GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Achtung bei der Beauftragung der Fertighausfirma „Kampa Österreich“, (Kampa GmbH., Geschäftsführer Haas Josef Benedikt, Knittel Robert) welche durch den Franchisenehmer „Neumann GmbH.“ (Köflach, Michael Neumann) vertreten wird. Im Impressum der Kampa.at findet sich auch die „Zimmerei Montagen Neumann GmbH.“ aus Köflach mit einem „eingeschränkten Gewerbe für ausführende Holzbautätigkeiten“, womit Planungsleistungen den Holzbaumeistern vorbehalten werden. Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist per 3.6.2019 Gernot Josef Leitgeb. Kaufmännisch rechtlicher Geschäftsführer wieder Michael Neumann. Wir haben bereits mehrmals mit Herrn Neumann zu tun gehabt, es waren jeweils wesentliche bautechnische Fehler und eine schleppende bis nicht vollständige Mängelbearbeitung feststellbar. Herr Neumann betreibt weiters laut FirmenABC die Firma „Spenglerei Dachdeckerei Neumann GmbH.“ sowie „Zimmerei Montagen Neumann GmbH.“ (Beide ebenfalls in Köflach; Seestraße 6) Wobei uns zu letzteren beiden Firmen keine Baustellen bekannt sind. Jedoch ist in allen Unternehmen Herr Michael Neumann Geschäftsführer. Wir raten zur Vorsicht bei allen genannten Unternehmen. Prüfen Sie Verträge und Angebote genau, zahlen Sie nur nach mängelfreier Leistungserbringung. Recherchemöglichkeit: Link zur WKO-Firmeninfo  Geschäftsführer laut heutiger Recherche (November 2022): Haas Josef Benedikt, Knittel Robert Website dieser Firma  FirmenABC       Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org.   (Veröffentlicht am 14.11.2022)…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma/Generalunternehmer „Hans Peter Böckl – A-2362 Biedermannsdorf“ die zum Auftrag führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen für Bautätigkeiten, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Recherchemöglichkeit: Link zur WKO-Firmeninfo  gewerberechtlicher GF laut heutiger Recherche (Okt. 2022): Hr. Hans Peter Böckl Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform oder KSV. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org. (Veröffentlicht am 18.10.2022)…

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Bewusste Irreführung durch den Bauträger Walter Deschka, oder Unwissenheit? Wenn ein Bauträger eine „wasserdichte STB-Fundamentplatte“ plus „wasserdichte STB-Wände 25cm“ anbietet und in Folge dennoch der Keller nach rund 15 Jahren „absäuft“, dann schrumpft plötzlich und laut Bauträger „Dipl. Ing. Walter Deschka G.m.b.H.“ die Möglichkeit Schadenersatz zu fordern von tatsächlich 30 auf 10 Jahre zusammen. Der geschaste Kunde empfindet das als unseriös und Versuch sich aus der Verantwortung zu ziehen. Wie man so schön sagt, bei verdeckten Mängeln besteht tatsächlich die Möglichkeit 30 Jahre nach Übergabe oder Inbetriebnahme Schadenersatz zu fordern. Ab dem Datum wo Schädiger und Schaden bekannt sind hat der Geschädigte in Folge 3 Jahre Zeit zur Durchsetzung seiner Forderungen. Im aktuellen Fall hat angeblich eine „Miletich M.GmbH.“ den Keller errichtet. Der Vertragspartner bleibt aber der Bauträger Walter Deschka. Ein richtlinienkonformer und wasserundurchlässiger Keller wurde offenbar nicht errichtet und von einer Kostenübernahme der nun nötigen Verpress-Arbeiten am Keller will Bauträger Deschka nichts wissen. Nach der ersten Reklamation durch den Hauseigentümer schreibt er: „Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die Gewährleistung des Bauträgers für den Bauträger 3 Jahre beträgt bzw. für nachweisbare versteckte Mängel bis max. 10 Jahre. Weiters möchte ich ausdrücklich festhalten, dass beim Bau der letzten Häuser keine Arbeiten mit massiven Erschütterungen durchgeführt wurden. Sollte ein Ausführungsmangel in der Abdichtung sein, so tritt dieser in der Regel spätestens innerhalb eines Jahres auf. Eine klare Feststellung der Ursache Ihres Wasserschadens ist meines Erachtens unmöglich. Auf jeden Fall würde ich die Installationsleitungen überprüfen, ob eventuell ein Schaden der Sanitärleitungen vorliegt. Wenn dies ausgeschlossen ist würde ich die feuchte Stelle einfach verpressen. Auch wenn es unmöglich ist die Ursache zu finden.“ Darin stimmen 3 Aussagen nicht: Schadenersatz kann 30 Jahre lang gefordert werden Abdichtungsmängel treten nicht in der Regel spätestens nach 1 Jahr auf Die Feststellung der Ursachen zu undichten Kellern ist technisch kein Problem und möglich Nach einer sachverständigen Mängelmeldung lenkt der Bauträger nicht nur nicht ein, er droht mit Klage wegen so gut wie allem: „Sollten sie weiterhin in dieser Richtung durch Falschbehauptungen tätig werden, wird ohne Vorwarnung durch meinen Rechtsvertreter die Klage gegen Sie eingereicht und zwar Falschaussage, Aufhetzung von Geschäftskunden durch falsche Behauptungen, Geschäftsschädigung, Schadenersatzanspruch, Rufschädigung etc.“ Wäre es nicht so traurig (für den geschasten Hausherren), müsste man sich darüber amüsieren. Aktuell hat der Hausherr bei der Fach-Firma Hausan.at ein Angebot für die nachträglicher Abdichtung der Fuge zwischen Wand und Bodenplatte eingeholt. Sanierungskosten rund 14.000 Euro netto plus…

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Aufgrund Baufehler und schleppender Reklamationsbearbeitung auf zumindest 2 Bauobjekten empfehlen wir vor einer Beauftragung an die Firma „STAUNE & JC GmbH in A-4020 Linz“ die zum Auftrag führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen für Bautätigkeiten, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Recherchemöglichkeit: Link zur WKO-Firmeninfo  Geschäftsführer laut heutiger Recherche (Juni 2022): Herr Mag. Auer Bernhard Website dieser Firma  FirmenABC Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform oder KSV. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org. (Veröffentlicht am 24. Juni 2022)…

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Scheinfirmen die sich ins Internet mit Billigangeboten drängen… Die Landesinnung Bau der NÖ Wirtschaftskammer rührt die Werbetrommel in eigener Sache. Durch den übertriebenen Sparwillen von angehenden Bauherren ausgelöst, gelingt es immer mehr  Scheinfirmen, über das Internet mit Billigangeboten in den Markt zu drängen. „Solche Firmen haben oft nicht mehr als eine Mischmaschine, ein paar Scheibtruhen und einen Transporter“, berichtet Landesinnungsmeister Robert Jägersberger im Gespräch mit dem NÖ Wirtschaftspressedienst. Dem im Vergleich zu etablierten Bauunternehmen um einige Prozent günstigeren Kostenvoranschlag folgt nach Geschäftsabschluss dann oft das böse Erwachen. Entweder sind die erbrachten Leistungen derart mangelhaft, dass das neue Haus von Anfang an zum Sanierungsfall wird, oder die begonnene Baustelle wird überhaupt nicht abgeschlossen. „Es gibt Fälle, bei denen die im Nachhinein notwendigen Sanierungsarbeiten um ein Vielfaches teurer waren als der ursprünglich im Raum gestandene Kostenvorteil„, weiß Jägersberger. Auch der aufgestellte Zeitplan, vom Baustart bis zu dem vom Bauherrn ins Auge gefassten Einzugstermin, wird dadurch unnötig verlängert. „Solche unerfreulichen Entwicklungen lassen sich mit einem seriösen Fachmann aus der Branche von Anfang an vermeiden.“ Bei Baufirmen, die ihre Leistungen hauptsächlich im Internet anbieten, rät der Landesinnungsmeister bereits bei der ersten Kontaktaufnahme zur Vorsicht. „Erhaltene Informationen sollte man unbedingt auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.“ Lesen sie weiter……

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