GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Herzlich Willkommen! Nach positiv erfolgter Erstüberprüfung begrüßen wir unser neues GOLD-Qualitätsmitglied Immobilienmaklerin Natascha Hamernik und ihr Unternehmen TREND Immobilien! Unser BHH-Sachverständiger hat sich hierfür in einem Undercover-Einsatz eine Wohnung in Wien-Leopoldstadt ausgesucht, die er sich als Kaufinteressent unter falschem Namen präsentieren ließ. Schon bei der Kontaktaufnahme über die Website von TREND Immobilien konnte festgestellt werden, dass hier im Hintergrund sehr gut gearbeitet wird und ein ausgeklügeltes System dahintersteckt. Nachdem alle Informationen angekommen waren, konnte ziemlich kurzfristig ein Besichtigungstermin – trotz noch bewohnter Wohnung – vereinbart werden. Die Besichtigung verlief sehr ungezwungen, dennoch voller Informationsfluss. Alle Fragen unseres Sachverständigen wurden kompetent beantwortet, er fühlte sich wohl und gut betreut. Firmenchefin Natascha Hamernik und ihr Team konnten zudem mit viel Freundlichkeit und vor allem Geduld punkten, nachdem sie von unserem Undercover-Interessenten zweimal bei einem Termin für ein anderes Objekt versetzt wurden. Nach dem „Outing“ unseres SV Mario Eberl (links im Bild) wurde dann noch ein gemeinsames Foto gemacht. All dies wird von TREND Immobilien erfüllt! Zu klein, zu groß – gibt’s nicht! Von der 20m² Mietwohnung, über die neue Eigentumswohnung, das stylische Einfamilienhaus, bis zum 40.000m² großen Betriebsgrund hat TREND Immobilien schon alles betreut. Das 4-köpfige Team von TREND Immobilien wird von Geschäftsführerin und Inhaberin Natascha Hamernik seit 2013 mit Herz und Seele geleitet. TREND Immobilien kümmert sich um die Preisfindung, Objekt-Aufbereitung, Vermarktung, Schlüsselübergabe, Ummeldungen und um Vieles mehr wenn es um das Thema Immobilienvermittlung geht. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage von TREND Immobilien. TREND Immobilien Natascha Hamernik Gangelbergergasse 14, 3040 Neulengbach Tel.: +43 699 17 11 1979 Mail: office@trendimmobilien.at   (Veröffentlicht am 22.06.2022)…

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Kompetenz & Herz. Mit TREND Immobilien. Die Vermittlung einer Immobilie ist immer eine heikle Angelegenheit; für Privatpersonen mitunter herausfordernd. Es gibt verschiedene Aspekte: Die rechtlichen Grundlagen, die korrekte (gesetzeskonforme) Preisfindung, die professionelle Aufbereitung und der zeitliche Aufwand für Anfragen und Termine. Auch sollte man die persönliche Komponente nicht unterschätzen – sowie noch Vieles mehr! All dies wird von TREND Immobilien erfüllt! Zu klein, zu groß – gibt’s nicht! Von der 20m² Mietwohnung, über die neue Eigentumswohnung, das stylische Einfamilienhaus, bis zum 40.000m² großen Betriebsgrund hat TREND Immobilien schon alles betreut. Das 4-köpfige Team von TREND Immobilien wird von Geschäftsführerin und Inhaberin Natascha Hamernik seit 2013 mit Herz und Seele geleitet. Seit 1998 in der Immobilienbranche tätig, sammelte sie im Rahmen ihrer Beschäftigungen zwischen 2001 und 2005 bei einer renommierten Anwaltskanzlei in der Wiener Innenstadt sowie in einer Bank unschätzbares Wissen für die Immobilienbranche. Seit 2005 widmet sich Natascha Hamernik ausschließlich ihrer großen Leidenschaft – der Immobilienvermittlung. 2008 wurden alle notwendigen Prüfungen zur Immobilienmaklerin abgeschlossen und 2009 die erste Geschäftsführung übernommen. Im April 2013 gründete sie dann ihr eigenes Unternehmen TREND Immobilien, mit dem Ziel, immer den Service anzubieten, den sie sich auch selbst als Kund*in erwartet. Beauftragen Sie uns – und lehnen Sie sich entspannt zurück! Wir kümmern uns um die – Preisfindung – Objekt-Aufbereitung – Vermarktung – Termine – Schlüsselübergabe – Ummeldungen …. und um Vieles mehr! Auch wir sind Menschen! Menschlichkeit und Vertrauen sind die Basis unserer Arbeit. Wir sind Makler, aber auch Mieter und Käufer, deshalb verstehen wir Ihre Sicht der Dinge. Neugierig geworden? Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage von TREND Immobilien. TREND Immobilien Natascha Hamernik Gangelbergergasse 14, 3040 Neulengbach Tel.: +43 699 17 11 1979 Mail: office@trendimmobilien.at Anmerkung der Bauherrenhilfe: TREND Immobilien – Natascha Hamernik befand sich seit März 2022 als BASIS-Mitglied im Anwärterstatus zur GOLD-Mitgliedschaft bei der Bauherrenhilfe.org. Nach positiv erfolgter Erstüberprüfung (anonymes Beratungsgespräch, Immobilienbesichtigung, Beratung etc.) am 14.06.2022 erhielt das Unternehmen nun das Upgrade zur GOLD-Mitgliedschaft. ———————————————————————- (Veröffentlicht am 30.03.2022; Nachtrag/Änderung am 22.06.2022)…

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Im Bild (v.l.n.r.): Johannes Aufinger (AlphaReal) gemeinsam mit BHH-Sachverständiger Ernst Pizzato und Marco Kaufmann (AlphaReal) Bei dieser Erstprüfung konnte sich unser BHH-Sachverständiger von der professionellen Arbeit der AlphaReal GmbH – einem Immobilienmakler in Kufstein – überzeugen. In einem „Undercover-Einsatz“ fühlte er – gemeinsam mit einem Kaufinteressenten – den Maklern dieses jungen Teams auf den Zahn. Diese überzeugten durch entsprechende Fachkompetenz und Freundlichkeit während der Besichtigung und im Fachgespräch danach. Danke an Herrn Johannes Aufinger und Herrn Marco Kaufmann – ihr habt das GOLD-Siegel wirklich verdient! (Veröffentlicht am 15.03.2022)…

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Wohnungseigentümergemeinschaft Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche Wenn Sie eine neue Wohnung vom Bauträger erwerben, können Sie auch selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. In der Entscheidung 5 Ob 147/97x = SZ 70/129 = MietSlg 49/25 stellte der Oberste Gerichtshof klar, dass der Erwerber selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) berechtigt ist, Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche an der Wohnung und an allgemeinen Teilen der Liegenschaft gegenüber dem Bauträger geltend zu machen.  Dieses Thema war umstritten, da die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst Rechtspersönlichkeit besitzt und daher klagen und geklagt werden kann (§ 18 Wohnungseigentumsgesetz 2002). Die unteschiedlichen Interessen der Eigentümergemeinschaft dürfen jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, weshalb dennoch grundsätzlich an einem Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer festgehalten werden  muss. Soweit aber Gemeinschaftsinteressen nicht gefährdet sind, bedarf es eines solchen Mehrheitsbeschlusses (oder eines diesen substituierenden Beschlusses des Außerstreitrichters) nicht (5 Ob 253/00t = MietSlg 52.548). Sofern Baumängel an allgemeinen Teilen der Liegenschaft (z.B. Bausubstanz) bestehen, können Sie die daraus entstehenden Ansprüche daher auch selbst aussergerichtlich oder gerichtlich einbringlich machen. Urteil des OGH 5 Ob 99/03 z vom 13.5.2003. Autor: Vavrovsky – Graf Rechtsanwälte Bildquelle: Vavrovsky – Graf Rechtsanwälte…

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Wenn schon in der Planungsphase und während der Bauarbeiten der Sachverständige zur Prüfung gefehlt hat, so bleibt noch die Empfehlung vor dem Ablauf der Gewährleistung eine Begehung vorzunehmen. Hier ist es noch relativ leicht allfällige Baufehler zur Behebung zu bringen.

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Im Vorjahr habe ich eine Leckortung zu einem vermeintlich undichten Flachdach vorgenommen. Nach Einsatz der Wärmebildkamera, nach Einblasen von Rauchgas in die Warmdachkonstruktion, zeigten sich aber kein Niederschlagswasserundichtheiten, die Dampfbremse war mangelhaft verlegt. Heute beginnt endlich die Sanierung, und schon nach knapp 3 Jahren sind nahezu alle Unterkonstruktionen zu den Lichtkuppeln schadhaft. Von holzzerstörenden Pilzen befallen. Leider zeigt die heutige Kontrolle dass die Mitarbeiter nicht ausreichend vom Firmenchef geschult wurden. Es werden fast 1:1 die gleichen Fehler wieder gemacht! Anbei ein Artikel aus April 2010, dieser beinhaltet eine Kurzreportage zu gegenständlichem Schadensfall.

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Die Bewohnerin war bereits einige Male kurz vor der Ohnmacht, Feuerwehr und Rauchfangkehrer wurden verständigt. Ohne eingehender Untersuchung zeigt sich jedoch kein Mangel. Also werde ich mit der Prüfung beauftragt. Mittels Wärmebildkamera zeigen sich im Februar starke raumseitige Abkühlungen, Tests mit Strömungsprüfröhrchen bestätigen vermeintliche Luft- und Windundichtheiten am Lüftungsschacht.

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