GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Passivhäuser rechnen sich vom ersten Tag an Wien (OTS) – Bereits zum siebenten Mal bieten die „Internationalen Tage des Passivhauses“ von 12. – 14.11.2010 Österreich- und weltweit die Gelegenheit, sich von den Qualitäten des Passivhausstandards selbst vor Ort zu überzeugen. Auch heuer werden in Österreich wieder weit über 100 Passivhäuser zu besichtigen sein, und an die 20 Exkursionen und Veranstaltungen angeboten. Mittlerweile hat sich der Passivhausstandard mit 15.000 Wohneinheiten bestens in Österreich etabliert. Nicht nur die Wohnbauträger haben erkannt, welch umfangreiche Vorteile ihnen und ihren Kunden der Passivhausstandard bietet. Gemeinden und Betriebe schätzen die enorme Budgetentlastung bei ihren Betriebskosten, und für den Eigenheimbesitzer geht damit der Traum von hohem Wohnkomfort und gesunden Wohnen ohne fossile Energieträger in Erfüllung. Passivhaus am besten Weg zum Baustandard Auf Grund der positiven Erfahrungen der letzten 14 Jahre in Österreich mit insgesamt 15.000 Wohnungen in Passivhausstandard, sind derzeit weitere 5.000 neue Wohnungen in diesem Standard in Bau. Daran lässt sich gut erkennen, wie rasch sich der Trend allgemein verbreitet. In Vorarlberg kann man drei Jahre nach Einführung der Passivhausverpflichtung für gemeinnützige Bauträger ebenfalls ein sehr positives Resümee ziehen, und dies sowohl bei Neubauten wie Altbausanierungen.  Hatte 2008 das Passivhaus österreichweit einen Anteil am Neubau von rund 6 %, sind es 2010 in Vorarlberg bereits über 60%, in Tirol 40% und in Wien 27% aller Neubauwohnungen die in Passivhausstandard errichtet werden. Österreichweit wird bereits jeder vierte Neubau in Passivhausstandard errichtet. „Mit über 5,0 Millionen m2 Passivhausfläche in Österreich sparen wir jährlich bereits rund 52 Millionen Liter Heizöl bzw. 100.000 Tonnen CO2-Emissionen gegenüber konventionellen Gebäuden ein“, freut sich Günter Lang,  Sprecher der IG Passivhaus Österreich. Damit zeigt Österreich auf, dass die im Juli 2010 in Kraft getretene neue EU-Gebäuderichtlinie, wonach ab 2020 alle Neubauten in ganz Europa mindestens sogenannten „nearly zero energy buildings“ entsprechen müssen, jetzt bereits sehr erfolgreich umgesetzt wird. Das Passivhaus entspricht heute schon dem „nearly zero energy building“. Die beiden weltweit größten Passivhausobjekte – die Wohnhausanlage „Olympisches Dorf“ mit 444 Wohneinheiten bzw. 36.000m2 Nutzfläche und das „Lodenareal“ mit 354 Wohneinheiten stehen in Innsbruck. Das drittgrößte Gebäude entsteht derzeit in Korneuburg, und wird auf 25.000m2 die neue Justizanstalt und das hochmoderne Gefängnis beherbergen. Übrigens ist dies nun endlich das erste Passivhausobjekt des Bundes, der gemäß EU Gebäuderichtlinie eigentlich mit gutem Beispiel vorausgehen sollte. In Korneuburg befindet sich auch das futuristisch anmutende neue Gebietsbauamt kurz vor der Eröffnung,…

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Wohlüberlegte Materialwahl sowie die Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien! Mängelbesichtigung mit Sanierungs.- und Präventionsvorschlag von Bauherrenhilfeautor Dipl. Ing. (FH) Robert Peterlik Als ich gerufen wurde, war der Rohbau bereits errichtet und der Innenausbau wie auch die Fassade im Begriff der Fertigstellung. Meine Aufgabe sollte folgende Klärung herbeiführen: Wo und warum der Keller (Dichtbeton) undicht war, denn der Innenputz wies nasse Flecken auf. Lesen Sie den gesamten Bericht: Wohlüberlegte Materialwahl und Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien…

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Der nachfolgende ACO-Artikel wird von der Bauherrenhilfe empfohlen. Ergänzung: Bauen sie ihren Keller in WU-Betonbauweise, verflämmen sie bei „Wohnkeller-Nutzung“ dennoch eine Lage Flämmbahn vollflächig auf die Kellerwände UND auf die Bodenplatte! Dämmplatten im Grundwasser müssen übrigens VOLLFLÄCHIG auf die Wände geklebt werden.

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Wohlfühlen auf eine natürliche Art und Weise mit … D-Nesselwang: Durch Naturbo Lehmplatten kann die Gebäude Feuchtigkeit um 90 Prozent gesenkt werden. Das patentierte System ermöglicht ein gesundes Leben und spart auch noch Geld. Naturbo-clima, Naturbo-windows und Naturbo-therm: das sind Lehmprodukte, die für umweltschonende und gesunde Lebensweise stehen. Lehm ist als ökologischer Baustoff ideal für Allergiker. Er reguliert die Luftfeuchtigkeit im Raum, bindet Gerüche und Schadstoffe, speichert Wärme und reduziert sogar Elektrosmog. Damit sorgen Naturbo – Lehmbauplatten für ein geniales Raumklima. Naturbo-Lehmbauplatten sind sehr stabil und selbsttragend. Die Montage von Bildern und ähnlichem stellt kein Problem dar. Sie halten damit leicht dem Vergleich mit klassischen Gipskartonwänden stand. Erst durch Naturbo ist der Einsatz von Lehmputz im Innenausbau möglich, ohne wochenlange Trocknungszeiten in Kauf nehmen zu müssen. Denn das Naturbo Lehmputz-Trockenbausystem verfügt über einen hohen Vorfertigungsgrad. Es  wird überall dort eingesetzt, wo Trockenbau sinnvoll ist – bei Renovierungen und Sanierungen, in Wohn- und Geschäftsräumen, selbst in Bad und WC, und natürlich bei neuen und bestehenden Holzhäusern. Interessant ist auch die spezielle Lösung für Nischen und Fensterleibungen. Die speziell entwickelte Lehmplatte Naturbo-windows ist so konzipiert, dass sie ohne Kontakt zur Rohbauwand montiert werden kann. Auf diese Weise werden Spannungsrisse weitgehend vermieden. Ursprungsartikel Bildquelle: EMOTON Wandheizungdetail…

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DIE NEUE AUFTRAGSGEBERHAFTUNG BEI BAULEISTUNGEN Da in den letzten Jahren der Sozialbetrug im Bereich der Bauwirtschaft enorme finanzielle Einbußen bei der Sozialversicherung verursacht hat, wurde das „AuftraggeberInnen–HaftungsG“ bereits 2008 als Regierungsvorlage beschlossen. Mit 01.09.2009 soll dieses Gesetz nunmehr in Kraft treten. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist, dass Unternehmer, die ihre Bauleistungen an Subunternehmer weitergeben, veranlasst werden, genau auf die Seriosität ihrer Subunternehmer zu achten. Dadurch soll gesichert sein, dass die hohen Ausfallschäden für die Sozialversicherungsträger künftig reduziert werden. 1. Haftungstatbestand – Das Sonderhaftungsrecht der Generalunternehmer bzw. Auftraggeber wird künftig in den § 67a – § 67d ASVG geregelt und die Erbringung von Bauleistungen umfassen, welche von einem Unternehmen (Generalunternehmer) an ein anderes beauftragtes Unternehmen (Subunternehmer) ganz oder teilweise weitergegeben werden. Dabei knüpft die begriffliche Definition der „Bauleistungen“ an die gesetzliche Regelung gemäß § 19 Abs 1a UStG an, wonach Bauleistungen all jene Leistungen sind, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Bei der Auftraggeberhaftung handelt es sich de facto um eine vom konkreten Auftrag losgelöste Haftung für alle Beitragsschulden des beauftragten Subunternehmers bei den Krankenversicherungsträgern. Diese Auftraggeberhaftung tritt mit dem Zeitpunkt der Leistung des Werklohns an den Subunternehmer ein und umfasst alle Beiträge und Umlagen an den Subunternehmer, die bis spätestens zum Ende des Kalendermonats fällig werden, indem die ganze oder teilweise Zahlung des Werklohns erfolgt ist. Dabei ist es nebensächlich, ob die Beiträge und Umlagen aus dem konkreten Auftrag stammen. Eine Haftung kann allerdings nur dann erfolgen, sofern der Krankenversicherungsträger gegen das Subunternehmen zur Hereinbringung der geschuldeten Beiträge und Umlagen erfolglos Exekution geführt hat bzw. sich der Subunternehmer bereits in Konkurs befindet. 2. Haftungsbefreiung-Unter bestimmten Vorraussetzungen sieht § 67a Abs 3 ASVG Befreiungen für den Generalunternehmer vor: wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der Haftungsfreistellenden Unternehmer (HFU-Gesamtliste) aufscheint, 0d.  wenn der Generalunternehmer 20 % des Werklohns vom jeweils zu leistenden Werklohn abzieht und diesen „Haftungsbetrag“ gleichzeitig mit der Leistung des restlichen Werklohns an das Dienstleistungszentrum überweist. Die Leistung des Haftungsbetrages durch den Generalunternehmer wirkt gegenüber dem Subunternehmer schuldbefreiend und gilt als Drittleistung, weshalb diese im Falle eines Konkursverfahrens des Subunternehmers nicht der Anfechtung unterliegt. 3. Umgehungsgeschäfte Gemäß § 67a Abs 10 ASVG erstreckt sich die Auftraggeberhaftung auch auf jedes weitere Subunternehmen, wenn die Beauftragung als Rechtsgeschäft…

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Kurier-Artikel: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Vor allem auf der Baustelle. Weil Schäden und Mängel leider immer wieder vorkommen, ist eine Bauüberwachung durch einen unabhängigen Sachverständigen eine sinnvolle Investition. „Fehler wird man bei einem Bauprojekt fast immer finden“, sagt der Bausachverständige Günther Nussbaum. Er ist Obmann des Vereins Bauherrenhilfe.org und weiß: „Viele Probleme wären leicht zu vermeiden, denn die meisten Mängel sind das Ergebnis von Fehlern in der Planungsphase. Oft werden zum Beispiel die Bodenbeschaffenheit des Grundstücks und die Höhe des Grundwasserspiegels bei der Planung des Kellers nicht ausreichend berücksichtigt.“ Fehler in der Abdichtung und der Wärmedämmung sowie beim Einbau der Fenster gehören ebenfalls zu den Klassikern….Lesen sie den gesamten Artikel!…

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