GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Der Kurier-Artikel hat gut begonnen. Daher habe ich weiter gelesen, meine Freude ebbte schnell wieder ab, wandelte sich in Frust um. Sicher nicht der Frust den Leute haben wenn sie mit Schimmel zu kämpfen haben. Auch nicht der Frust welcher entsteht wenn gesundheitliche Probleme, nach jahrelangem Befall auftreten.? Der jahrelange Befall wird auch durch derartige Kurier-Artikel gefördert, richtig ist dass oftmals bei der Beheizung gespart und dadurch der Schimmel gefördert wird. Falsch ist das ewige Vorurteil welches der Kurier von der „Energieberatung“ übernommen hat: „NUR NICHT KIPPLÜFTEN“ Analog zum ewig bösen „Schwarzen Mann“ schreibt hier einer vom anderen ab, jeder gibt es falsch wieder, auf der Strecke bleiben die Hilfesuchenden, die Betroffenen. Daher zum wiederholten Male:

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Gute 80% unserer Einsätze zu Schimmelpilzen wären vermeidbar. Schließlich sollte der Sachverständige erst gerufen werden wenn Bauschäden oder Baumängel vorliegen. Nicht weil am Heizen oder Lüften gespart wird. Beziehungsweise glaubt der Mieter dem Hausverwalter nicht so gerne. „Richtiges Lüften und Heizen“ ist nicht so einfach, also ist man zuerst mal lieber nicht selber schuld. Wenn ich dann zu beschlagenen Fenstern schon im Vorfeld weiß dass keine Bauschäden vorliegen, muss ich dennoch hinfahren. Wärmebildkamera, Feuchtemessgeräte, Handmikroskope usw. sind beeindruckend, geben einem Kompetenz. So dass man von den Bewohnern erst damit Ernst genommen wird. Nicht dass mich meine Voreingenommenheit von einer Befundaufnahme ablenkt, ich ziehe mein Programm durch, werde aber in 0,5 von 100 Fällen bestätigt. Somit ist meine Arbeit vor Ort zwar gut bezahlt, aber eher psychologischer Natur. Es bleiben noch genügen „echte Fälle“ wo aufgrund gesundheitlicher Probleme oder falscher Sanierung eine Befundung nötig wird, wo Wärmebrücken und Bauschäden zugeordnet werden müssen. Aber ich freue mich natürlich auch wenn ich erfahre dass Leute ihr Wohnverhalten erst nach der Einschulung vor Ort geändert haben…? Unten ein recht guter Artikel, passend zum Thema:

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Rund 100 Fälle Jahr für Jahr, die meisten Fälle mit „Nutzerverschulden“. Trotz für alle zugängliche Infos aus dem Internet sind fast alle Beteiligten heillos überfordert. Vielleicht liegt es daran dass die auch rechtlichen Rahmenbedingungen vom Normeninstitut gut geschützt, und nur käuflich zu erwerben sind. Zumindest diesen Mißstand kann ich in wichtigen Punkten beheben und hier meinen Normenkommentar veröffentlichen: ÖNORM B8110, Teil 4 – Vorgaben zum Normklima! (5 von 8 Seiten – Wer den gesamten Kommentar haben möchte schickt ein Mail an: bauherrenhilfe (at) gesetz.at ) Also wir könnten auch so bauen dass selbst bei subtropischem Feuchteeintrag kein Schimmelpilz wuchern kann, beispielsweise in Passivbauweise mit einer Wohnraumlüftung. Aber das ist baurechtlich niemanden vorgeschrieben, so daß wir mit Vorgaben zum Raumklima und Schuldzuweisungen leben müssen. Wer das Normklima wesentlich und dauerhaft nicht einhält und dadurch einen mikrobiellen Befall riskiert, der riskiert auch seinen Mietvertrag, oder beschädigt sein Eigentum. Gefährdet jedenfalls seine Gesundheit…

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Die Bauinnungen warnen vor Bauschäden und Haftungsrisiken Wien -? In der Wirtschaftskrise ist die Verlockung groß, Schwarzarbeit zu beauftragen oder anzubieten. Besonders betroffen ist der Bausektor.
Die Risiken werden meist unterschätzt. Die schlechtere Auftragslage, mehr Arbeitslose und weniger Geld in den Taschen der Hausbauer sind Wasser auf die Mühlen der Schwarzarbeit.

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Bei Undichtheiten am Flachdach und bei Terrassen wird fast immer die Abdichtung zuerst verantwortlich gemacht. In den meisten Fällen sind es aber Anschlussprobleme und undichte Fassade welche für Undichtheiten sorgen. Wie auch hier, die Anschlüsse an Fenster und Türen unzureichend waren. Bei den wetterseitigen Anschlüssen kam es auch bald zu Wassereintritten in die WARMDACHKONSTRUKTION! Die Dämmung war vielerorts nass und musste getauscht werden. Der Schaden war groß, die Ursachen klein.

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Mit der österreichischen Unterdachregel ONR 22219-2 ist im Nov.04 endlich eine verbindliche Richtlinie für die Ausführung von Unterdächern erschienen. Vorbei die Zeit -auch schon vor Erscheinen- wo der Zimmermann die „Dachpappe“ einfach vor dem Fenster anstehen ließ, vorbei die Zeit wo man noch mit dem Zimmermann über die Anordnung der Unterdachrinne diskutieren musste. Auch der Marktführer Velux schreibt in seinen Verlegerichtlinien von einer Unterdachrinne welche nicht die alleinige Sicherheit gegen Schadwasser sein kann. Auch lt. Velux ist die bspw. Unterdachschürze IN DIE Unterdachrinne zu führen. So dass bei einem Übergehen der Unterdachrinne dennoch es nicht zu einem Wassereintritt kommen kann. Das wurde leider im gegenständlichen Fall nicht berücksichtigt. Pech für die ausführende Firma dass so mancher Gutachter auch am Dach herumklettert……

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