GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Für alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 – Förderhöhe mindestens 50 Euro, maximal 2.000 Euro pro Person 2024/maximal 1.500 Euro pro Person 2025.

© Christian Vorhofer | WKO

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(Veröffentlicht am 03.05.2024)