GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Eine „internationale Besichtigungstour“ bringt mich nach Mailand. Die Hausinhabung kontaktiert mich mit der Info dass ein hiesiger Baumeister mit der Sanierung beauftragt wurde. Dieser möchte eine Drainage rund und unter dem Haus durch einbauen. (?) Kosten ein paar Tausend Euro, und es gibt weitere Fragen zu klären. Wir vereinbaren eine Begehung mit dem Baumeister gemeinsam.

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Architekt DI. Winfried Schuh hat mich zu einer Begehung eingeladen. Eine WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) hat genug von den Jahr für Jahr unkoordiniert stattfindenden Hausreparaturen. Es soll eine sachverständige Bestandsaufnahme erstellt werden, aus der dann Architekt Schuh ein Konzept für allenfalls sinnvolle thermische Sanierungsarbeiten, Verbesserung der Heizanlagen und mögliche solare Erträge zusammenstellt. Dazu habe ich heute eine Sammelbegehung vorgenommen, die Dachbewohner sowie die Bewohner zu den EG-Wohnungen (Über Keller) und alle Bewohner mit Gebäudeschäden gebeten. Am Dach gibt es seit Jahren Wassereintritte, die Hausverwaltung Rustler schickt immer wieder Firmen zur Reparatur, interessanterweise wurden die schlimmsten Dachschäden bis dato immer übersehen.

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Die WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) hat mich gebeten am Ende der 3-jährigen Gewährleistungsfrist eine Schlussbegehung vorzunehmen. Der Bauträger „Family Home Baumanagement und Wohnservice GmbH“ bittet alle Bewohner zur Begehung, wer danach Mängel meldet soll quasi Pech gehabt haben. Die WEG äußert Bedenken dass die Abnahme seitens Bauträger und Hausverwaltung „WEVIG“ ordentlich durchgeführt wird. Diese Vorsicht ist nachvollziehbar, sind doch Hausverwaltung und Bauträger miteinander geschäftlich verbandelt. Da tut man sich nicht weh. Es liegt auf der Hand, werden Baumängel im Sinne des Gewährleistungsrechtes erkannt und rechtzeitig gemeldet muss der Bauträger, bzw. die verursachende Firma für die Behebung aufkommen. Wird der Mangel nicht entdeckt kommt für die Behebung die WEG auf, so werden die Reparaturrücklagen der Eigentümer schnell für Mängelbehebungsarbeiten aufgebraucht.

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Die Begehung führt mich in ein Haus mit Wasserschaden. Was sich zeigt ist eher ein Haus im Wasser stehend. Am Wohnzimmerboden steht Wasser, ebenso im Vorzimmer, der Küche… Die Wände sind allesamt stark verschimmelt. Gipsputz in Verbindung mit verleimter Papiertapete bildet durch kapillar aufsteigendes Schadwasser den idealen Nährboden für Schimmelpilze. Ein beispielsweise Kalkputz ohne Tapeten hätte dieses Schadensbild nicht erzeugt. Das Haus ist leerstehend, der Eigentümer schwört dass er alle Wasserleitungen abgedreht, abgelassen hat. Ich hinterfrage dies bei den Heizkreisläufen, der Hausherr meint das wäre nicht nötig, die liegen ja IM Haus.

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Ein Hausherr hat bei der Kellerbaufirma ein „komisches Gefühl“, er möchte dass ich eine „Abnahmebegehung“, vor offizieller Übernahme von der Baufirma vornehme. Der Keller weist teilweise schwere Fehler auf, hier geht es aber nicht um das Kellerbauwerk. Ich empfehle dem Kunden auch das „Haus am Keller“ zu begutachten. Ich bin ja schon da, und die 30 Minuten die ich für das Haus mitsamt Dach benötige sind gut investiert. Beim Gang vom Keller in das von der Firma Hartl-Haus errichtete Holz-Riegelhaus fällt mir eine Dampfbremsbahn auf. Ich versuche diese abzunehmen, was mir auch ohne Widerstand gelingt – trotz VERKLEBUNG AM BETONBAUWERK!

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Seit Jahren bin ich verwundert über den scheinbaren Verkaufserfolg der Zauberkugeln von Aquapol und Wigopol, und wie die sonstigen Anbieter der „elektrodenlosen Umkehrosmose“ heißen mögen. Wie habe ich mich gefreut dass endlich Gerichtsurteile gegen diese Firmen erteilt wurden, Werbung ala „für die Entfeuchtung geeignet“ dürfen nicht mehr getätigt werden. Noch besser das Video vom „Wiso-Detektiv“!!!! (Danke dafür!)

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