GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „DELTA-BAU Ges.m.b.H. -> www.deltabau.at – NÖ“, die zum Hausbau oder zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten.

Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen.

Recherchemöglichkeit:
www.deltabau.at
Firmenmonitor
Gewerbenachweise – WKO
Landesinnung Bau
Bonitätsauskünfte – www.ksv.at oder www.creditreform.at
(KSV – jedes Unternehmen hat die Möglichkeit 1x jährlich, eine kostenlose Selbstauskunft abzufragen)

Aufgrund massiv fehlerhafter Ausführungen zu einer Kellerabdichtung und einem Außen-Wärmedämmverbundsystem, an einem Bauvorhaben in Wien, raten wir zur Überprüfung von Angeboten der Firma DELTA-BAU Ges.m.b.H. .
Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung oder Abnahmeprüfung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten.

Die Bilder zeigen die Dreharbeiten zur ATV-Sendung „Pfusch am Bau“, hier wurden zahlreiche wesentliche bautechnische Fehler aufgezeigt. Eine Sanierung wurde zwar seitens Deltabau zugesagt, aber laut Angaben der Auftraggeberfamilie nie wirklich eingehalten. Zuerst wurden ungeeignete Subfirmen geschickt, dann eben gar niemand mehr. Die Familie ist nun gezwungen Klage zu führen. Der Geschäftsführer des Unternehmes, Herr  Guettouche Ali  wurde um Stellungnahme gebeten. Wir berichten über den Fall.

Für Erfahrungen im Zusammenhang mit genannten Unternehmen kontaktieren Sie uns unter der Mailadresse: verein@bauherrenhilfe.org.
Alle Angaben werden vertraulich behandelt!

Aktualisierung September 2016:
Stellungnahme Ing. Mag. Wilhelm R. Benesch, M.B.L. / RA Fa. Delta Bau GmbH
Die  Beauftragung  von  DELTA-BAU  mit  der  Herstellung  der  Kellerabdichtung (Schwarzisolierarbeiten)  erfolgte  aufgrund  einer  technischen  Ausschreibung  einer
Architektin,  die  im  Auftrag  der  Bauherren  tätig  wurde.  Diese  Ausschreibungsunterlagen  sahen  lediglich  eine  1-lagige  Kellerabdichtung  vor.  Von  DELTA-BAU wurden  die Architektin  und  die  Bauherren  darauf  hingewiesen,  dass  die  einschlägigen  ÖNORMEN  eine  2-lagige  Kellerisolierung  vorsehen.  Dennoch  bestanden  die  Architektin  und  die  Bauherren auf  die  Herstellung  einer  nur  1-lagigen  Kellerabdichtung  –  aus Kostengründen  und,  weil  eine  2-lagige  Kellerabdichtung  technisch  nicht  erforderlich ist,  da  der  Keller  aus  Dichtbeton  errichtet  wurde  und  kein  drückendes  Wasser  auftreten  kann,  das  in  den  Keller  eindringen  könnte.  Von  Ihrem  Sachverständigen, Herrn  Günther  Nussbaum,  wurde  jedoch  die  Herstellung  einer  1-lagigen  Kellerabdichtung  als  mangelhaft  beanstandet  und  wurde  in  Ihrem  Artikel  unrichtig  die DELTA-BAU dafür verantwortlich gemacht, obwohl DELTA-BAU im Auftrag der Bauherren  die  1-lagige  Kellerisolierung  hergestellt  hat  und  auch  ihrer  Warnpflicht  nachgekommen ist.
Außerdem haben die Bauherren bereits vor längerer Zeit von der Haftpflichtversicherung der von den Bauherren beauftragten Architektin einen Kostenbeitrag zur Sanierung  dieser  Kellerabdichtung  erhalten.  Die  Bauherren  beauftragten  in  der  Folge  ein anderes  Unternehmen  mit  der  Sanierung  der  Kellerabdichtung.  Nach  Fertigstellung eines  Teilbereiches  dieser  Kellerabdichtung  und  Legung  einer  diesbezüglichen  Teilrechnung,  verweigerten  die  Bauherren  die  Bezahlung,  obwohl  vom  Sachverständigen,  Günther  Nussbaum,  die  sachgerechte  Sanierung  der  Kellerisolierung  befundet wurde  und  die  Bauherren  bereits  den  Kostenbeitrag  von  der  Haftpflichtversicherung der Architektin für diese Sanierung erhalten haben. Mangels Bezahlung der Teilrechnung  wurde  von  diesem  Unternehmen  die  Sanierungstätigkeit  eingestellt.  Auch  dies hat  DELTA-BAU  nicht  zu  vertreten  und  wird  in  Ihrem  Artikel  nicht  richtig  wiedergegeben.
Ing. Mag. Wilhelm R. Benesch, M.B.L.

Stellungnahme Bauherr:
Die Ausschreibung einer 1-lagigen Kellerabdichtung erfolgte von der Architektin, das ist richtig. Unwahr ist jedoch, daß Deltabau den Bauherren jemals, weder in mündlicher noch in schriftlicher Form darauf hingewiesen hat, daß eine 1-lagige Abdichtung nicht den Ö-Normen entspräche.
Vielmehr hat Deltabau einen Vertrag unterzeichent, der Deltabau zur Einhaltung der Ö-Normen
verpflichtet.
Vielmehr hat Deltabau eine von der Ausschreibung abweichende Betonmischung ohne Rücksprache eingebracht.
Vielmehr hat Deltabau von der Ausschreibung abweichende Abdichtbahnen ohne Rücksprache angebracht.
Aber selbst wenn die 1-lagige Abdichtung ausreichend und gewünscht gewesen wäre, dann war die Ausführung doch derart mängelbehaftet, daß eine Revision der Kellerabdichtung soundso unumgänglich gewesen wäre.

Die Haftpflichtversicherung der Architektin hat nach Begutachtung des Schadens durch einen Sachverständigen eine Teilschuld der Architektin eingestanden – das aufgrund der falschen Ausschreibung (Kellerisolierung). Nach Vorlage eines Kostenvoranschlages zur Kellersanierung (EUR 45000-48000.-) seitens Deltabau, wurde von der Haftpflichtversicherung der Architektin letztlich ein Teilbetrag von EUR 29620.-ausgeschüttet (Teilschuld der Architektin). Der Differenzbetrag sollte von Deltabau übernommen werden. Da Deltabau mit den Sanierungsarbeiten begonnen hat, wertete der Bauherr dies als
Zustimmung.
Nachdem nun auch die Sanierungsarbeiten durch Deltabau bzw. deren Subunternehmern mangelhaftest und zeitverzögernd durchgeführt wurden, wurde von Deltabau ein von bauherrenhilfe.org empfohlener Schwarzdecker beauftragt. Auch die Erdarbeiten sollten von einer professionellen Baggerfirma und nicht „per Hand“ wie bisher durchgeführt werden. Eine Beauftragung  der Baggerfirma wurde letztlich von Deltabau abgelehnt, in weiterter Folge wurden ausstehende Rechnungen (Schwarzdecker) von Deltabau nicht bezahlt und Deltabau stellte jegliche Arbeiten ein.

Nach Meinung des Bauherren hat Deltabau bemerkt, daß die Sanierung, die sie selbst mit EUR 45000-48000.- veranschlagt hatten, mit dem Versicherungsgeld der Architektin nicht abzudecken ist und haben anstatt den Dialog zu suchen, die Baustelle verlassen.

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