GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Baufirma – Insolvenz; „Wichtige Information für Bauherren zu 1.2.3. Massivbau“ Ein Branchenkenner möchte die Bauherren informieren: Die Baufirma 1.2.3. Massivbau aus D-91608 Geslau, hat Insolvenz angemeldet. Da hier sehr viele Bauten noch auf die Fertigstellung warten, sind auch eine entsprechende Anzahl Bauherren betroffen. Im Rahmen der Insolvenzabwicklung werden noch Bauarbeiten durchgeführt. Für die Bauherren ist es wichtig Ihre Zahlungen mit den tatsächlich erbrachten Leistungen abzugleichen. Insolvenzmelungsabfragemöglichkeit…

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Wichtige „Aspekte“ die bei Tagestemperaturen – Nähe der 0°C unbedingt zu beachten sind!  Bauherrenhilfeautor Dipl. Wirtschaftsing. Roland Schneider weist auf die Wichtigkeit der Beachtung von Außentemperaturen beim Bau hin: Da die Zurzeit vorherrschende Witterung einige der am Bau tätigen Firmen bereits zur Arbeitsaufnahme veranlasst hat sollten Bauherren hier genau hinschauen. Auch sogenannter Wintermörtel, der von einigen Herstellern angeboten wird, muss nach den Richtlinien „Mauern bei Frost“ verarbeitet werden. Grundsätzlich gilt: Der Einsatz von Frostschutzmitteln ist unzulässig Das Mauern auf gefrorenen Mauerwerk ist unzulässig Gefrorenen Baustoffe dürfen nicht eingesetzt werden Der Einsatz von Frostschutzmitteln oder Salzen zum auftauen führt durch die sich darin befindenden Chloride zu Schäden im Mauerwerk. Während der Auftauphase werden die Salze in Wasser gelöst und in den Baustoff eingeschwemmt. Durch zusätzlichen Feuchteeintrag z.B. bei Putzarbeiten können die Salze in den Putz oder auf die Oberfläche des Putzes gelangen, was zu weiteren Schäden führt. „Mauern bei Frost“ von Dipl. Wirtschaftsing. Roland Schneider Dipl. Wirtschaftsing. Roland Schneider…

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