GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wir freuen uns über ein neues Basis-Mitglied und begrüßen die Kopp Baugesellschaft m.b.H. bei der Bauherrenhilfe.org.     Geprüft wurden Firmenbuch, Gewerbeschein/e und Bonität. Firmenname: Kopp Baugesellschaft m.b.H. Anschrift: Kellinggasse 11, A-1150 Wien Geschäftsführer: Ing. Michael Kopp Gewerbeinhaber: Ing. Michael Kopp Gewerbe: Baumeister §202 GeWO 1994 Weitere Infos unter: www.bauherrenhilfe.org, www.kopp-bau.at Facebook…

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Dauerhaft und zukunftsfähig… Die Wiener Holzschutztage fanden am 30. November und 1. Dezember 2017 mit rund 70 TeilnehmerInnen in der Nähe der Uno City in Wien statt. Grundlagen, praktische Erfahrungen und aktuelle Forschungsergebnisse aus den drei Themenbereichen Dauerhaftigkeit, Bauwerke und Zukunftstechnologien wurden von international renommierten ExpertInnen erläutert. Die Wiener Holzschutztage der Holzforschung Austria (HFA) fanden diesmal im Arcotel Kaiserwasser statt. Die rund 70 TeilnehmerInnen informierten sich umfassend über wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxiserfahrung auf den Gebieten der Dauerhaftigkeit, Bauwerke und Zukunftstechnologien. Seminarleiter Dr. Gerhard Grüll (Holzforschung Austria) zeigte mit dem Programm, dass Fragen der modernen Bauweise mit Holz immer wieder neu und gut beantwortet werden können. Holz ist somit nicht nur ein Baustoff mit langer Tradition, sondern er eröffnet durch seine Dauerhaftigkeit auch Perspektiven für die Zukunft. Dauerhaftigkeit Mag. DI Eva Guttmann (Architekturpublizistin) hielt die Keynote zu den Wiener Holzschutztagen über „Schönheit in der Baukunst im Allgemeinen“. Sie zeigte anhand von Architekturbeispielen das Zusammenspiel von Architekturästhetik, Nutzung und Pflege. Konkreter wurde Dr. Boris Forsthuber (Holzforschung Austria), der anschließend über ein Lebensdauervorhersagemodell für Holzbeschichtungen aus dem Projekt Servowood referierte. Die richtigen Wartungsintervalle von beschichteten Holzfassaden erläuterte im Anschluss Ing. Christian Schaffrath (Synthesa). Er widmete sich vor allem den Faktoren, wie der Lage, klimatischer Voraussetzungen und Beschichtung. Dauerhaftigkeit war auch das Thema des Vortrages von Mag.a Notburga Pfabigan (Holzforschung Austria), die eine Erhöhung derselben bei Fenstereckverbindungen im Fokus hatte. Fazit: Die Holzschutzmittel-Imprägnierung nach der Verklebung durchzuführen ist nicht schlechter, als wenn sie vor der Verklebung durchgeführt wird. Von großer Bedeutung ist dabei die Qualität der Verklebung. Danach griff Seminarleiter Dr. Gerhard Grüll (Holzforschung Austria) selbst zum Mikrofon. Bei seinem Vortrag traf Holz auf Hagel. Er beleuchtete sowohl Strategien zur Verbesserung der Hagelsicherheit als auch Entwicklungsstrategien für Beschichtungssysteme, die aber auf dem Verständnis über die Entwicklung von Folgeschäden basieren müssen. Bauwerke Den zweiten Block über gebaute Beispiele eröffnete Dr. Richard Woschitz (Woschitz Group). Er erklärte anhand seines Projektes HoHo dessen statisches Konzept. Hier nahm er vor allem die einzelnen Konstruktionselemente, wie Decken, Stiegenhauskerne und den Regelknoten ins Visier. DI (FH) Frank Miebach  (IB Miebach /DE) widmete sich dann Brücken aus Holz mit grossen Spannweiten und zeigte anhand eindrucksvoller Architekturbeispiele verschiedene Verbundkonstruktionen mit konstruktivem Holzschutz. Für Miebach erzeugt die heutige technische Entwicklung im allgemeinen Holzbau eine ähnliche Situation wie bei Stahl und Beton im Zuge der Industrialisierung am Anfang des 20. Jahrhunderts. DI Dr. Wilhelm F. Luggin (Ziviltechniker für…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Franek Hausservice e.U., 1210 Wien & Mirajar s.r.o, LG Brünn/CZ“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Hinweis zu ausländischen Unternehmen mit Tätigkeit in Österreich: Jedes ausländische Unternehmen das in Österreich seine Dienstleistung anbietet/ausübt muss eine Genehmigung unseres BMI vorweisen, sofern das Unternehmen über eine Genehmigung zur Arbeitsumsetzung verfügt ist es auch in unserem Dienstleisterregister aufgelistet. Zum Unternehmen Mirjajar s.r.o. konnte aktuell keine positive Abfrage eingeholt werden. In so einem Fall wir empfehlen die Firma selbst zur Vorlage der BMI-Genehmigung zu bewegen bwz. raten wir zu weiteren Recherchen beim BMI. Link zum BMI-Dienstleisterregister Bedenken Sie das bei Nichtmeldung der ausländischen Firma bei unserem BMI die Gewerbeberechtigung nicht klar bzw. fraglich ist. Franek Hausservice e.U -> aktuell aufrechtes Gewerbe lt. WKO: Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten! Es handelt sich um keinen Meisterbetrieb. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: franekhausservice.at, WKO zu Franek Hausservice e.U. (Inhaberin: Petra Mertová) mirajar.kvalitne.cz  / Die Gewerbeberechtigung selbst konnte durch uns nicht erhoben werden. rejstrik-firem.kurzy.cz Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen beteiligt sind, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist  – www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Pegasus Design – Handwerkskunst“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Aktuelle Recherchen ergaben das keine aufrechte Gewerbeberechtigung vorliegt, zur Pegasus Design Handwerkskunst eine Vereinsregisternummer mit ZVR-Zahl 362619886  als aufrecht besteht, so ist davon auszugehen das es sich um einen Verein handelt. Recherchen zu Vereinsstatuten bzw. zur Vereinstätigkeit blieben erfolglos. Auch Vereine benötigen zur Tätigkeitsumsetzung ebenso eine aufrechte Gewerbeberechtigung wie übliche Unternehmen! Link zum Vereinsregisterauszug Uns wurde zugetragen das Herr Martin Kolbert gegenüber seinen Kunden erwähnt das SV Günther Nussbaum sein Freund wäre, somit wir klarstellen das SV Nussbaum, Hr. Kolbert weder persönlich bekannt ist noch eine Freundschaft zwischen den Herren besteht. Im Gegenteil, weder der Verein BHH.org noch SV Nussbaum stehen in einem positiven Verhältnis zu Pegasu Design bzw. zu Herrn Kolbert. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: Firmenabc, Sitz vom Verein: Heinrich-Collin-Straße 18/Gr.A, 1140 Wien MyHammer -> auf dieser Plattform recherchierten wir einen Eintrag darin „Zimmererarbeiten, Maurerarbeiten, Fassaden.- und Betonarbeiten sowie Trockenbauarbeiten angeboten werden. Als Ansprechperson ist eine Frau Kerstin Kolbert mit E-Mailadresse kolireport2@gmail.com angeführt, bei dieser E-Mailadresse handelt es sich um die gleiche Angabe wie im Firmenabc angegeben. Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen beteiligt sind, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist  – www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.  …

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Wir freuen uns über den neuen Qualitätsbetrieb! Firmenname: ASKALANI Abdichtungstechnik GmbH Anschrift: A-1110 Wien, Kölgeng. 4/6 Betriebsgegenstand: Bauwerksabdichter, Schwarzdecker, Handel mit Baustoffen, Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser Geschäftsführer: Youssef El-Askalani Link zur WKO Link zur Homepage; www.askalani.at Link zur Bauherrenhilfe.org/Firmensuche…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „PM-Immobilienbesitz GmbH, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: www.pmi-graz.at Firmenbuchmonitor.at Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen beteiligt sind, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist  – www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Team 5 GmbH, 2601 Sollenau“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Anlass zur Veröffentlichung: Bautechnischer Fehler und unangemessener Reklamationsbearbeitung bei mindestens einem Bauvorhaben. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: www.team5-gmbh.at Konkursinfo 2016 zu Team 5 GmbH, Konkursaufhebung per 08.11.2016, Link zur Ediktsdatei – Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 22%. WKO; aktuell aufrechtes Gewerbe: Maler und Anstreicher Firmenmonitor.at Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen beteiligt sind, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist  – www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

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Kompaktes Update, inkl. Gegenüberstellung der Änderungen Vortragende: Pallitsch | Kleewein NÖ Baurecht 360° Große Novelle zur NÖ Bauordnung seit 13.7.2017 in Kraft 87 Änderungen, u.a. Bezugsniveau, Gebäudehöhe, Entfall der Bauverhandlung Neuerungen Bautechnikverordnung samt Anlagen (OIB-Richtlinien) Die drei Novellen zum NÖ Raumordnungsgesetz Mit 13.7.2017 ist die erste große Novelle zur NÖ Bauordnung 2014 in Kraft getreten. Die umfassende Novellierung mit insgesamt 87 Änderungen beinhaltet neben vielen kleineren Anpassungen auch grundlegende Änderungen, u.a. Klarstellungen zum Bezugsniveau, die Neuregelung der Gebäudehöhe und den Entfall der Bauverhandlung. Weiters wurden in der NÖ Bautechnikverordnung 2014 die bautechnischen Bestimmungen neu gefasst und die OIB-Richtlinien teilweise übernommen. Das NÖ Raumordnungsgesetz 2014 wurde bereits drei Mal novelliert. Wichtige Schwerpunkte sind die geänderten Regelungen für Einkaufszentren (Handelsbetriebe) und Grünlandbauten sowie die neu ins Gesetz eingefügte Baulandumlegung, mit der geeignete Bauplätze für die Siedlungserweiterung geschaffen werden sollen. Mit diesem Seminar erhalten Sie einen kompletten Überblick über alle aktuellen Änderungen und sind damit in der Lage Ihre Bauprojekte sicher umzusetzen. Teilnehmerkreis: ✔ Bauunternehmen ✔ BauleiterInnen, BaumeisterInnen ✔ Bauträger, Wohnbaugenossenschaften ✔ ZiviltechnikerInnen ✔ ArchitektInnen ✔ Sachverständige ✔ BaujuristInnen ✔ BautechnikerInnen ✔ Ingenieurbüros ✔ Behördenvertreter Seminardetails 13.12.17 / 13:00 – 18:00; ; IBM Client Center, 1020 Wien (Anfahrtsplan); Programm & Anmeldeformular 15.02.18 / 13:00 – 18:00; IBM Client Center, 1020 Wien (Anfahrtsplan); Programm & Anmeldeformular Ansprechperson: Frau Mag. Alexandra Monz E-Mail: alexandra.monz lindeverlag.at Tel: +43 1 24 630 – 45 Lindecampus – Linde Verlag Ges.m.b.H.

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