GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Hinsichtlich der Nachfrage zum Artikel vom 20. August 2010 “Wien braucht keine Alibi-Aktionen, sondern mehr Baupolizei” informierte sich die Bauherrenhilferedaktion bei DI Hannes KIRSCHNER, Senatsrat – Leiter der Stabstelle Magistrat der MA 37 – Baupolizei Wien zu Thema “ Überprüfung der Wiener-Gründerzeithäuser durch die Baupolizei“. SR DI Hannes Kirschner stellte freundlich folgende Daten zur Verfügung: Bis Dezember 2010 wurden mehr als 2000 Gebäude überprüft, davon stammten 800 Gebäude aus der Gründerzeit! Anlässlich der Überprüfungen durch die Baupolizei wurden 220 Baustellen in Wien aufgrund unterschiedlichster Mängel zur Einstellung gebracht und Strafanzeige erstattet. Davon betroffen waren 125 Baustellen im Zusammenhang mit  Gebäuden aus der Gründerzeit! Eine Baustellenfreigabe zur Fertigstellung kann nur durch Vorlage einer Mängelbehebung bewirkt werden.   Diese „Aktion SCHARF“ geht auch im Jahr 2011 weiter. Gefragt ist „Soziale Kompetenz“, die Baupolizei ist auf Meldung Dritter angewiesen! In Wien werden jährlich ca. 15.000 Baubewilligungen erteilt und es existieren mehr als 100.000 Gebäude. Eine flächendeckende Überwachung durch die Baupolizei ist daher nicht möglich. Für (größere, bzw. komplexere) Baustellen wurde deshalb in Wien vor mehr als 15 Jahren in der Bauordnung das Organ des „Prüfingenieurs“ eingeführt. Der Prüfingenieur muss ein unabhängiger Ziviltechniker oder gerichtlich beeideter Sachverständiger sein, der vom Bauwerber namhaft zu machen ist, die Baustelle zu überprüfen und Mängel der Baupolizei zu melden hat. Leider nehmen viele Prüfingenieure die Prüf- und Meldepflicht nicht ausreichend wahr, weshalb nun daran gedacht ist, das Gesetz zu verschärfen. Bild: BHH…

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Begonnen hat es heuer im Februar mit Schimmelbefall rund um 2 Lichtkuppeln. Eine Lichtkuppel ist grundsätzlich immer der thermisch schwächste Bereich, immer eine Wärmebrücke. Und nachdem diese meist am höchsten Punkt liegt ging ich von keinem großen Bauschaden aus. Vielleicht zu hohe relativ Luftfeuchten in Verbindung mit fehlenden Lüftungsmöglichkeiten.

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Anders kann man dieses Kuriosum nicht bezeichnen. Wenn der Dachstuhl aufgrund leichter Undichtheiten von holzzerstörenden Pilzen befallen wird, und wenn dieser sich flächendeckend verbreitet, dann kann das so aussehen. Die Bitumenschindel sind einigermaßen „dampfdiffusionsdicht“, aber bei Verlegefehlern nicht „regensicher“. Somit kann Wasser bei Fehlstellen eindringen aber nicht entsprechend schnell austrocknen. Daher muss bei ausgebautem Dach auch immer ein hinterlüftetes Dach, mit Unterdach eingebaut werden.

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Der Titel ist verwirrend, die Vorgänge auf so mancher Baustelle auch. Da gab es vor rund 2 Jahren einen Wasserschaden an einem über 100 Jahre alten Haus. Die Decken ab dem 1.Stock sind Holzdecken. Genauer gesagt Holzdecken welche aus fast halben Baumstämmen bestehen, zusammengefasst mit Stabdübeln aus Holz. Sogenannte Dippelbaumdecken, neuzeitlich „Dübelbaumdecken“. In dem Fall spielt das nur eine Rolle weil der Querschnitt der Dübelbäume unüblich gering ist. Der oben beschriebene Wasserschaden wurde von einem Sachverständigen der Versicherung besichtigt….

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Eine Dampfbremse (= Bestandteil der Luftdichtheitsebene) muss eigentlich keine Anforderungen zur Wasserdichtheit erfüllen. Im gegenständlichen Fall liegt nach wenigen Jahren ein massiver Schimmelpilzbefall sowie ein Befall von holzzerstörenden Pilzen an allen vorliegenden Dachgeschosswohnungen vor. Wie es dazu kommen konnte? Das es dazu kommen musste war die logische Folge einer fehlenden Dampfbremse im Bereich der Lichtkuppeln. Dass der Schaden so intensiv und nach nur 4 Jahren so heftig ausfiel, lag an einer Ansammlung von Baufehlern…

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Der Kurier-Artikel hat gut begonnen. Daher habe ich weiter gelesen, meine Freude ebbte schnell wieder ab, wandelte sich in Frust um. Sicher nicht der Frust den Leute haben wenn sie mit Schimmel zu kämpfen haben. Auch nicht der Frust welcher entsteht wenn gesundheitliche Probleme, nach jahrelangem Befall auftreten.? Der jahrelange Befall wird auch durch derartige Kurier-Artikel gefördert, richtig ist dass oftmals bei der Beheizung gespart und dadurch der Schimmel gefördert wird. Falsch ist das ewige Vorurteil welches der Kurier von der „Energieberatung“ übernommen hat: „NUR NICHT KIPPLÜFTEN“ Analog zum ewig bösen „Schwarzen Mann“ schreibt hier einer vom anderen ab, jeder gibt es falsch wieder, auf der Strecke bleiben die Hilfesuchenden, die Betroffenen. Daher zum wiederholten Male:

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Alle Jahre wieder, liegt der winterliche Bauschadensschwerpunkt in der Begutachtung von Tauwasserschäden aller Art. Im Regelfall entstehen Schäden durch Schimmelpilze und holzzerstörendem Pilzbefall auch bei kleinsten Luftundichtheiten an der Gebäudehülle. Im Gebäude liegt ein winterlicher Überdruck aufgrund der Temperaturdifferenzen vor. Dieser Überdruck läßt feucht-warme Raumluft, über Leckagen an der luftdicht auszuführenden Gebäudehülle, in die Konstruktion strömen. Je nach Leckage kühlt diese an den kühleren Bauteilen ab, es kommt zu Tauwasseranfall. 1 Liter Tauwasseranfall sind bei entsprechend ungünstiger Leckage leicht möglich.

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Ein Hausherr hat bei der Kellerbaufirma ein „komisches Gefühl“, er möchte dass ich eine „Abnahmebegehung“, vor offizieller Übernahme von der Baufirma vornehme. Der Keller weist teilweise schwere Fehler auf, hier geht es aber nicht um das Kellerbauwerk. Ich empfehle dem Kunden auch das „Haus am Keller“ zu begutachten. Ich bin ja schon da, und die 30 Minuten die ich für das Haus mitsamt Dach benötige sind gut investiert. Beim Gang vom Keller in das von der Firma Hartl-Haus errichtete Holz-Riegelhaus fällt mir eine Dampfbremsbahn auf. Ich versuche diese abzunehmen, was mir auch ohne Widerstand gelingt – trotz VERKLEBUNG AM BETONBAUWERK!

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