GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Jemand, der mit Hausverstand baut, baut mit Bestand!  St. Pölten (OTS/NLK) – Die „Goldene Kelle“, ein Preis für vorbildliche Bauten in Niederösterreich, wurde gestern Abend in der Burg Perchtoldsdorf von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll an acht Preisträger überreicht. Bereits seit 30 Jahren wählen die Leserinnen und Leser der Ortsbild-Broschüre „NÖ gestalten“ die Gewinner der „Goldenen Kelle“. Ausgezeichnet wurden neben der Burg Perchtoldsdorf auch das neue Gemeindezentrum in Eichgraben, ein renovierter Mostviertler Vierkanter in Perwarth, ein Niedrigenergiehaus in Ruprechtshofen, ein Umbau in Althöflein, ein Neubau in Kleinriedenthal, ein Holzhaus in Kaumberg sowie ein unter Denkmalschutz stehendes ehemaliges Herrenhaus aus dem 16. Jahrhundert in Weidling. „Wir haben versucht, nicht mit dem Finger auf schlechte Bauprojekte zu zeigen, sondern mit guten Beispielen zu überzeugen“, betonte Pröll, Initiator der NÖ Ortsbild-Bewegung. Aus „Niederösterreich schön erhalten, schöner gestalten“ sei die europäische Idee der Dorferneuerung entstanden, so der Landeshauptmann im Gespräch mit Chris Lohner und Gerald Groß, den Moderatoren des Abends. Dazu sei noch die Platzgestaltung gekommen, um die Kommunikationsmöglichkeiten der Menschen zu verbessern. Aus dem Spruch „Niemand baut für sich allein, jeder baut die Welt des anderen mit“ habe sich ein Verantwortungsgefühl entwickelt, führte Pröll weiter aus. „Unsere Vorfahren haben mit einem guten Gespür für Harmonie ihre Heimat gestaltet und sie uns in dieser Form übergeben.“ Das Wunderschöne, wie wir heute immer mehr sehen, sei die Kombination von Tradition und Moderne. „Jemand, der mit Hausverstand baut, baut mit Bestand“, meinte Pröll abschließend. DI Peter Morwitzer, NÖ Landesbaudirektor, sagte, Zielsetzung von „NÖ gestalten“ sei es, eine gesunde Symbiose zwischen Alt und Neu zu unterstützen und die Baugesinnung zu verbessern. Dieses Sensorium solle bereits bei Konzeption und Planung des Gebäudes Platz greifen und nicht an der Grundgrenze zum Nachbarn enden. „Wir leben in einer Gemeinschaft, ein Bauwerk muss sich harmonisch in Umgebung und Umwelt einfügen“, so Morwitzer.

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Useranfrage vom 14.03.2011 zur Stellung eines Energieausweises: Ich plane ein Haus Baujahr 1941 zu kaufen. Dieses wird über einen gerichtlich beauftragten Insolvenzverwalter verkauft. Dieser hat auch eine Immobilienbewertungsfirma mit einem 40seitigen Gutachten beauftragt. Zu dem Punkt Energieausweis steht , dass keiner vorgelegt wurde. Nach Recherche im Internet meine ich zu wissen dass auch beim Verkauf alter Gebäude dieser Ausweis vorgelegt werden muss. Ich bin jetzt etwas verunsichert, dass sich ein Insolvenzverwalter (Rechtsanwalt) nicht an geltendes Recht hält? Oder hab ich da etwas nicht berücksichtigt? Beantwortung durch DI Winfried Schuh – Architekt und Energieberater Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz EAVG regelt folgendes: Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer bis spätestens zur Abgabe der Vertragserklärung des Käufers einen Energieausweis vorzulegen und bei Vertragsabschluss auszuhändigen. EAVG – Fassung vom 15.03.2011 Der Energieausweis hat zehn Jahre Gültikeit, d. h. dieser könnte bei Übergabe auch schon älter sein. Er muss jedoch dem aktuellen Bestand widerspiegeln. Gleiches gilt bei Vermietung oder Verpachtung, d.h. bei jeder sogenannten „In-Bestand-Gabe“. Ausnahmen von der Vorlagepflicht gibt es beispielsweise für denkmalgeschützte Gebäude. Für den Fall, dass dem Käufer oder Bestandnehmer nicht bis spätestens zur Abgabe seiner Vertragserklärung einen Energieausweis vorgelegt wird, gilt zumindest eine dem alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Diese Rechtsfolge kann nicht abgeändert werden. Die knappen gesetzlichen Vorgaben eröffnen ein weites Diskussionsfeld über mögliche Haftungs- und Gewährleistungsfragen. DI Winfried Schuh, HAUSVERSTAND.COM – architektur+energieberatung…

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