GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „FEWIG – Komplettwintergärten GmbH, A- 3371 Neumarkt an der Ybbs“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Recherchemöglichkeit: WKO – aufrechte Gewerbeberechtigung: Handel, Tischler (gewerberechtlicher GF Gerhard Sitz) & Baugewerbetreibender gemäß § 94 Zif. 5 GewO 1994, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf Zu- und Umbauten von Wintergärten bei Ein- und Zweifamilienhäusern Firmenmonitor.at Homepage: www.fewig.com Gesellschafter lt. FirmenABC – Hr. Gerhard Sitz, Fr. Eva-Maria Oberleitner, Hr. Martin Jenisch Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an:           mailto:verein@bauherrenhilfe.org (Veröffentlicht am 15.03.2021)…

Weiterlesen

Genböck Haus Genböck & Möseneder GmbH hat sich im Juni 2016 qualifiziert für ein weiteres Jahr das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Die Firma Genböck Haus fertigt individuell geplante Fertighäuser  abgestimmt auf die persönlichen Wünsche der Hauseigentümer. Jedes Haus kann in Niedrig-, Niedrigst- oder Passivbauweise errichtet werden. Neben der Bautätigkeit vor Ort bietet Genböck ebenso ein bereits im Angebotspreis enthaltenes umfassendes Leistungspaket mit umfassenden Planungs- und Serviceleistungen. Mehr Informationen finden Sie unter www.genboeck.at…

Weiterlesen

Holzschutz –  Die Qualität des Holzbaus geht bei Nebenkonstruktionen wie Carports und Vordächern immer mehr zurück! Mangelndes Wissen über Normen und Schutzklassen führt zu rascher Vermorschung und Bruch. Es ist nicht so, dass früher alles besser gewesen wäre. Aber im Bereich des „kleinen“ Holzbaus kann man sich dieses Eindruckes nicht erwehren. Was vor nicht allzu langer Zeit fast immer problemlos vom „echten“ HolzbauMeister gebaut wurde, neigt heute immer öfter zur frühzeitigen Vermorschung und Fäulnis. Speziell Nebenkonstruktionen wie Vordächer und Carports werden nicht mehr vom „Meisterbetrieb“ aufgestellt, sondern werden von Nicht-Fachbetrieben so nebenher zusammengezimmert. Die Arbeiten entsprechen dabei nicht den Vorgaben für einen konstruktiven Holzschutz. In Extremfällen werden vor bodentiefe Fenster („französischer Balkon“) fehlerhaft konstruierte Absturzsicherungen aus Holz montiert. Die Missachtung der Holzschutznormen führt rasch zum Bruch der Absturzsicherung. „Meisterbrief“ wird abgeschafft In den „länderspezifischen Empfehlungen“ bezeichnet Brüssel den Meisterbrief ausdrücklich als 2 ungerechtfertigte Beschränkung“ der freien Berufsausübung. Schon 2004 wurde bei mehr als 50 Berufen die Meisterpflicht abgeschafft. Bald soll sie gänzlich entfallen. Die Konsequenz: Es kommt zu einer Flut an Einmannbetrieben, die einen erbitterten Preiskampf ausfechten. Regeln und Normen kennt der „Chef“ gar nicht mehr. Man kann durchaus von einem „Wettbewerb der Pfuscher“ sprechen. Auch der Verbraucherschutz bleibt schlussendlich auf der Strecke. „Normen“ verlieren an Durchsetzungskraft. Wer so denkt, sollte gleich auch die Normen und Richtlinien abschaffen. Ein Holzbaumeister, der nach geltenden Normen und Richtlinien anbietet, hat in einer Ausschreibung nahezu keine Chancen mehr. Das Gewerbe schafft sich selbst ab. Wer die neue – und wichtige – Holzschutznorm DIN 68800 in seiner Kalkulation berücksichtigt, muss zwangsläufig teurer sein. Für Bauträger oder private Kunden ist dieser Unterschied in der Qualität in den Anboten kaum nachzuvollziehen. Sie haben keine Chance, zwischen den Angeboten zu differenzieren. Das Fest der Pilze Schon in der ÖNORM B4100-2 (Holzbauwerke – Holztragwerke) von 2004 wurde auf den konstruktiven Holzschutz verwiesen: Sie besagt, dass gefährdete Flächen, zumal sie unzugänglich sind, von Anschlüssen und Stößen sowie die Berührungsflächen zusammengesetzter Bauteile „nach den Regeln des konstruktiven Holzschutzes“ auszuführen sind. Die DIN 68800 wurde von unserem deutschen Nachbarn soeben neu herausgegeben. Die ÖNORM B3802 wird aktuell ebenfalls überarbeitet. Hier wäre es aber begrüßenswert, statt einer weiteren Gewerbeliberalisierung die Normen zu „europäisieren“. Denn unnötig viele nationale Normen sorgen für Verwirrung und Rechtsunsicherheiten. Wenn Normen nicht verständlich formuliert werden,…

Weiterlesen