GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Bis zu 214.000 Seher bei Günther Nussbaums letztem Einsatz zur vierten Staffel! Gestern waren bei der finalen Folge von „Pfusch am Bau“ bis zu 214.000 Seher dabei, im Schnitt verfolgten 172.000 Seher die letzte Folge der vierten Staffel. Die Marktanteile lagen bei 12,5 % in der Hauptzielgruppe der 12 bis 49-jährigen Österreicher. Die 4.. Staffel verfolgten im Schnitt 153.000 Seher und hatte einen durchschnittlichen Marktanteil von 9,5 % bei den 12 – 49-jährigen Sehern, und ist somit die erfolgreichste Staffel der Formatgeschichte. Mit diesen Werten war ATV in der Hauptzielgruppe der 12 – 49-jährigen Seher erfolgreichster Privatsender der Primetime (20.15 – 22.00 Uhr)! Sowohl die 1., als auch die 2. Staffel konnten im Schnitt 133.000 Seher verzeichnen, mit der 3. gelang eine Steigerung auf durchschnittlich 153.000 Seher. Auch die Marktanteile der aktuellen Staffel (Nr. 4) sind beachtenswert und liegen bei 9,5 % bei den 12 bis 49-jährigen Sehern. Die am meisten vertretene Zielgruppe war die der jungen Männer von 12 – 29 Jahren mit 10,4 % Marktanteil im Schnitt. Im Herbst geht es weiter, denn die 5. Staffel von „Pfusch am Bau“ startet Ende September 2012. Aber auch das Vorabendmagazin „ATV Life“, gestern von Kerstin Ruhri moderiert, konnte durchschnittlich 123.000 Seher erreichen, der Marktanteil bei den 12 – 49-jährigen lag bei 9,2 %. Den Hi Society-Teil nach 20.00 Uhr sahen durchschnittlich 164.000 Österreicher, hier lag der Marktanteil in der Hauptzielgruppe bei 11,7 %. Im Anschluss an „Pfusch am Bau“ sahen 125.000 Österreicher den zweiten Teil der ATV Reportage über die neuen Gurus, hier konnte ein Marktanteil von 7,9 % bei der Zielgruppe der 12 – 49 Jährigen erzielt werden. ATV Privat TV GmbH & Co KG          …

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Mangelhaftigkeit  der Gewerke  und  andererseits  in  der  Insolvenz  der  jeweiligen  Auftragnehmer!  Am 14.5.2012 habe ich die ATV-Sendung „Pfusch am Bau“ mit Aufmerksamkeit verfolgt. Eigentümer  von  Grundstücken  haben  dabei  Firmen  beauftragt,  Einfamilienhäuser  auf  ihren Grundstücken  zu  errichten.  Der  Gesetzgeber  wäre  meines  Erachtens  gefordert,  auch  bei derartigen Konstellationen eine gesetzliche Regelung ähnlich dem Bauträgervertragsgesetz zu schaffen, damit solche für den Konsumenten unzumutbare und existentielle Schwierigkeiten vermieden werden. Bis dahin kann man sich mit vertraglichen Änderungen helfen Die  Hauptursache  der  aufgetretenen  Probleme  liegt  einerseits  in  der  Mangelhaftigkeit  der Gewerke  und  andererseits  in  der  Insolvenz  der  jeweiligen  Auftragnehmer  während  der Bauphase. Zur Verhinderung von Schäden der Konsumenten wäre es zunächst erforderlich, die Höhe  und  die  Fälligkeit  der  Zahlungen  an  die  Fertigstellung  der  jeweiligen  Bauetappen anzupassen. Dabei müssten ähnlich wie im Bauträgervertragsgesetz vorgegangen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Erwerber bei Anwendung des Bauträgervertragsgesetzes noch nicht Eigentümer des Grundstücksanteils ist, bei Werkverträgen ist der Erwerber demgegenüber Eigentümer des Grundstückes. Diesem Umstand ist durch eine Abänderung der Bauetappen Rechnung zu tragen. Der  §  10  des  Bauträgervertragsgesetzes  sieht  vor,  dass  10  –  15  %  bei  rechtskräftiger Baubewilligung zu bezahlen sind, was voraussetzt, dass bereits eine fertige Einreichplanung vorliegt. 30 – 35 % der Auftragssumme sind nach Fertigstellung des Rohbaus und des Daches zu bezahlen, 20 % nach Fertigstellung der Rohinstallationen, 12 % nach Fertigstellung der Fassade und  der  Fenster  einschließlich  deren  Verglasung,  12  %  nach  Bezugsfertigstellung  oder  der vereinbarten vorzeitigen Übergabe, 4 % nach Fertigstellung der Gesamtanlage und der Rest nach Ablauf von 3 Jahren bzw. nach Übergabe einer Haftrücklassgarantie. Die Prozentsätze können unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalls entsprechend abgeändert werden. Die Anzahlung sollte mittels Bankgarantie abgesichert werden, die vom Auftragnehmer beizubringen ist. In der Folge müsste folgender Passus in den Werksvertrag aufgenommen werden: „Die Fälligkeit der vereinbarten Zahlungsetappen setzt das Vorliegen einer Bestätigung eines gerichtlich beeideten Sachverständigen über die Fertigstellung der jeweiligen Bauetappe und die Mängelfreiheit der bis zum Eintritt der Fälligkeit vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen voraus,  wobei  die  Kosten  des  Sachverständigen  vom  Auftragnehmer  zu  tragen  sind,  wenn entweder der Baufortschritt nicht erreicht ist oder wenn Mängel festgestellt werden.“  Die  gerichtlich  beeideten  Bausachverständigen  lassen  sich  aus  dem  Internet  entnehmen ( www.sdgliste.justiz.gv.at). Es wäre jedenfalls sinnvoll, einen Sachverständigen zu wählen, der sein  Büro  in  der  Nähe  der  Baustelle …

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Bundesinnungsmeister Frömmel: „BAUfair! – Kampagne soll Konsumenten und seriöse Bauunternehmen schützen!“ Wien (OTS/PWK328) – Anlässlich der jüngsten Entführung eines slowenischen Unternehmers, der in Villach seine Geschäftstätigkeit entfaltete, stellt der Bundesinnungsmeister des Baugewerbes Ing. Hans-Werner Frömmel klar, dass es sich dabei nicht, wie zum Teil fälschlich berichtet, um einen österreichischen Baumeister handelt. Der Bundesinnungsmeister weist darauf hin, dass die Bundesinnung Bau in den letzten Jahren im Zuge der Kampagne „BAUfair!“ umfangreiche Maßnahmen getroffen bzw. unterstützt habe, um unseriöse Firmenpraktiken am Bau zu bekämpfen. Neue Dienstleistungsfreiheit Besonders durch die neue Dienstleistungsfreiheit in Kombination mit der extrem liberalen Verwaltungspraxis der Gewerbebehörden wäre es für dubiose Unternehmen immer wieder möglich, in Österreich Fuß zu fassen. So seien in den letzten Jahren beispielsweise zu Tausenden Gewerbeberechtigungen für das „Aufstellen von mobilen Trennwänden“ an EU-Staatsbürger aus den neuen Mitgliedsstaaten vergeben worden, hinter denen sich unter dem Schein der Legalität nicht selten Schwindelfirmen verbergen. Die Geschädigten seien nicht nur die Arbeitnehmer durch Lohn- und Sozialdumping, sondern auch Konsumenten, der Staat durch hinterzogene Steuern und Abgaben und die seriös anbietenden Unternehmen, die extrem unter der Wettbewerbsverzerrung leiden. Aber auch kriminelle Machenschaften sind nicht selten Begleiterscheinungen im Umfeld dieser Schwindelfirmen, so der Bundesinnungsmeister. Die Bundesinnung unterstützt daher auch die Task Force „Merlin“ des Bundeskriminalamtes und andere Initiativen, um die Baubranche vor unsauberen Praktiken zu schützen. Das bisherige umfassende Maßnahmenpaket umfasst die Anmeldung vor Arbeitsbeginn, Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz,  ArbeitgeberInnenhaftungsgesetz für Sozialversicherungsbeiträge sowie verstärkte Kontrollen durch Organe der Finanzpolizei, Sozialversicherung und der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse. Bundesinnungsmeister Frömmel betont, dass für österreichische Baumeister strenge Standesregeln bestehen und vor Erteilung der Baumeisterberechtigung eine behördliche Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt. In der jüngsten Novelle ist auch eine obligatorische Haftpflichtversicherung vorgesehen. Im Falle von Mängeln besteht bei inländischen Baumeisterbetrieben Gewährleistung und Schadenersatz sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle. Als Hilfestellung für die Auswahl von seriösen Baufirmen hat die Bauinnung eine Checkliste veröffentlicht, die unter www.bau.or.at abrufbar und weitere Information zur Verfügung gestellt wird. „Folder zum Download:  Checkliste für die Auswahl von Baufirmen“  Bildquelle: Bundesinnung Bau www.bau.or.at; BAUfair…

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Rekord: Günther Nussbaum lockt bis zu 236.000 Seher vor die Schirme! „Pfusch am Bau“ feierte am 07.05.2012 einen Rekord!  Die Auftaktfolge der 4. Staffel sahen im Schnitt 183.000 Österreicher, in Spitzenzeiten waren bis zu 236.000 Seher dabei. Das sind Rekordzahlen, keine andere Sendung der ersten drei Staffeln konnte bessere Werte erzielen. Auch die Marktanteile waren hoch wie nie: 11,1 % der 12 bis 49-jährigen Seher verfolgten die Sendung, bei den Erwachsenen über 12 Jahren konnte eine Wert von 6,7 % erzielt werden. Aber auch die jungen Seher waren mit einem durchschnittlichen Marktanteil von 9,4 % überaus stark vertreten. Im Anschluss wurden nicht Pfuscher, sondern Verkehrssünder gejagt. „24 Stunden – Die Motorrad Polizei“ verfolgten im Schnitt 130.000 Österreicher, die Marktanteile in der Gruppe der 12 bis 49-jährigen Seher lagen bei 7,8 %, bei den 12 bis 29-jährigen Sehern bei 5,5 %. Mit diesen beiden Sendungen war ATV erfolgreichster Privatsender der Primetime (20.15 – 22.00 Uhr) in den beiden Zielgruppen Seher 12 – 49 Jahre und Seher 12 – 29 Jahre.  ATV Privat TV GmbH & Co KG Link zu bisher ausgestrahlten „Pfusch am Bau-Serien“ – Link zu „wie gehts richtig“, Videoclips „wie Arbeitsdetails richtig ausgeführt werden!    …

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Ing.MMag.Dr.Gerhard Benda Rechtsanwalt  – Spezialisierung auf Baurecht Liegenschafts- und Immobilienrecht Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht. Tirol / Innsbruck       Ausbildung zum Maschinenbau- Ingenieur, Studium der Sozial und Wirtschaftswissenschaften sowie der Rechtswissenschaften vieljährige berufliche Tätigkeit als Techniker und Betriebswirt in der Bauwirtschaft Seit 1999 mit eigener Kanzlei als selbständiger Rechtsanwalt tätig „Für eine juristische Beratung insbesondere in meinem schwerpunktmäßigen Tätigkeitsfeld, der Lösung von immobilien- und baurechtlichen Problemen, ist eine hohe Sensibilität nicht nur für den juristischen, sondern auch für den wirtschaftlichen und nicht zuletzt den menschlichen Aspekt erforderlich. Die Tragweite  der Probleme macht eine präzise, von Kompetenz und Erfahrung getragene Arbeitsweise notwendig. Diesen Anforderungen gerecht zu werden widme ich mein besonderes Augenmerk.“ Unternehmen: Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda Museumstrasse 17b A-6020 Innsbruck T: +43 512 586486 F: +43 512 586016 office@ra-benda.at Homepage: http://www.ra-benda.at/  …

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„Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln: durch Nachdenken: Das ist der edelste. durch Nachahmen:  Das ist der leichteste. durch Erfahrung: Das ist der bitterste. Auf Grundlage meiner Sachverständigentätigkeiten kann ich das Zitat nur bestätigen. Was bereits 479 v. Chr. (Konfuzius) galt, trifft heute genauso zu! Äußert Dipl. Ing. Architekt Joachim Schulz „Edel“-Männer und –Frauen scheint es immer weniger zu geben, denn die wenigsten lernen aus Bauschäden oder denken über deren Ursachen nach. Nicht nur junge Kollegen übernehmen gedankenlos fertige Details und müssen später die bittere Erfahrung machen, dass sie für ihre Fehler haftbar gemacht werden. Bei meiner Tätigkeit als Sachverständiger muss ich die Ursache des „Mangels“ feststellen. Dabei komme ich immer wieder zu ähnlichen Feststellungen: Pfusch am Bau – Stand 2011_von Dipl. Ing. Architekt Joachim Schulz ZUSAMMENFASSUNG: Es ist leicht und schnell gesagt, der „Pfusch beginnt am Bau“. Fehler können in jeder Arbeitsstufe produziert werden. Erst eine eindeutige und erschöpfende Planung und Ausschreibung bringt die Qualitätssicherung, die jedoch nicht zum Nulltarif zu haben ist, d. h. diese Leistung muss auch entsprechend vergütet werden! Qualitätssicherung beginnt im Kopf und nicht anhand von Checklisten. Wir Architekten und Ingenieure haben einen tollen Beruf, jedoch müssen wir ihn beherrschen, und das durch Selbststudium. Beruf kommt von „Berufung“! Bauherrenhilfeautor: Dipl. Ing. Architekt Joachim Schulz – SCHULZ Architekten, IGS Berlin + Potsdam Bildquelle:Schulz Architekten;Beweissicherung…

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Hinsichtlich der Nachfrage zum Artikel vom 20. August 2010 “Wien braucht keine Alibi-Aktionen, sondern mehr Baupolizei” informierte sich die Bauherrenhilferedaktion bei DI Hannes KIRSCHNER, Senatsrat – Leiter der Stabstelle Magistrat der MA 37 – Baupolizei Wien zu Thema “ Überprüfung der Wiener-Gründerzeithäuser durch die Baupolizei“. SR DI Hannes Kirschner stellte freundlich folgende Daten zur Verfügung: Bis Dezember 2010 wurden mehr als 2000 Gebäude überprüft, davon stammten 800 Gebäude aus der Gründerzeit! Anlässlich der Überprüfungen durch die Baupolizei wurden 220 Baustellen in Wien aufgrund unterschiedlichster Mängel zur Einstellung gebracht und Strafanzeige erstattet. Davon betroffen waren 125 Baustellen im Zusammenhang mit  Gebäuden aus der Gründerzeit! Eine Baustellenfreigabe zur Fertigstellung kann nur durch Vorlage einer Mängelbehebung bewirkt werden.   Diese „Aktion SCHARF“ geht auch im Jahr 2011 weiter. Gefragt ist „Soziale Kompetenz“, die Baupolizei ist auf Meldung Dritter angewiesen! In Wien werden jährlich ca. 15.000 Baubewilligungen erteilt und es existieren mehr als 100.000 Gebäude. Eine flächendeckende Überwachung durch die Baupolizei ist daher nicht möglich. Für (größere, bzw. komplexere) Baustellen wurde deshalb in Wien vor mehr als 15 Jahren in der Bauordnung das Organ des „Prüfingenieurs“ eingeführt. Der Prüfingenieur muss ein unabhängiger Ziviltechniker oder gerichtlich beeideter Sachverständiger sein, der vom Bauwerber namhaft zu machen ist, die Baustelle zu überprüfen und Mängel der Baupolizei zu melden hat. Leider nehmen viele Prüfingenieure die Prüf- und Meldepflicht nicht ausreichend wahr, weshalb nun daran gedacht ist, das Gesetz zu verschärfen. Bild: BHH…

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