GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wir begrüßen unser neues Gold-Qualitätsmitglied Versicherungsdienstleister b&o Beratungs- und Optimierungs KG! Vergleichen lohnt sich! Ganz besonders, wenn es dabei um Versicherungen geht. Es macht Sinn die eigene Risikosituation und den Versicherungsbedarf regelmäßig von einem unabhängigen Versicherungsexperten überprüfen zu lassen. Als (zukünftiger) Bauherr ist der Abschluss einer eigenen Bauherrenhaftpflichtversicherung mit entsprechender Versicherungssumme und umfangreichen Deckungsumfang unbedingt ratsam, um im Schadensfall bestmöglich abgesichert zu sein. Wie schnell so ein Schadensfall eintreten kann, welche Risiken und Pflichten ein Bauherr hat und inwiefern eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt, wollen wir in den folgenden Zeilen genauer erläutern: Warum ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung unerlässlich? Wer eine Baustelle betreibt, muss dafür sorgen, dass diese auch sicher ist und somit von ihr keine Gefahr für Dritte ausgeht. Das klingt zwar logisch, wird aber immer wieder vernachlässigt. Allerdings muss man dazu wissen: Der Bauherr haftet immer. Auch schuldlos. Denn er ist für alles verantwortlich, was auf der Baustelle passiert und ist letztlich erster Ansprechpartner im Falle eines Schadens. Trotz Übergabe der Planung, Bauleitung bzw. Bauausführung an eine Baufirma, einen Generalunternehmer, Architekten oder Bauleiter hat der Bauherr immer die allgemeine Haftung gegenüber Dritten, da er durch seine Baustelle eine Gefahrenquelle eröffnet. Diese Haftung gilt selbst dann, wenn das Verschulden eine der ausführenden Firmen trifft. Er kann sich somit nicht von seiner Haftung befreien, indem er Planung, Bauausführung, Baustellenkoordination, etc. an Fachfirmen vergibt! Der Bauherr hat eine allgemeine Fürsorgepflicht für alle am Bau beteiligten Personen. Dabei sind Fehler des bestellten Baustellenkoordinators auch dem Bauherrn zuzurechnen. Weiters haftet er auch gegenüber seinen Nachbarn verschuldensunabhängig für Schäden die im Zuge der Bauarbeiten entstehen gem. §364 ABGB (nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche). Er kann etwaige Haftungsansprüche von Dritten nicht einfach an die beauftragten Baufirmen etc. weiterleiten, sondern muss diese Forderungen selbst und direkt mit dem Anspruchsteller regulieren. Gegebenenfalls kann er danach bei der verursachenden Baufirma die Leistung regressieren. Aus diesen Gründen braucht der Bauherr einen Versicherer, der im Falle derartiger Haftpflichtschäden für ihn die Regulierung und Bearbeitung übernimmt. Welche Risiken deckt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab? Personenschäden und Sachschäden Eine Baustelle birgt ein enormes Gefahrenpotential. Herabfallende Bauteile, Schäden an benachbarten Objekten, mangelnde Absicherung der Baustelle, verletzte Bauhelfer, Verabsäumung der Räum- und Streupflicht. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Personenschaden und es entstehen dabei hohe Kosten für Behandlung, Reha, oder sogar Invaliditäts- und Rentenansprüche.  Welche Pflichten hat der Bauherr? Verkehrssicherungspflicht: Einrichtung und Absicherung der Baustelle, Aufstellen von Geräten, Lieferung und Lagerung von Material, Absperren des Baugeländes. Überwachungspflicht: Ordnungsgemäße Absicherung…

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Wir begrüßen unser neues Gold-Mitglied Rechtsanwaltskanzlei Mag. Markus Gunacker ! Unsere Erfahrung in der Beratung von Bauherren und Professionisten hat gezeigt, dass sich viele Streitpunkte durch eine unklare Formulierung des Vertragstextes ergeben. Oftmals wird nicht ausreichend genau definiert wer welche Leistungen zu welchem Zeitpunkt zu erbringen hat. Aber auch in den sonstigen kaufmännischen und rechtlichen Punkten befinden sich regelmäßig Bedingungen, welche zu einer unfairen Verschiebung des Risikos führen. Genau hier setzen wir an und beraten Sie unkompliziert und schnell. Grundsätzlich empfehlen wir dies vor Abschluss des Vertrages, um Diskussionen vorzubeugen. Ist der Vertragsabschluss bereits erfolgt und entstehen während oder nach der Bauphase Mängel oder Probleme, beraten wir Sie gerne und kämpfen dafür, Ihre rechtlich bestmögliche Lösung zu finden. Wir helfen Ihnen von Beginn bis zur Fertigstellung Ihres Bauprojektes, ebenso wie bei gewährleistungsrechtlichen Fragen. Gerne wickeln wir auch Ihren Immobilienkauf treuhändisch für Sie ab und übernehmen dabei die Erstellung oder Überprüfung des Kaufvertrages. Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand! Teuer wird es meist dann, wenn kein Anwalt kontaktiert wird – Ich lade Sie zu einem kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Erstgespräch ein, bei dem ich Ihnen die ersten möglichen Schritte erläutere und wir die weitere Vorgehensweise festlegen. Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.ihrrecht.at Rechtsanwaltskanzlei Mag. Markus Gunacker Schottengasse 4/35, A-1010 Wien Tel.: + 43 1 532 24 54 Fax: +43 1 532 24 55 E-Mail: anwalt@ihrrecht.at  …

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