecht und mit Brandriegeln über den Fenstern ausgeführt wurde, der echte hingegen ohne Brandriegel und fachlich falsch durch Punktverklebung. Während das WDVS links „nur“ schwarz wurde und die Platten dahinter geschmolzen sind, so traten rechts die Flammen aus dem Putz heraus. Daher ist eine unabhängige Bauüberwachung fundamental und kann sogar Leben retten. SV Ing. Richard Grundner, 9500 Villach Link zur Quelle des Artikels…

Weiterlesen

Wir raten zur Achtsamkeit bei Terminvereinbarungen mit Immobilienmakler! Aus bestimmten Gründen raten wir bei einer Terminvereinbarung mit Karl Artner zu besonderer Sorgfalt. Trotz eindeutiger Terminisierung und dem Hinweis dass Kosten entstehen wenn der vereinbarte Termin nicht zu Stande kommt, kam der Makler ohne jeglicher Verständigung einfach nicht. Auch die Zusage, die entstandenen Kosten für das Storno zu übernehmen, hielt der Makler nicht ein. Der Kunde stand mit seinem Sachverständigen vor verschlossenen Türen, den Makler kümmerte es offenbar wenig. https://www.remax.at/Immobilienmakler/Karl-Artner-73320372 Sofern bei einem Begutachtungstermin zum Immobilienankauf, Kosten auf Seiten des Kaufinteressenten entstehen, empfehlen wir eine schriftliche Terminvereinbarung mit dem Makler, darin hervorgeht das dieser bei Nichteinhaltung des Termins die anfallenden Sachverständigenkosten übernimmt. Achten Sie darauf das die Vereinbarung schriftlich erfolgt inkl. Rückmeldung vom Makler!      …

Weiterlesen