GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Der Firmeninhaber  „Günter Bauer“, hat bislang ein Gewerbe als „Ingenieurbüro“ und in NÖ. diverse Baumeisterleistungen durchgeführt. Praktisch alle davon waren „wesentlich bautechnisch fehlerhaft“, eigentlich abbruchreif. Die auftraggebende Jungfamilie hat die Mängelbehebung reklamiert, wurde hingehalten und jetzt kündigt Günter Bauer eine Insolvenz an. „Es sei nichts bei ihm zu holen“. Es bleibt abermals die Empfehlung an alle Auftraggeber, sich entsprechend im Vorfeld über Gewerbescheine und Bonität zu informieren.  Der Jungfamilie bleibt im Insolvenzfall wohl nichts anders übrig, als ihre Forderungen beim Masseverwalter rechtzeitig anzumelden und dazu laufend zu prüfen, ob die Firma tatsächlich insolvent ist:

EDIKTE – einfache Suche

Leider kommt es nicht selten vor, dass Firmen eine Insolvenz vorgeben, um lästigen Reklamationen zu entkommen.
Man wird auch nicht früher gereiht, wenn man frühzeitig Forderungen anmeldet, man muss es nur rechtzeitig tun.
Dann wird der Masseverwalter ein Vermögensverzeichnis erarbeiten und anteilig, wenn Vermögen übrig bleibt, unter den Schuldnern aufteilen. Die Regel ist leider, dass die Aufteilungsquoten den Aufwand nicht lohnen.

Daher wiederholt die Empfehlung: Vor Auftragserteilung durch einen Juristen Verträge prüfen lassen! Größere Baufortschritte vor Zahlungen prüfen lassen!

Recherchemöglichkeiten:

WKO Info zur Firma „Günter Bauer“

Wenn Sie zum angeführten Unternehmen Informationen und Erfahrungen haben, geben Sie uns diese bitte bekannt, auch positive! verein@bauherrenhilfe.org

(Veröffentlicht am 2.2.2024)