Verspricht Günther Nussbaum der Dachfirma Ortig trotz verursachter Baumängel 10 TV-Spots?
Zumindest behauptet das der Geschäftsführer von Ortig Dach und Wand GmbH., Herr Ing. Christian Wagner. Doch wie kam es dazu?
Vor rund 20 Jahren hat die Dachfirma Ortig für Familie Strasser aus Eberschwang die Dachdecker und Spengler Arbeiten ausgeführt. Die Arbeiten waren teilweise massiv fehlerhaft, auf dem Flachdach bildet sich ein Wassersee und die Dachziegeln sind nicht sturmgesichert. Die Familie Strasser urgiert die Mängelbehebung seit Jahren, die Beauftragung eines Anwaltes wollte man vermeiden, aber offenbar, dadurch hat man möglicherweise Fristen versäumt. In Folge bewirbt sich Familie Strasser bei der ATV-Sendung „Pfusch am Bau“. Der Sachverständige Günther Nussbaum kontaktiert den aktuellen Geschäftsführer Christian Wagner und konfrontiert ihn mit seiner Sendung zu den Baumängeln. (Siehe Liste unten) In Folge kam es zu einem Treffen mit Wagner und folgender Vereinbarung:
„Das Steildach wird sturmgesichert, die Domico-Fassade wird im Traufen Bereich fachgerecht hergestellt und das Gegengefälle auf dem Flachdach wird korrigiert.“ Nussbaum bietet Ortig als „Dankeschön“ kostenlos 10 Fachbeiträge auf der Vereinsseite Bauherrenhilfe.org an. Wissend, dass Ortig sich hier auch zurücklehnen könnte, um auf allenfalls versäumte Schadenersatzfristen hinzuweisen. Ein Fachbeitrag im Sinne von Tipps zur richtigen Dachausführung. Der Geschäftsführer von Ortig Dach, „HBMst. IIIng. Christian Wagner, B.Eng.“ hat das aber offenbar falsch verstanden und fordert nun 10 TV-Spots auf ATV von Günther Nussbaum:
„Sie haben mir ein Angebot über 10 TV-Spots, unter der Bedingung das die Fa. ORTIG eine akzeptable Lösung der Familie Strasser anbietet und umsetzt, vor Ort (wie im nächsten Absatz beschrieben) gemacht. Ich habe das Angebot sofort angenommen und somit ist für mich ein rechtsverbindliches Geschäft zustande gekommen. Mittlerweile gibt es die zufriedenstellende Lösung für die Familie Strasser.“
Die Entgegnung von SV Nussbaum möchte HBMst. Wagner nicht verstehen. Nussbaum antwortet:
„Ich verstehe schon, dass Ihnen nicht klar sein kann, was 10 TV-Spots wert sind, und dass ich natürlich nicht für den Sender entscheiden kann. Wir haben besprochen, dass bei entsprechendem Nachlass Ihrerseits, 10 PR-Beiträge auf der Vereinsseite der Bauherrenhilfe möglich wären. Wir haben sogar noch besprochen, dass dazu aber von Ihnen Texte kommen müssen. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie TV-Spots mit PR-Beiträgen auf unserer Webseite www.bauherrenhilfe.org verwechseln, aber beharren Sie nicht darauf. Ich wollte Ihnen entgegenkommen, um hier eine Lösung zu finden, trotzdem hier seitens Ortig, auch wenn es lange her ist, einiges vor Ort schief gegangen ist. Ich habe rein gar nichts davon, das ist ein Dienst an der geschädigten Familie.“
Diese Mängelliste hat „Ortig Dach und Wand GmbH.“ im Rahmen der ATV-Sendung „Pfusch am Bau“ erhalten:
Es sind zu den Dacharbeiten im Jahr ca. 2002 folgende Ausführungsfehler feststellbar und über einen Juristen
im Schadenersatz gegebenenfalls geltend zu machen:
- Am Flachdach ist eine massive Stauwasserbildung aufgrund Gegengefälle feststellbar
- Die Sturmsicherung an der Tonziegeldeckung ist nicht wirksam vorhanden
- Die Entwässerung ist unterdimensioniert, es wäre ein größerer Ablauf und ein
Notüberlauf herzustellen - Die Anschlusshöhen der EPDM-Flachdachfolie zu den Randeinfassungen, respektive
die Abdichtungshochzüge sind zu gering und ist eine direkte Befestigung der Bleche
auf dem Untergrund nicht normgerecht - Die Unterdachanbindung vom Steil- zum Flachdach ist nur mittels Klebebandes ausgeführt,bei einem Versagen der Klebebänder kommt es zu Wasserschäden in der Konstruktion
Die hinterlüftete Fassadenverkleidung mittels Domico-Elemente ist im Traufen Bereich fehlerhaft, es fehlt ein Tropf- bzw. Traufen Blech. Dadurch feuchtet die verputzte Untersicht auf und es kommt zu Putzschäden. Hier soll die untere Plattenreihe entnommen und ein Traufen Blech eingearbeitet werden. Als Ersatz für die nicht mehr lieferbaren Domico-Elemente soll eine Spengler technische Lösung in Folge nur zur untersten Reihe eingearbeitet werden. Die Sohlbankverblechungen an der Fassade sind nicht regensicher ausgeführt.
Bereits 2016 wurde Ortig Dach von einem SV (Bild, Auszug aus dem Befund) auf Ausführungsmängel hingewiesen. Reaktion gleich Null. Mittlerweile wären auch Schadenersatzforderungen mutmaßlich verfristet gewesen. Ob Ortig die Mängelbehebung vorsichtlich verschleppt hat, bleibt natürlich ungeklärt. 30 Jahre lang kann Schadenersatz geltend gemacht werden. Aber es bleiben nur 3 Jahre zur Schadenersatzforderung nach Kenntnis von Schaden und Schädiger. Und diese 3 Jahre hat Familie Strasser offenbar aus Unwissenheit verstreichen lassen. Ortig hat nun das Dach mit einem Nachlass von 50% auf die Materialkosten (Brutto oder Netto bleibt unklar) saniert und fordert weiter 10 TV-Spots auf ATV von Günther Nussbaum. Seltsam? Aber so wird es geschrieben…
Recherchemöglichkeit:
Link zur WKO-Firmeninfo
Geschäftsführer laut heutiger Recherche (November 2022): Wagner Christian
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(Veröffentlicht am 19.12.2022)