GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „FEWIG – Komplettwintergärten GmbH, A- 3371 Neumarkt an der Ybbs“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten!

Recherchemöglichkeit:
WKO – aufrechte Gewerbeberechtigung: Handel, Tischler (gewerberechtlicher GF Gerhard Sitz) & Baugewerbetreibender gemäß § 94 Zif. 5 GewO 1994, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf Zu- und Umbauten von Wintergärten bei Ein- und Zweifamilienhäusern
Firmenmonitor.at
Homepage: www.fewig.com
Gesellschafter lt. FirmenABC – Hr. Gerhard Sitz, Fr. Eva-Maria Oberleitner, Hr. Martin Jenisch

Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest.

Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung.

Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform.

Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an:           mailto:verein@bauherrenhilfe.org

(Veröffentlicht am 15.03.2021)