GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an Bulduk-Bau / DB-Dynamik-Holding GmbH. und Sancak sro eine vorherige Überprüfung und Absicherung. Grundsätzlich gilt diese Empfehlung natürlich für Alle Geschäftsbeziehungen zu Firmen aus dem Bau- und Baunebengewerbe. Fragen Sie nach dem Gewerbeschein und Referenzen, zahlen Sie keinesfalls voraus.  Wer Erfahrungen mit den angeführten Firmen gemacht hat -auch Positive!- ist eingeladen die Kommentarfunktion zu nutzen oder uns ein Mail zu schicken.

Mit der Firma Bulduk-Bau (Kein Impressum:Stand 16.9.2013)  beziehungsweise Herrn Bulduk verbunden dürfte die Firma Sancak s.r.o. sein. Die Internetadresse Sancak.at ist jedenfalls auf Herrn Bulduk angemeldet, verantwortlicher gesetzlicher Vertreter ist Ismail Bulduk. Für Sancak Bau (in der Slowakei registriert) gab es laut eines Users im Mai 2012 noch keine „Anzeige über die Erbringung grenzüberschreitender Tätigkeiten in Österreich“, es wurde jedoch trotzdem gebaut. Mittlerweile darf Sancak s.r.o. in Österreich anbieten, einer ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung sollte nun nichts mehr im Wege stehen!

Der BHH.org-Redaktion wurde seitens der DB-Dynamik Holding GesmbH  folgendes Schreiben bezüglich „Baumeistergewerbe, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten – Ausübung in Österreich“ übermittelt:

Zitat: Wien am 24.10.2012: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend an Sancak s.r.o. (Bratislava Slowakei) – Betreff: Baumeistergewerbe, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, Bratislava, Slowakei (Anzeige gemäß §373a Abs. 4 GewO 1994) – Mitteilung gemäß § 373a Abs. 5 Z 2 GewO 1994:  Aufgrund der Berufsqualifikation des verantwortlichen gesetzlichen Vertreters Ismail Bulduk……bei vorübergehender Ausübung Ihrer in der Slowakei befugten ausgeübten Tätigkeiten: Baumeistergewerbe, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten…….eine schwerwiegende Beeinträchtigung der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit bzw. der Gesundheit oder Sicherheit des Dienstleistungsempfängers nicht zu befürchten und daher bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen die Erbringung Ihrer den Gegenstand der Anzeige bildenden Dienstleistung in Österreich mit Erhalt dieses Schreibens zulässig ist. Bei der Erbringung der Dienstleistung sind die für die Ausübung des Gewerbes geltenden österreichischen Rechtsvorschriften zu beachten. (Schreiben vom 24.10.2012 – Gewerbeberechtigung Sancak s.r.o)

Firma  DB-Dynamik Holding GesmbH sendet uns einen Firmenbuchauszug (Gründung 10/2008) zu. Darin vermerkt ist der handelsrechtliche GF sowie die Beteiligten des Unternehmens.

Wer Zahlungen erst nach entsprechend mängelfreier Leistung erbringt ist bei jeder Beauftragung gut abgesichert. Angeführtes Unternehmen ist um eine Qualitätssicherung bemüht, ob diese Bemühungen ausreichen wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit, auch die Guten!

Aktualisierung September 2014 –  auf Grund der Anfragen zum Gerichtsstandort:
Sancak S.R.O.  – www.sancak.at  – Hauptsitz befindet sich in der Slowakei, trotz österreichischer Homepageadresse. Gerichtsstandort ist ebenfalls in der Slowakei!

 

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