GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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In letzter Zeit häufen sich Meldungen über Personen, die sich fälschlicherweise als Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ausgeben, um sich Zugang zu privaten Wohnungen und Häusern zu verschaffen. Diese Personen behaupten, offizielle Anliegen der WKO zu vertreten, nutzen jedoch die Gelegenheit, um sich unbefugt Zutritt zu verschaffen oder persönliche Informationen auszuspionieren. Die WKO warnt eindringlich davor, Unbekannten ohne eindeutigen Nachweis die Tür zu öffnen oder ihnen Zutritt zu gewähren. Offizielle Mitarbeiter der WKO weisen sich stets mit einem Mitarbeiterausweis aus und kündigen Besuche in der Regel vorab an. Sollte jemand unangemeldet an Ihrer Tür erscheinen und sich als Vertreter der WKO ausgeben, seien Sie wachsam und kontaktieren Sie im Zweifelsfall die WKO oder die Polizei.   Lesen Sie den vollständigen Artikel auf der Homepage der WKO, um mehr über diese Vorfälle zu erfahren und wie Sie sich schützen können.     (Veröffentlicht am 20.09.2024)  …

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Eckpunkte zum Wohnbaupaket und Handwerkerbonus Für Handwerkerleistungen ab dem 1. März 2024 können Förderungen beantragt werden, die zwischen mindestens 50 Euro und maximal 2.000 Euro pro Person für das Jahr 2024 und maximal 1.500 Euro pro Person für das Jahr 2025 liegen. Den Handwerkerbonus ab sofort unter handwerkerbonus.gv.at beantragen. Über den Handwerkerbonus Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung. Der entsprechende Abänderungsantrag soll am Mittwoch im Parlament eingebracht werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Bauwirtschaft und das Handwerk zu unterstützen und gleichzeitig Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche zu fördern. Was wird gefördert? Der Handwerkerbonus dient als finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich. Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, wie beispielsweise das Ausmalen, der Einbau von Küchen, das Verlegen von Fliesen und ähnliche Tätigkeiten. Auch Handwerksleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau oder der Schaffung von Wohnraum sind förderfähig. Die Förderung umfasst Handwerkerleistungen, die rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 erbracht werden. Es gibt zwei Förderperioden: 2024 und 2025. Für das Jahr 2024 liegt die Förderobergrenze bei 2.000 Euro pro Person, während sie für 2025 bei 1.500 Euro pro Person liegt. Insgesamt stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung. Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenzufassen, was die Antragstellung vereinfacht. Rechnungen müssen die Arbeitsleistungen gesondert ausweisen und sind unbedingt aufzubewahren. Die Antragsphase für den Handwerkerbonus hat am 15. Juli 2024 begonnen. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden. Mehr<   (Veröffentlicht am 16.07.2024)…

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Immoinsolvenz: Kunden bangen um Rücklage Steiermark ORF.at – Ein Grazer Immobilienunternehmen soll über Jahre ohne gewerberechtliche Genehmigung als Makler und Hausverwalter tätig gewesen sein. Das Unternehmen schlitterte in die Insolvenz, nun fürchten Hunderte Kunden um Rücklagen. Das Unternehmen hatte keine Genehmigung für Hausverwalteraufgaben. Die Firma vertritt Hunderte Wohnungseigentümer in Graz und Umgebung als Hausverwalter, verfügt laut Gewerbeamt und Wirtschaftskammer aber nur über eine Bauträgerkonzession und über keine Genehmigung für Hausverwalteraufgaben. Etwa zwei Jahre lang soll der Unternehmer aber genau das gemacht haben. Gollenz: „Wir sind angewiesen auf die Mitteilung von Kollegen oder von Konsumenten. “ Die Wirtschaftskammer wurde durch einen Werbeauftritt auf den Fall aufmerksam und erstattete Anzeige wegen unbefugter Gewerbeausübung. Nach dieser Anzeige, so der Unternehmer, habe er alle Verwaltungstätigkeiten abgegeben. Dass der Unternehmer nicht kontrolliert wurde, rechtfertigt das Gewerbeamt der Stadt Graz mit den tausenden Gewerbeverfahren – es seien nur stichprobenartige Kontrollen möglich. Das sieht auch Gerald Gollenz, Obmann der Fachgruppe Immobilien in der Wirtschaftskammer so: „Wir machen natürlich Proben, aber grundsätzlich sind wir angewiesen auf die Mitteilung von Kollegen oder auf Mitteilungen von Konsumentenseite.“ Auch das Gewerbeamt appelliert an Wohnungseigentümer, im Zweifelsfall nachzufragen, ob das jeweilige Unternehmen die entsprechenden gewerberechtlichen Genehmigungen hat. Im Fall dieser Immobilienfirma könnte es aber für viele schon zu spät sein. Als Bauträger ist der Unternehmer vor kurzem in die Insolvenz geschlittert. Viele, die von ihm als Hausverwalter vertreten wurden befürchten, dass die Rücklagen, die für die jeweilige Immobilie gebildet wurden, weg sind bzw. dass der Unternehmer notwendige Zahlungen und Versicherungsbeiträge gar nicht weitergeleitet haben könnte. Zu Recht wie der Fall in einer Wohnsiedlung in Gössendorf zeigt. Hier sollen die Eigentümer durch die Methoden des Unternehmers auf offenen Rechnungen in der Höhe von 35.000 Euro sitzen. …

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Hohe Durchfallquoten bei Lehrabschlussprüfungen weisen auf Mängel in der Ausbildung hin OTS Wien – „Der Fokus muss jetzt auch auf die Qualität der Ausbildung in den Betrieben und das Einhalten von Ausbildungsvorschriften gelegt werden“, fordert der SPÖ-Abgeordnete. Auffällig sei, dass viele, die die Lehrabschlussprüfung nicht schaffen, zuvor die Berufsschule positiv abgeschlossen haben. „Nun gilt es gemeinsam Ursachenforschung zu betreiben. Im Jahr 2009 scheiterten im Handwerk 22 Prozent der Lehrlinge! Zur Sicherung unseres dualen Ausbildungssystems müssen wir den Gründen für die hohen Durchfallquoten nachgehen. Eines jedoch glaube ich nicht: Dass junge Menschen, die über mehrere Jahre einen Beruf lernen und sich im Alltag bewähren, die in vielen Fällen einen positiven Abschluss der Berufsschule vorweisen können, ausschließlich selbst schuld an ihrem Scheitern bei der Lehrabschlussprüfung sind. Ich orte hier vor allem auch ein Versagen der Ausbildungsstätte und eine falsche Prioritätensetzung in der Ausbildung„, so Riepl abschließend. weiterlesen……

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