GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Konkurs der Baufirma hat oft fatale Folgen Linz (OTS) – Im Sommer 2010 schlitterte eine oberösterreichische Baufirma in den Konkurs. 40 Häuslbauer kamen um ihre Vorauszahlungen in der Höhe von insgesamt 1,2 Millionen Euro! Die AK fordert erneut einen besseren gesetzlichen Schutz vor Konkurs des Generalunternehmers. Weitere „Dauerbrenner“ in der AK-Bauberatung in den letzen Monaten: Mängel bei Vollwärmeschutz und Kostenüberschreitungen. „Jährlich wenden sich rund 1600 Konsumenten/-innen an unsere Bauberatung, weil sie Schwierigkeiten mit Baufirmen haben“, berichtet AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Besonders schlimm ist es, wenn Unternehmen pleite gehen. So geschehen im vergangenen  Sommer: 40 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher hatten einen Bauvertrag mit der Firma JÖDA Fertighaus GmbH abgeschlossen. Die einzelnen Konsumenten/-innen  zahlten zwischen 9000 und 37.000 Euro. Als das Unternehmen dann vom Masseverwalter geschlossen wurde, waren alle Vorauszahlungen verloren. Eine nennenswerte Leistung hatte die Firma in vielen Fällen noch gar nicht erbracht. Die beste Absicherung gegen Konkurs der Baufirma ist, keine Vorauszahlungen zu leisten und nur nach Baufortschritt zu bezahlen.  Besteht das Unternehmen jedoch auf die Vorauszahlung, wird diese in manchen Fällen durch eine Bankgarantie abgesichert. Diese gilt aber nicht für den klassischen Generalunternehmervertrag, bei dem die Kundin/der Kunde das Grundstück zur Verfügung stellt und eine Baufirma als Generalunternehmen das Haus errichtet, sondern nur für jene Konsumentinnen und Konsumenten, die von einem Unternehmer ein vorgeplantes Haus samt Grundstück erwerben. AK- Präsident Kalliauer: „Das ist völlig unverständlich. Auch ein Generalunternehmer, der eine Vorauszahlung verlangt, soll verpflichtet sein, diese durch eine Bankgarantie zugunsten der Kunden abzusichern. “ Weiterer „Dauerbrenner“ in der AK-Bauberatung sind Baumängel. Hier verzeichnen die AK-Experten/-innen vor allem beim Thema Vollwärmeschutz einen massiven Anstieg der Beschwerden. Durch die öffentliche Förderung von energiesparender Bauweise und thermischer Sanierung boomt die Branche. Immer mehr Firmen bieten diese Arbeiten an und führen sie häufig unter großem Zeitdruck durch. Nicht alle verfügen über die erforderliche Erfahrung und den finanziellen Rückhalt, um auftretende Mängel rasch und sicher beheben zu können. Kalliauer: „Wir raten, vor Vertragsabschluss unbedingt einen Haftrücklass zu vereinbaren.“ Weiteres Problemkind: Kostenvoranschläge. Sie werden häufig weit überschritten. „Manche Angebote vermitteln den Eindruck, dass die veranschlagten Kosten unrealistisch niedrig berechnet wurden, um seriös kalkulierende Mitbewerber zu unterbieten“, kritisiert Kalliauer und rät Betroffenen, sich an die AK zu wenden: „Wir überprüfen, ob bei Kostenüberschreitungen auch wirklich alles rechtens war.“…

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Wien (OTS) – Hochkarätige Diskussionsrunde in Wien auf Initiative von Umweltminister Berlakovich und dem Klima- und Energiefonds – Experten sehen Chancen für den Arbeitsmarkt und ein energieautarkes Österreich  – Autos, die in der eigenen Garage mit Solarstrom aufgeladen werden, intelligente Häuser, die selbst Energie produzieren oder sich bei Bedarf beim Nachbarn ausleihen oder Kaffeemaschinen, die sich beim Schließen der Haustüre eigenständig ausschalten – all‘ das ist keine Utopie, sondern die nahe Zukunft. 
Daher hat der Klima- und Energiefonds das Förderprogramm „Klima- und Energie Modellregionen“ gestartet.
37 Regionen in ganz Österreich sind schon dabei und wollen energieautark werden, einige mehr stehen nun in den Startlöchern. Wir haben mit Güssing die erste energieautarke Stadt Österreichs, wo mehr Energie aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt wird, als die Menschen dort brauchen. Viele Bürgermeister und Bürgermeisterinnen aus Österreich wollen dieses Modell nun nachleben, denn es ist gut für unsere Umwelt und schafft „green jobs“.    Die internationalen Experten sind sich einig, dass der Umstieg auf erneuerbare Energien unvermeidbar ist, da nicht nur die Ressourcenknappheit, sondern auch das Klimaproblem ein zentrales Thema der Zukunft sein wird. Lesen Sie den gesamten Artikel

 

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Der nachfolgende ACO-Artikel wird von der Bauherrenhilfe empfohlen. Ergänzung: Bauen sie ihren Keller in WU-Betonbauweise, verflämmen sie bei „Wohnkeller-Nutzung“ dennoch eine Lage Flämmbahn vollflächig auf die Kellerwände UND auf die Bodenplatte! Dämmplatten im Grundwasser müssen übrigens VOLLFLÄCHIG auf die Wände geklebt werden.

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Kärnten nutzt den Winter für Weiterbildung und setzt auf Thermische- Sanierungen Klagenfurt (OTS) Um gegen die Arbeitslosigkeit am Bau, speziell in den Wintermonaten gegen zu steuern, bieten das Arbeitsmarktservice Kärnten (AMS), die Landesinnung Bau der Wirtschaftskammer Kärnten sowie die Gewerkschaft Bau-Holz Kärnten beschäftigungslosen Personen spezielle Qualifizierungsmaßnahmen an. Zielgruppe für die vom AMS beauftragten und von BFI, WIFI und Bauakademie durchgeführten Kurse sind beschäftigungslose Personen aus dem Bau- und Baunebengewerbe, sowohl Hilfs- als auch Fachkräfte. Baubranche – Weiterbildung Diese sollen die Winterzeit sinnvoll zur Höherqualifikation nützen, um danach bessere Chancen am Arbeitsmarkt zu haben. Die Kursmaßnahmen reichen von CAD-Schulungen über Turmdrehkranführer/Innen-Ausbildungen bis hin zu Polierausbildungen. Weiters gibt es Förderungen für Bauhandwerker in den Bauhandwerkerschulen. Daten und Fakten Qualifizierungsoffensive BAU: Das Kursprogramm für das Bau- und Baunebengewerbe umfasst insgesamt 30 Kurse für 560 Personen. Das AMS Kärnten wendet dafür 650.000 Euro auf. Thermische Sanierung: Mehr = Weniger! Die Informationskampagne der Wirtschaftskammer Kärnten in Kooperation mit der Gewerkschaft Bau-Holz. Drei Gewinner gibt es bei der thermischen Sanierung: Die Hausbesitzer, die Wirtschaft und unsere Umwelt. Auf der einen Seite ermöglicht eine Sanierung große Energiekosteneinsparungen für Hauseigentümer und es werden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen – auf der anderen Seite kommt es aber auch zu einer Reduzierung der Treibgasemissionen. Die Kampagne zeigt, dass es bei vielen Altbauten großes Einsparungspotenzial beim Energieverbrauch gibt, wenn Sanierungsmaßnahmen planvoll und umsichtig von Professionisten ausgeführt werden. Lesen Sie den gesamten Artikel……

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Deutschland: „Tag der Energiespar-Rekorde“ am 25. und 26. September zeigt Energieeinsparmöglichkeiten in den eigenen vier Wänden Hausbesitzer müssen sich langfristig auf hohe Energiekosten einstellen. Wer sich weitgehend unabhängig von Energiepreissteigerungen machen will, kann sich am „Tag der Energiespar-Rekorde“ am 25. und 26. September über Einsparmöglichkeiten in den eigenen vier Wänden informieren. An dem Aktionstag der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) können bundesweit Effizienzhäuser besichtigt werden, die nur sehr wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigen. Unter zukunft-haus.info können Interessierte nach geöffneten Effizienzhäusern in der Nähe suchen. Bei kurzen Führungen zeigen Hauseigentümer und beteiligte Fachleute, was heute Stand der Technik ist. Von gut gedämmten Wänden, Wärmeschutzfenstern, moderner Haus- und Heiztechnik bis zu erneuerbaren Energien wie Solaranlagen, Wärmepumpen oder Holzheizungen. Besucher können Fragen zu eigenen Bau- oder Sanierungsvorhaben stellen und kostenlos Ratgeber der dena und ihrer Aktionspartner mit nach Hause nehmen. Am „Tag der Energiespar-Rekorde“ öffnen Effizienzhäuser bereits zum vierten Mal ihre Türen. Der Aktionstag wird unterstützt durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie das Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. (IWO) und in Kooperation mit der DBU-Kampagne „Haus sanieren-profitieren“, dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und weiteren regionalen Partnern durchgeführt.“Energiespar-Rekorde“ auf www.zukunft-haus.info finden Sie eine laufend aktualisierte Übersicht aller teilnehmenden Häuser nach PLZ-Regionen, ein Praxisbeispiel zum Nachmachen sowie einen Hintergrundtext zu den häufigsten Bau- und Sanierungsfragen und Bildmaterial. Auch bietet unser Kooperationspartner beim Aktionstag, die DBU – im Rahmen der Kampagne „Haus sanieren-profitieren“ einen kostenlosen ersten Energiecheck in den eigenen vier Wänden an.

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Wohlfühlen auf eine natürliche Art und Weise mit … D-Nesselwang: Durch Naturbo Lehmplatten kann die Gebäude Feuchtigkeit um 90 Prozent gesenkt werden. Das patentierte System ermöglicht ein gesundes Leben und spart auch noch Geld. Naturbo-clima, Naturbo-windows und Naturbo-therm: das sind Lehmprodukte, die für umweltschonende und gesunde Lebensweise stehen. Lehm ist als ökologischer Baustoff ideal für Allergiker. Er reguliert die Luftfeuchtigkeit im Raum, bindet Gerüche und Schadstoffe, speichert Wärme und reduziert sogar Elektrosmog. Damit sorgen Naturbo – Lehmbauplatten für ein geniales Raumklima. Naturbo-Lehmbauplatten sind sehr stabil und selbsttragend. Die Montage von Bildern und ähnlichem stellt kein Problem dar. Sie halten damit leicht dem Vergleich mit klassischen Gipskartonwänden stand. Erst durch Naturbo ist der Einsatz von Lehmputz im Innenausbau möglich, ohne wochenlange Trocknungszeiten in Kauf nehmen zu müssen. Denn das Naturbo Lehmputz-Trockenbausystem verfügt über einen hohen Vorfertigungsgrad. Es  wird überall dort eingesetzt, wo Trockenbau sinnvoll ist – bei Renovierungen und Sanierungen, in Wohn- und Geschäftsräumen, selbst in Bad und WC, und natürlich bei neuen und bestehenden Holzhäusern. Interessant ist auch die spezielle Lösung für Nischen und Fensterleibungen. Die speziell entwickelte Lehmplatte Naturbo-windows ist so konzipiert, dass sie ohne Kontakt zur Rohbauwand montiert werden kann. Auf diese Weise werden Spannungsrisse weitgehend vermieden. Ursprungsartikel Bildquelle: EMOTON Wandheizungdetail…

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Gültige Energieausweisvorlage nunmehr auch für den Verkauf bzw. die Vermietung von Gebäuden, die aufgrund einer vor dem 01.01.2006 erteilten Baubewilligung errichtet wurden. 2. Allgemeines zum Energieausweis NEU  Der Engergieausweis NEU ist als Energie- und Typenschein für Gebäude konzipiert und macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden sichtbar. Dadurch soll eine erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit für Planer und Errichter einerseits sowie für Eigentümer und Vermieter bzw. Kauf- und Mietinteressenten andererseits gewährleistet sein. Energieausweise sind von hiezu qualifizierten und befugten Personen zu erstellen. Das sind gemäß § 3a OÖ BauTV: Akkreditierte Prüf- und Überwachungsstellen sowie Ziviltechniker jeweils im Rahmen ihrer Befugnisse; Fachdienststellen der Gebietskörperschaften; der O.Ö. Energiesparverband; Gewerbetreibende im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zur Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen oder von Heizungsanlagen sowie einschlägige Institutionen im Rahmen ihrer fachlichen und gesetzlichen Befugnisse. Im Energieausweis NEU selbst ist für Wohngebäude Folgendes enthalten: der Heizwärmebedarf des Gebäudes (samt Vergleich zu Referenzwerten) der Warmwasser-Wärmebedarf • der Heiztechnik- energiebedarf der Endenergiebedarf des Gebäudes samt allfälliger Empfehlungen für verbessernde Maßnahmen Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises belaufen sich nach den uns vorliegenden Vergleichswerten auf rund EUR 1,00/m2, abhängig von Größe und Typ des Gebäudes. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellung und ist nach der derzeitigen Gesetzeslage für praktisch alle Gebäudekategorien notwendig (für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude wie zB öffentliche Gebäude, gewerbliche Gebäude, Industriebauten etc.). Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind Gebäude, die nicht beheizt werden bzw. eine Gesamtfläche von 50 m2 nicht übersteigen. 3. Wann wird für ein Gebäude ein Energieausweis NEU benötigt? Neu Für sämtliche Neubauten, Zubauten und Umbauten bzw. im Falle einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes ist nach dem OÖ Baurecht ein Energieausweis gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des EAVG verpflichtend. Neu ist nunmehr, dass seit 01.01.2009 diese Vorlagepflicht auch für bestehende Gebäude, deren Baubewilligung vor dem 01.01.2006 erlassen wurde, bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes gesetzlich verankert ist. Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude erstellt, kann aber auch für eine einzelne Wohnung oder ein Geschäftslokal innerhalb eines Gebäudes erstellt werden. Sollte es in einem Gebäude mehrere Nutzungszonen (zB Wohnbereich und Geschäftsbereich) geben, sind für diese getrennte Ausweise zu erstellen. Bei Gebäuden mit einer Größe von über 1.000 m2 ist darüber hinaus verpflichtend, den Energieausweis NEU an einer gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Als Rechtsfolge einer verspäteten Vorlage oder einer Nichtvorlage normiert das EAVG, dass eine Gesamtenergieeffizienz als vereinbart gilt, die dem Alter und der…

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DIE NEUE AUFTRAGSGEBERHAFTUNG BEI BAULEISTUNGEN Da in den letzten Jahren der Sozialbetrug im Bereich der Bauwirtschaft enorme finanzielle Einbußen bei der Sozialversicherung verursacht hat, wurde das „AuftraggeberInnen–HaftungsG“ bereits 2008 als Regierungsvorlage beschlossen. Mit 01.09.2009 soll dieses Gesetz nunmehr in Kraft treten. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist, dass Unternehmer, die ihre Bauleistungen an Subunternehmer weitergeben, veranlasst werden, genau auf die Seriosität ihrer Subunternehmer zu achten. Dadurch soll gesichert sein, dass die hohen Ausfallschäden für die Sozialversicherungsträger künftig reduziert werden. 1. Haftungstatbestand – Das Sonderhaftungsrecht der Generalunternehmer bzw. Auftraggeber wird künftig in den § 67a – § 67d ASVG geregelt und die Erbringung von Bauleistungen umfassen, welche von einem Unternehmen (Generalunternehmer) an ein anderes beauftragtes Unternehmen (Subunternehmer) ganz oder teilweise weitergegeben werden. Dabei knüpft die begriffliche Definition der „Bauleistungen“ an die gesetzliche Regelung gemäß § 19 Abs 1a UStG an, wonach Bauleistungen all jene Leistungen sind, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Bei der Auftraggeberhaftung handelt es sich de facto um eine vom konkreten Auftrag losgelöste Haftung für alle Beitragsschulden des beauftragten Subunternehmers bei den Krankenversicherungsträgern. Diese Auftraggeberhaftung tritt mit dem Zeitpunkt der Leistung des Werklohns an den Subunternehmer ein und umfasst alle Beiträge und Umlagen an den Subunternehmer, die bis spätestens zum Ende des Kalendermonats fällig werden, indem die ganze oder teilweise Zahlung des Werklohns erfolgt ist. Dabei ist es nebensächlich, ob die Beiträge und Umlagen aus dem konkreten Auftrag stammen. Eine Haftung kann allerdings nur dann erfolgen, sofern der Krankenversicherungsträger gegen das Subunternehmen zur Hereinbringung der geschuldeten Beiträge und Umlagen erfolglos Exekution geführt hat bzw. sich der Subunternehmer bereits in Konkurs befindet. 2. Haftungsbefreiung-Unter bestimmten Vorraussetzungen sieht § 67a Abs 3 ASVG Befreiungen für den Generalunternehmer vor: wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der Haftungsfreistellenden Unternehmer (HFU-Gesamtliste) aufscheint, 0d.  wenn der Generalunternehmer 20 % des Werklohns vom jeweils zu leistenden Werklohn abzieht und diesen „Haftungsbetrag“ gleichzeitig mit der Leistung des restlichen Werklohns an das Dienstleistungszentrum überweist. Die Leistung des Haftungsbetrages durch den Generalunternehmer wirkt gegenüber dem Subunternehmer schuldbefreiend und gilt als Drittleistung, weshalb diese im Falle eines Konkursverfahrens des Subunternehmers nicht der Anfechtung unterliegt. 3. Umgehungsgeschäfte Gemäß § 67a Abs 10 ASVG erstreckt sich die Auftraggeberhaftung auch auf jedes weitere Subunternehmen, wenn die Beauftragung als Rechtsgeschäft…

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