GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Achtung!
An der Liegenschaft Gernotgasse 81, in 1220 Wien, werden Wohnungen zu einem massiv fehlerhaft errichteten Gebäude verkauft.
Wir raten vor jedem Immobilien-Ankauf zu einem Ankaufstest von einem Sachverständiger/Baumeister/Holzbau-Meister/Architekten/Bauingenieur.
Unserer internen Auswertung nach liegen bei 2 von 10 Häusern Ausschlußgründe zu einem Kauf und bei 4 von 10 Häusern aufwändige Sanierungs- oder Reparaturnotwendigkeiten vor. Bei nahezu jedem sind die vorliegenden Unterlagen und Pläne mangelhaft, Fertigstellungsanzeigen sind oftmals nicht, oder nicht vollständig vorhanden.

Bildquelle: BHH.org

Generell empfehlen wir zum um Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen ins Boot zu holen, er prüft den Status-Quo vom Gebäude und informiert ebenso zu etwaigen Sanierungsmaßnahmen.
Weitere Info in Beitrag „Drum prüfe wer sich ewig bindet – Immobilienkauf“

Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest.

Wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Bericht nicht korrekt, oder zu Unrecht erfolgt ist, so kontaktieren Sie uns bitte. Informieren Sie uns auch, wenn sich zu der vorliegenden Berichterstattung eine Änderung ergeben hat. Bei entsprechender Nachweisführung und dem Wegfall „öffentlicher Interessen“ wird eine Aktualisierung oder Löschung dem Bauherrenhilfe-Fachgremium vorgelegt.

Beitragsquelle: FB-Bauherrenhilfe.org

(Veröffentlicht am 19.03.2020)