GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Beim Hausbau kann viel passieren: Brand durch Funkenflug, Verletzungen durch unzureichende Sicherung der Baustelle, ein Baustellenfahrzeug beschädigt etwas am Nachbargrundstück,… – um in diesen Situationen nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten, ist der Abschluss einer Rohbauversicherung besonders empfehlenswert. Die Rohbauversicherung setzt sich aus unterschiedlichen Deckungsbausteinen zusammen: Deckungsbausteine Start der Deckung Feuerversicherung Deckung von Beginn an (z.B. Blitzeinschlag in betonierte Decke) Sturmschadenversicherung Deckung greift erst, wenn das Haus vollständig geschlossen wurde (d.h. Fenster, Türen, Dach montiert sind) Leitungswasserschaden Deckung greift erst, wenn alle Leitungen (Wasser-, Heizungsleitungen) vollständig installiert sind Haftpflichtversicherung Diese schützt Sie vor finanziellen Schadenersatzansprüchen von Dritten Haftpflicht­versicherung im Detail Besonders wichtig ist bei einer Baustelle auch die finanzielle Absicherung gegenüber Dritten. Ist zum Beispiel Ihre Baustelle nicht ausreichend abgesichert und ein Passant wird verletzt, dann schützt Sie die Bauherrenhaftpflicht gegenüber den Ansprüchen des Passanten. Wird die Straße auf Grund von Baustellenfahrzeugen verschmutzt? Auch hier schützt Sie die Bauherrenhaftpflicht. Eine weitere, inkludierte Haftpflichtversicherung ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht. Auch hier erhalten Sie als Haus oder Grundstückseigentümer Schutz, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben und Dritte nun Ansprüche gegen Sie stellen. Klassisches Beispiel: Sie haben den Gehweg vor Ihrem Haus im Winter nicht vom Schnee befreit, ein Passant stürzt und bricht sich den Oberschenkel. Dank der Haus- und Grundbesitzhaftpflicht sind Sie gegen die Ansprüche des Passanten finanziell abgesichert. Tipps zum Hausbau Kennzeichnen Sie Ihre Baustelle eindeutig als solche. Gibt es Schächte oder Gruben, sichern Sie diese ausreichend ab. Achten Sie darauf, dass niemand durch herabfallende Gegenstände (Werkzeug, Baumaterial) verletzt werden kann. Informieren Sie sich über die Pflichten als Bauherr. Wenn ein Schaden passiert: Kommt es zu einem Schadensfall, dann haben Sie als Versicherungsnehmer auch bestimmte Pflichten wahrzunehmen. Zum Beispiel sind Sie zur Schadensminimierung verpflichtet – sollte ein Brand ausbrechen, verständigen Sie so schnell wie möglich die Feuerwehr. Entsteht ein Schaden durch eine defekte Leitung, dann versuchen Sie, die Zuleitung abzudrehen. Dokumentieren Sie Schäden immer ausreichend und melden Sie diese unverzüglich Ihrer Versicherung. Für weitere Tipps dazu kontaktieren Sie unseren Qualitätspartner: b&o, beratungs & optimierungs KG Thomas Murth Geschäftsführer Ihr unabhängiger Versicherungsmakler Tel.: +43 664 914 41 13 www.beratung-optimierung.at www.thomasmurth.at A-3512 Mautern, Austraße 45 und A-3620 Spitz an der Donau, Hauptstraße 15a (Veröffentlicht am 26.09.2022)…

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Wir begrüßen unser neues Gold-Qualitätsmitglied Versicherungsdienstleister b&o Beratungs- und Optimierungs KG! Vergleichen lohnt sich! Ganz besonders, wenn es dabei um Versicherungen geht. Es macht Sinn die eigene Risikosituation und den Versicherungsbedarf regelmäßig von einem unabhängigen Versicherungsexperten überprüfen zu lassen. Als (zukünftiger) Bauherr ist der Abschluss einer eigenen Bauherrenhaftpflichtversicherung mit entsprechender Versicherungssumme und umfangreichen Deckungsumfang unbedingt ratsam, um im Schadensfall bestmöglich abgesichert zu sein. Wie schnell so ein Schadensfall eintreten kann, welche Risiken und Pflichten ein Bauherr hat und inwiefern eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt, wollen wir in den folgenden Zeilen genauer erläutern: Warum ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung unerlässlich? Wer eine Baustelle betreibt, muss dafür sorgen, dass diese auch sicher ist und somit von ihr keine Gefahr für Dritte ausgeht. Das klingt zwar logisch, wird aber immer wieder vernachlässigt. Allerdings muss man dazu wissen: Der Bauherr haftet immer. Auch schuldlos. Denn er ist für alles verantwortlich, was auf der Baustelle passiert und ist letztlich erster Ansprechpartner im Falle eines Schadens. Trotz Übergabe der Planung, Bauleitung bzw. Bauausführung an eine Baufirma, einen Generalunternehmer, Architekten oder Bauleiter hat der Bauherr immer die allgemeine Haftung gegenüber Dritten, da er durch seine Baustelle eine Gefahrenquelle eröffnet. Diese Haftung gilt selbst dann, wenn das Verschulden eine der ausführenden Firmen trifft. Er kann sich somit nicht von seiner Haftung befreien, indem er Planung, Bauausführung, Baustellenkoordination, etc. an Fachfirmen vergibt! Der Bauherr hat eine allgemeine Fürsorgepflicht für alle am Bau beteiligten Personen. Dabei sind Fehler des bestellten Baustellenkoordinators auch dem Bauherrn zuzurechnen. Weiters haftet er auch gegenüber seinen Nachbarn verschuldensunabhängig für Schäden die im Zuge der Bauarbeiten entstehen gem. §364 ABGB (nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche). Er kann etwaige Haftungsansprüche von Dritten nicht einfach an die beauftragten Baufirmen etc. weiterleiten, sondern muss diese Forderungen selbst und direkt mit dem Anspruchsteller regulieren. Gegebenenfalls kann er danach bei der verursachenden Baufirma die Leistung regressieren. Aus diesen Gründen braucht der Bauherr einen Versicherer, der im Falle derartiger Haftpflichtschäden für ihn die Regulierung und Bearbeitung übernimmt. Welche Risiken deckt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab? Personenschäden und Sachschäden Eine Baustelle birgt ein enormes Gefahrenpotential. Herabfallende Bauteile, Schäden an benachbarten Objekten, mangelnde Absicherung der Baustelle, verletzte Bauhelfer, Verabsäumung der Räum- und Streupflicht. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Personenschaden und es entstehen dabei hohe Kosten für Behandlung, Reha, oder sogar Invaliditäts- und Rentenansprüche.  Welche Pflichten hat der Bauherr? Verkehrssicherungspflicht: Einrichtung und Absicherung der Baustelle, Aufstellen von Geräten, Lieferung und Lagerung von Material, Absperren des Baugeländes. Überwachungspflicht: Ordnungsgemäße Absicherung…

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Ein Bauträgervertrag ist ein besonders modifizierter Immobilien-Kaufvertrag zwischen einem Bauträger und einem Immobilienkäufer. Im Wesentlichen spricht man von einem Bauträgervertrag, wenn Sie mit einem Bauträger einen Kaufvertrag über eine erst zu errichtende Wohnung abschliessen und bereits vor Fertigstellung des Gebäudes Zahlungen leisten sollen. Das österreichische Bauträgervertragsgesetz soll Sie als Käufer absichern und sieht zwingend Sicherstellungen für eine etwaige Rückforderung von Kaufpreiszahlungen vor. Grundsätzlich bestehen 3 Sicherungsmodelle. Das Grundbücherliche Modell: Sie werden sofort Miteigentümer der Liegenschaft und bezahlen entsprechend dem Baufortschritt Kaufpreisraten (häufig). Das Pfandrechtliche Modell: Als Sicherheit erhalten Sie ein Pfandrecht auf der Liegenschaft (selten). Die Bankgarantie: Dieses Schuldrechtliche Modell beruht auf der Garantie einer Bank (häufig). Wichtige Inhalte eines Bauträgervertrages sind insbesondere folgende Punkte: Vertragsgegenstand, Pläne, Bau- und Ausstattungsbeschreibung Entgelt, Fälligkeit spätester Übergabetermin zu übernehmende Lasten Sicherungsmodell Treuhänder Vorliegen einer Baubewilligung Zur freundlichen Information Mag. Peter Graf – Vavrovsky & Graf Rechtsanwälte Bildquelle: Vavrovsky & Graf Rechtsanwälte…

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