GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wien, 08. März 2016 – Es kann viel passieren! Manchmal wird es sogar richtig gefährlich für Leib und Leben, denn Brände sind äußerst tückisch. Die größte Gefahr geht nicht von offenen Flammen aus, die man sieht. Sie entsteht schon davor, vom Rauch, der sich im Brandfall sekunden- schnell entwickelt. Er ist oft kaum sichtbar, hochgiftig und führt unbemerkt innerhalb kürzester Zeit zu Bewusstlosigkeit. Mit meist schrecklichen Folgen: Tod durch Ersticken, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Rauchwarnmelder von Busch-Jaeger können Leben retten. Sie erkennen rechtzeitig jede Rauchentwicklung und schlagen lautstark Alarm – und das Rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Info-Kampagne von ABB und e-Marke Österreich Letztes Jahr ist es ABB und der e-Marke Österreich mit der Info-Kampagne „der richtige Fehlerschutz Typ A“ (new.abb.com/at/FI-TypA) schon erfolgreich gelungen, Wohnungen und Häuser sicherer zu machen. Heuer gehen die Partner diesen Weg weiter. Denn auch Rauchwarnmelder haben einen wesentlichen Anteil daran, dass unsere vier Wände sicher sind. Um Brandschäden und -unfällen vorzubeugen, haben es sich ABB und e-Marke Österreich zum Ziel gesetzt, Elektrofachleute wie auch Konsumenten darüber zu informieren, wie Brände frühzeitig erkannt und damit Leben gerettet werden können. Wie rasch sich ein Brand in einem Wohnzimmer ausbreiten kann, ist in einem Video auf der Webseite www.busch-jaeger.at/rauchmelder und im YouTube Kanal der E-Marke zu sehen. ABB und die e-Marke bieten daher ab der Karwoche ein „Lebensretter“ Paket mit fünf Stück Rauchwarnmeldern an, das beim Elektrobetrieb des Vertrauens erworben werden kann. Schutz nach ÖNORM EN 14604 und dem „Q“-Label Für Rauchwarnmelder gelten zu Recht höchste Anforderungen. Sie müssen der Norm ÖNORM EN 14604 entsprechen, das CE-Zeichen alleine ist zu wenig. Die Busch-Jaeger Rauchwarnmelder Busch-Rauchalarm® ProfessionalLINE erfüllen diese Anforderungen. Darüber hinaus sind zwei Typen mit dem neuen „Q“-Label ausgezeichnet – einem unabhängigen, herstellerneutralen Qualitätszeichen für hochwertige Rauchwarnmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geprüft sind. Sie gewährleisten eine umfassende Früherkennung von Schwel- und offenen Bränden im ganzen Haus. Der hohe Qualitätsanspruch sorgt für maximale Zuverlässigkeit und die Vermeidung lästiger Fehlfunktionen. Richtiger Einbau Bei der Montage ist Fachwissen gefragt, daher empfehlen wir Beratung und Einbau durch Professionisten. Bei den Mitgliedsbetrieben der e-Marke ist man als Konsument jedenfalls in guten Händen. Gesetzliche Pflicht Überall dort, wo eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern besteht –…

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Aus gegebenen Anlass informieren wir zum Konkursverfahren „Kohlhauser Performance GmbH; Inh. Wolfgang Kohlhauser“. Die Schließung des Unternehmens wurde am 30.06.2015 angeordnet. Link zur Edikte-Datei, Homepage – Kohlhauser Performance GmbH, Firmenmonitor.at Generell empfehlen wir vor Vertragsunterzeichnung Ihre Partner zu recherchieren! Fragen Sie nach aufrechten Gewerbeberechtigungen – WKO bzw. der jeweiligen Innung, holen Sie sich Referenzen ein (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden), wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Für Bonitätsauskünfte: www.ksv.at oder www.creditreform.at Neubau & Sanierungsprojekte: Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten! Für Erfahrungen im Zusammenhang mit genannten Unternehmen kontaktieren Sie uns unter der Mailadresse: verein@bauherrenhilfe.org. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Schnabl Bau KG“  – 2425 Nickelsdorf, die zum Hausbau bzw. Immobilienankauf führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Schnabl Bau KG- Link zu – www.firmenmonitor.at; Info Edikte-Datei: Konkursaufhebung mit 04.08.2015 rechtskräftig. Bonitätsauskünfte: www.ksv.at oder www.creditreform.at Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen. Für Erfahrungen im Zusammenhang mit genannten Unternehmen kontaktieren Sie uns unter der Mailadresse: verein@bauherrenhilfe.org. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und ohne Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben!  …

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Baumanagement-Handel s.r.o.“ die zum Hausbau bzw. Immobilienankauf führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Verbunden mit oben erwähnten Unternehmen sind: Fa. Baulagune s.r.o.; Infolink zum Unternehmen; Prokurist Hr. Wolfgang Mader, Begleiter Fr. Beata Scherbantin. Fa. MMC BAU KG (vormals ESA Bau KG) -> Aktualisierung Dez. 2016: Aufrechtes Gewerbe lt. WKO-Homepage vom 05.08.2016¸Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten; Link zur Homepage www.mmc-bi.at; MMC Bau KG führt auf deren Homepage die gleiche Adresse  „Fischauerg. 164, 2700 Wr. Neustadt“ (als Informationsbüro) an wie die Bauhandelsmanagement s.r.o! Zum Vergleich sehen Sie unterhalb das Bild -> Impressuminfo der beiden Unternehmen. Beachten Sie auch unsern Beitrag „ESA Bau KG und MMC Bau KG„. Bei den Unternehmen Baumanagement-Handels s.r.o & Baulagunge s.r.o handelt es sich um in der Slowakei ansässige Unternehmen, hierzu kein Firmensitz bzw. eine Zweigstelle in Österreich gemeldet ist! Bis dato konnte keine Genehmigung seitens unseres Bundesministeriums zu grenzüberschreitende Dienstleistungen (Baumeistergewerbe Umsetzung in Österreich) recherchiert werden. Info-Link zu grenzüberschreitende Dienstleistungen Link zum Dienstleisterregister; Bundesministerium Wissenschaft, Forschung u. Wirtschaft Fragen Sie nach Gewerbeberechtigungen in Österreich, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Bonitätsauskünfte: www.ksv.at oder www.creditreform.at Infobeitrag zu einer anderen Baufirma:  „Auslandswarnung – Achtung Baufirma“ Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen. Für Erfahrungen im Zusammenhang mit genannten Unternehmen kontaktieren Sie uns unter der Mailadresse: verein@bauherrenhilfe.org. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und ohne Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben!…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „DESIGNE NIEDERLASSUNG ÖSTERREICH & Hr.  Alexander Miksche (ehem. Pichler) & MW Wohnbau GmbH, FN 442991h“ die zum Hausbau bzw. Immobilienankauf führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Fragen Sie nach der Gewerbeberechtigung in Österreich, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen Zahlungen nach mangelfrei gelieferter Leistung zu tätigen. Holen Sie sich Referenzen ein: Bonitätsauskünfte: www.ksv.at oder www.creditreform.at Infobeitrag (zu Person Alexander Pichler/Miksche)  – Projektumsetzung „Hausbau mit einer polnischen Baufirma“: Pfusch am Bau-Fall – Polnische Bauqualität u. Easy Fertighaus GmbH Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen. Für Erfahrungen im Zusammenhang mit genannten Unternehmen kontaktieren Sie uns unter der Mailadresse: verein@bauherrenhilfe.org. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und ohne Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben! Aktualisierung 10.02.2016: Herr Mag. Göllner – Anwalt des Unternehmens MW Wohnbau GmbH begehrt folgende Richtigstellung: Das Unternehmen MW Wohnbau GmbH übernahm nach Konkurs des Unternehmen Designe Niederlassung Österreich (Design-Haus) deren Homepage www.meinwohntraum.cc  (Homepage aktuell nicht aktiv). Aktualisierung 22.05.2016: MW Wohnbau GmbH  -> Aufgrund sachverständiger Begehungen mussten bei einigen Häusern massive bautechnische Fehler festgestellt werden. Wir raten aktuell jedenfalls vor einer Beauftragung ab. Wenn Sie in einem Haus der MW Wohnbau GmbH. wohnen raten wir zu einer fachkundigen technischen Überprüfung. Aktualisierung Sept. 2017: Im Firmenabc.at wird folgende Homepage zu MW Wohnbau GmbH, FBNr: 442991h angeführt: www.drschmidt.at; Dr. Schmidt ist aktuell lt. Firmenmonitor als Gesellschafter und GF gemeldet. Firmenbuchmonitor.at Hr. Christian Knapp seit Juli 2017 als GF gemeldet. Lt. WKO-Steiermark ist aktuell zum Unternehmen das bestandene Gewerbe RUHEND seit 15.09.2017 gemeldt. Alexander Miksche (ehemals Pichler) firmiert aktuell mit Fa. X500 SP ZOO Miksche Alexander Walter ist Präsident des Vorstands der Gesellschaft X500 SP ZOO – das Unternehmen ist in PL-43-100 Tychy gemeldet. Weitere Details: Aleo.com Aktualisierung Feb. 2018: Unternehmen…

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Seit dem 1. Januar 2016 gelten in Deutschland verschärfte Energie-Standards für Neubauten, also neu errichtete Gebäude. Die Änderungen betreffen sowohl die Energieeffizienz des Gebäudes an sich als auch den Wärmeschutz der Gebäudehülle. So soll beispielsweise der jährliche Primärenergiebedarf im Vergleich zur alten EnEV 2014 um 25 Prozent gesenkt werden. Daneben soll der maximale mittlere Wärmeverlust um 20 Prozent sinken. Bei Bauanträgen und Bauanzeigen gilt der 1. Januar 2016 als Stichtag für die Gültigkeit der neuen Standards. Hier gilt der Neubau-Standard ab einem Baubeginn im Jahr 2016. Detaillierte und weiterführende Informationen zum Thema bautechnische Auswirkungen der EnEV 2014 sind in der neusten Auflage „Bauherren Handbuch“ von Bernhard Metzger, via Haufe Shop, nachzulesen. Übersicht: Die wichtigsten Neuerungen ab 2016 Änderungen für Bestandsgebäude und Neubauten: 1. Das aus für alte Heizkessel: Heizanlagen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten nur bei Niedertemperatur- und Brennwertkesseln sowie für bestimmte selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Wurde ein Heizkessel bereits vor dem Jahr 1985 eingebaut, musste dieser schon im vergangenen Jahr außer Betrieb genommen werden. 2. Ab dem 1. Januar 2016 müssen oberste Geschossdecken, die noch nicht den gesetzlichen Mindestwärmeschutz erfüllen, gedämmt sein. Der U-Wert soll dabei kleiner oder gleich 0,24 W/m²K sein. Ist das darüber liegende Dach gedämmt, gilt die Forderung jedoch als erfüllt. Änderungen nur für Neubauten: 1. Das Bandtacho im Energieausweis wird neu Skaliert und reicht nun bis 250 kWh/(m²a). Darüber hinaus werden die Empfehlungen für Modernisierungen gestärkt. Hinzu kommen außerdem die neuen Effizienzklassen A+ und H. 2. Künftig sind sowohl Verkäufer als auch Vermieter dazu verpflichtet, dem Käufer bzw. Mieter den Energieausweis auszuhändigen. Darüber hinaus muss der Ausweis schon beim Besichtigungstermin vorgelegt werden. 3. In Zukunft müssen alle energetischen Kennwerte schon in der Immobilienanzeige mit angegeben werden. Das gilt sowohl für Verkauf als auch Vermietung. Ist im Energieausweis eine Effizienzklasse aufgeführt, muss diese ebenfalls mit angegeben werden. 4. Die Aushangpflicht für Energieausweise in öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr wird erweitert und gilt ab sofort ab einer Nutzfläche von 500 m². 5. Der Primärenergiefaktor von Strom wird von 2,4 auf 1,8 gesenkt. 6. Stichprobenkontrollen bei Energieausweisen und Einführung eines Kontrollsystems für die Inspektionsberichte von Klimaanlagen.

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Sancak S.R.O.“ die zum Hausbau bzw. Immobilienankauf führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Fragen Sie nach der Gewerbeberechtigung in Österreich, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen Zahlungen nach mangelfrei gelieferter Leistung zu tätigen. Für Bonitätsauskünfte: www.ksv.at oder www.creditreform.at Erfragen Sie aufrechte Gewerbeberechtigungen in Österreich – Unternehmen in der Slowakei ansässig. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten! Für Erfahrungen im Zusammenhang mit genannten Unternehmen kontaktieren Sie uns unter der Mailadresse: verein@bauherrenhilfe.org. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und ohne Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben!…

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Tausende Betroffene… OGH kippt langjährige Praxis variabler Kaufpreisvereinbarungen in Bauträgerverträgen! Wien (OTS) – Langjährige Praxis variabler Kaufpreisvereinbarungen in Bauträgerverträgen laut OGH unzulässig. „Diese Entscheidung betrifft Tausende, die nun zu viel bezahlte Nachzahlungen zurückfordern können“, so Rechtsanwalt Gabriel Wutti. Knapp 8.000 geförderte Eigentumswohnungen werden jährlich allein in Wien errichtet. Viele davon werden schon vor Fertigstellung vom Bauträger an die zukünftigen Eigentümer verkauft. Charakteristisch für den Kauf einer solchen Wohnung ist, dass der Käufer den Kaufpreis je nach Baufortschritt zu leisten hat. Das wurde so ausdrücklich auch im Bauträgervertragsgesetz (BTVG) gesetzlich verankert. Warum? Der Käufer soll nicht schon vorab das gesamte finanzielle Risiko für den Fall tragen, dass der Bauträger insolvent wird. So zahlt er immer nur das, was er auch gerade zu dem Zeitpunkt bereits an Leistung erhalten hat. OGH kippt variable Kaufpreisvereinbarung In den Bauträgerverträgen über den Kauf geförderter Neubauwohnungen ist üblicherweise zu lesen, dass sich der auf die Baukosten entfallende Teil des Kaufpreises nach Fertigstellung des Baus nachträglich ändern kann. Dies abhängig davon, welche Gesamtbaukosten das für die Wohnbauförderung zuständige Amt letztlich als angemessen genehmigt und was die endgültige Berechnung der sogenannten Nutzwerte der einzelnen Wohnungen ergibt. Nicht selten betragen die nachträglich vorgeschriebenen Kosten mehrere tausend Euro. Dieser Praxis schiebt der OGH in seiner Entscheidung 7 Ob 97/15z vom 16.12.2015 nun einen Riegel vor. Zu unbestimmt sei die Regelung und nicht mit dem klaren Wortlaut des § 4 Abs 3 BTVG, der die Preisvereinbarung in Bauträgerverträgen festlegt, in Einklang zu bringen. Tausende Betroffene allein in Wien „Die Bedeutung dieser Entscheidung geht weit über den Einzelfall hinaus“ meint Rechtsanwalt Gabriel Wutti, der im betreffenden Verfahren den Kläger erfolgreich vertreten hat. „Im Ergebnis bedeutet das nämlich, dass jeder, der, seit Inkrafttreten des BTVG vor knapp 20 Jahren, beim Kauf einer geförderten Wohnung an einen kommerziellen Bauträger eine Nachzahlung aufgrund einer solchen oder ähnlichen Klausel zahlen musste, zur Rückforderung samt Zinsen berechtigt ist.“ „Die genaue Anzahl der Betroffenen lässt sich nicht genau abschätzen, es sind aber jedenfalls Tausende“, so Wutti. Dass die Rückforderungen in vielen Fällen bedeutend sind, zeigt der konkrete Anlassfall. Hier wurde dem Kläger eine Rückzahlung in Höhe von über 5.000,- Euro gewährt. Kostenlose Infoveranstaltung Für betroffene Wohnungskäufer findet dazu auch eine kostenlose Infoveranstaltung am 23.2.2016 um 18:30 Uhr statt. Weitere Infos und Anmeldung unter www.wutti.at Rückfragen & Kontakt: Mag. Gabriel Wutti Rechtsanwalt, 1090 Wien, office@wutti.at…

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