GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wenn der Einreichplan fehlerhaft ist, Angebot und tatsächliche Leistungen nicht übereinstimmen, eine beauftragte Sauberkeitsschichte nicht ausgeführt wird, Betonplatten zu Pool und Terrassen bereits kurz nach Errichtung schadhaft sind, viele Baufehler vorliegen, Wasserschäden und viele Fehler bei beauftragten Subfirmen feststellbar sind. Und am Ende bei den Arbeiten auch ein Außen-Pool in Mitleidenschaft gezogen wird, dann liegt noch kein Grund vor um ein Unternehmen an den Pranger zu stellen. Oder doch? Vielleicht ist es ein Einzelfall, aber auch der Umgang mit Reklamationen zeigt auf, mit wen man es zu tun hat. Und dieser Umgang wird in der Regel nicht von dem mit anderen Kunden abweichen. „Team Bau HR GmbH.“ und der Geschäftsführer Ing. Michael Rieß haben sich den Platz auf dieser Seite doch redlich verdient. Zumindest dann, wenn nach übermittelter Mängelliste mit rund 100 Seiten und Mängelbehebungskosten im Bereich von 70Tsd-Euro, eine Zahlungsaufforderung über rund 43Tsd. Euro, natürlich samt Zinsen und Anwaltskosten, übermittelt wird.  Täter-Opfer-Umkehr vom Feinsten, herauszulesen aus dem Anwaltsschreiben: ________________________________________ „Jedenfalls legt meine Mandantin wert auf die Feststellung, einen Zivilprozess keinesfalls zu scheuen, auch wenn dies nicht der Unternehmensphilosophie meiner Mandantin entspricht. Auch sei festgehalten, dass Ihre Klientin nicht berechtigt ist, hinsichtlich etwaiger geringfügiger Mängel den gesamten Werklohn zurückzubehalten. Dementsprechend wird die Zahlungsfrist jedenfalls aufrecht erhalten. Sollte Ihre Klientin nicht in der Lage sein, die offene Forderung in einem bezahlen zu können, so wäre grundsätzlich meine Mandantin bereit, einer angemessenen Ratenvereinbarung die Zustimmung zu geben, wobei dies lediglich im Rahmen eines Generalvergleiches möglich wäre.“ ________________________________________ Wer zu Aufträgen der Team-HR-Bau GmbH Erfahrungen gemacht hat, auch POSITIVE, der kann uns diese gerne übermitteln. Alle Informationen werden natürlich diskret und anonymisiert behandelt. ________________________________________ Aktualisierung Sept.2024 Team Bau HR GmbH vormals: SP.Service GmbH, Firmenbuchnummer: FN 470222d KONKURSINFO – 04.09.2024 die Schließung des Unternehmens seitens Gericht wurde angeordnet. Link zur Ediktsdatei ________________________________________ Recherchemöglichkeiten: Firmen WKO ________________________________________ (Veröffentlicht am 22.04.2024)…

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Einleitung Insolvenzverfahren uns wurde ein offizielles Schreiben zugetragen in dem der (handelsrechtliche) GF Hr. Hans Danninger am 18.01.24 wie ua zur Zahlungsunfähigkeit informiert! Textauszug aus Schreiben Hr. Danninger 18.01.24 Nach Vorliegen der aktuellen Zahlen für 2023 sehen wir uns leider gezwungen beim Landesgericht Wels die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aufgrund von Zahlungsunfähigkeit zu beantragen. Weiters wurden wir informiert das Fa. Dynamic Haus Plus GmbH ( FN 488762v ) unfertige Bauvorhaben dem Bauherren zur Übernahme anbietet. Hierzu empfehlen wir jeden Bauherren eine Rechtsberatung in einer RA-Kanzlei ins Boot zu holen und das Objekt via Sachverständigen zum Status-Quo begutachten zu lassen! Wir empfehlen vor einer Beauftragung an Dynamic Haus Plus GmbH, Schloßhof 3, 5310 Mondsee – ABSTAND – zu nehmen, aktuell konnten wir im Check via Ediktsdatei keine Insolvenzmeldung recherchieren, es bleibt abzuwarten wann diese Meldung sichtbar wird. Link zu Republik Österreich Ediktsdatei Aktuell wird in der Homepage https://dhplus.at Hr. Ing. Marius Liubimirescu als gewerberechtlicher GF angegeben, dieser Name im GISA-Auszug nicht aufscheint! Lt. Abfrage vom GISA-Auszug per 8.2.24 erblickten wir das der aktuelle gewerberechtliche GF „ausgetreten“ ist. Aktualisierung 25.1.24: Heute wurden wir von Dynamic Haus Plus GmbH-Kunden informiert das angeboten wird, BVH mit Firma SP STECO POWER GmbH umzusetzen. Wir konnten aktuell (25.1.24) keinerlei Recherchen zu einer Firmengründung und auch keine aufrechte Gewerbeberechtigung (GISA-AUSZUG) dazu erheben und befragten Herrn Danninger „persönlich“ zu Details. Eine Antwort ist noch ausstehend. Heutige Abrage in der Ediktsdatei zur Dynamic Haus Plus GmbH war ebenso „ohne Ergebnis“. Aktualisierung 26.1.24 Lt. KSV-Auskunft wurde das Unternehmen SP STECO POWER GmbH im Dezember 2023 gegründet, FirmenbuchNr. 617371z. In der Funktion des Geschäftsführer wird in der Firmenauskunft Hr. Johann Christian Danninger angeführt. Hr. Danninger informierte uns im Mail vom 26.1.24 das es sich bei Fa. SP Steco Power GmbH um ein eigenständiges Unternehmen handelt und um kein Nachfolgeunternehmen! Aktualisierung 22.02.2024 Eröffnung – Konkursverfahren „Dynamic Haus Plus GmbH“, Aktenzeichen 20 S 19/24f -> 22.02.24 Anmeldungsfrist: 18.04.24 | 1. Tagsatzung 02.02.24 Masseverwalter: HOCK Lukas Mag.Dr. LL.B., LL.M., MBA Link zur Ediktsdatei   Für Feedback schreiben Sie eine Mail an verein@bauherrenhilfe.org…

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Lt. Ediktsdatei ist das Insolvenzverfahren zur „SIGNA Holding GmbH, FN 191343m (vormals Immofina Holding GmbH )“ eröffnet. Gründer der SIGNA HOlding: René Benko Link zur Ediktsdatei Sanierungsverwalter: Dr. STAPF Christof E-Mail: wien@snwlaw.at Eröffnung: Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 30.11.2023 Anmeldungsfrist: 15.01.2024 Eigenverwaltung: Eigenverwaltung des Schuldners. Text: „Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).“…

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Der Bauagent Franz Wagner, A-3364 Neuhofen an der Ybbs, ist mit seinem Bauunternehmen in Insolvenz. Forderungsanmeldungen sind jeweils nur zeitlich begrenzt möglich. Prüfen Sie Ihr Bauvorhaben, wenn Sie betroffen sind. In allen Fällen gilt: Besser Sie prüfen die jeweiligen Bauausführungen vor der Schlussrechnungszahlung und verlassen Sie sich nicht auf eine gesetzliche Gewährleistung. Die nützte nämlich dann nichts mehr, wenn das Unternehmen Insolvenz anmeldet. Detail zum Verfahren entnehmen Sie in der Ediktsdatei. Generell empfehlen wir vom Baupartner die zum Hausbau, Sanierung oder auch Immobilienankauf führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen. Aktualisierung: Konkursverfahren: Aktenzeichen 14 S 94/19t, 09. August 2019 -> Die Schließung des Unternehmens wurde angeordnet. Recherchemöglichkeiten: Ediktsdatei, Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.07.2019, 1. Tagsatzung/Gläubigerversammlung 10.09.2019 FirmenABC Wer uns seine Erfahrungen zu den Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Seine Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Freuen uns ebenso auch über positive Berichte. (Veröffentlicht am 29.08.2019)…

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Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung ist die Baufirma „Home4u GmbH, FN 363595z“ (Mooswiesengasse 26) mit dem kaufmännisch rechtlichen Geschäftsführer Ing. Horvat Bernhard und dem gewerberechtlichen Geschäftsführer Dipl.-Ing. Robert Angermann (kaufmännisch nicht für den Konkurs verantwortlich) in einem Konkursverfahren befindlich. (Eröffnung 3.5.19 und Anmeldefrist 21.6.19) Dennoch wird per 16.5.2019 auf der Unternehmens-Homepage „home4u.at“ noch mit Bauleistungen geworben. Die Firma ist der Bauherrenhilfe auch vor Konkurseröffnung mit massiv fehlerhaften Bauleistungen bekannt geworden. In dem Sinne ist vor einer Beauftragung, oder einer Geschäftsbeziehung mit den genannten Personen, zu einer entsprechenden Überprüfung zu raten. Aktualisierung Mai: Link zur Ediktdatei: Okt. 2019 Aktualisierte Verteilungsquote 14,75% wurde angenommen! 07.01.20 -> Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig Mai2020 „Firma gelöscht“, „Link zum Firmenmonitor“ Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „HOME4U GmbH, 1140 Wien“, die zum Hausbau b: zw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: Homepage: www.home4u.at Link zur Ediktsdatei Link zur WKO Firmenmonitor.at Ediktsdatei – Konkurs, die Schließung des Unternehmens wird per 8.5.2019 angeordnet Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform Aktualisierung Juni 2019 Per 26.4.19 hat Frau Horvat Nada ein freies Handelsgewerbe angemeldet. Link zur WKO Ob dieser Gewerbeschein – nach dem Konkurs der Vorfirma – dazu genutzt wird um wieder Häuser zu bauen, ist unklar. Jedenfalls bleibt die Empfehlung vor Geschäftsanbahnung mit Frau…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „RA-MA Bau- und Handels GmbH, 1230 Wien, FN 427640h„, die zum Immobilienankauf, Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Information zum Anlass: Aktuelles Konkursverfahren. Quelle: Ediktsdatei Keine Eigenverwaltung des Schuldners. „Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO).“ Masseverwalter: Dr. Michael LESIGANG Rechtsanwalt Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: Ediktsdatei ra-ma.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

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Ottakring – Mauerfall Auch nach einem Mauereinsturz, wie vor kurzem in Wien-Ottakring geschehen, und von uns berichtet muss der Alltag wieder aufgenommen werden. Geschockt gaben die Bauarbeiter an keine Fehler gemacht zu haben: „So alte Gebäude können nicht die Sicherheit und Standards von Heute haben, dazu haben die alten Mauerwerke zu viel erlebt!“ Um die Sicherheit zu gewähren hat man bei den Sanierungsarbeiten die ca 100 Jahre alte Ziegelmauer mit Beton hinterfüllt, doch das alte Mauerwerk hat dem Betongewicht nachgegeben und ist eingestürzt! Angrenzend befand sich die Wohnung von der netten 70 – jährigen Hermine R. Sie nennt es Glück, denn es gab trotz oftmals vor der Mauer spielender Kinder keine Verletzten. Bedenklich ist dass an der alten Bausubstanz weitergearbeitet wird, und hier ein „Kindergarten“ entstehen soll! Ottakring – Stiegenrutsch So glimpflich ist der Einsturz am 10.8.2010 in der Hasnerstrasse 93 nicht abgelaufen, hier wurde wie durch ein Wunder nur ein Mann leicht verletzt. Immerhin ist die vom ersten Stock in den Keller führende Stiege weggerutscht! Außen wurde dieses Haus erst frisch saniert! Ein großer Anteil von Wiens Bausubstanz ist mehr als 100 Jahre alt. Heuer stürzten schon „teileweise“ drei Altbauten ein, viele der alten Häuser sind von Rissen übersaet (Haus von Opernstar Anna Netrebko am Franziskanerpl.). Wie baufällig/einsturzgefährdet sind die anderen Wiener Altbauten aus der Gründerzeit? Ziviltechniker Herr Branko Rusnov ist Erdbebenexperte und untersuchte die Bausubstanz der Wiener Gründerzeithäuser, er ist der Überzeugung, dass viel zu wenig in die Sanierung dieser Häuser investiert wird, man könnte es auch „Kosmetik“ nennen, weil Risse verputzen, Innenmauer und Fassadenmalereien nichts zur Sicherheit beitragen. Hier wird oftmals für einen schnellen Verkauf nicht nachhaltig genug saniert. Bei Häuser deren Entstehung in den Jahren 1830 – 1910 war sind lt. Rusnov „Durchbrüche und Zwischenwände entfernt worden, dadurch gehen Aussteifungsfunktionen verloren. Solch Häuser widerstehen zwar dem Winddruck doch nicht einem Erdbeben.“ Sogar Baumaschinen können so alte Gemäuer erschüttern. „Oberflächliche Sicherheitsmaßnahmen“ gelten leider auch oft bei stark rüttelnden Maschinen oder in Baugrubennähe. Seit 1997 sind bei Dachbodenausbauten – Erdbebengutachten und bautechnische Sicherungsmaßnahmen vorgeschrieben, Ziviltechniker wie Herr Rusnov sind der Meinung das bei Sanierungen die zuletzt verbesserte Erdbebennorm die Gefahr eindämmt. Eine große Gefährdung stellen auch div. Käufhäuser aus der Gründerzeit in der Mariahilfer…

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