GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
Vorsicht bei diesen Firmen  Spenden gegen Pfusch am Bau  Newsletter abonnieren  Bessere-Welt-Prämie

Maklerbegehung zum Ankauf, im Februar hat eine Begehung zum Immobilienankauf mit Immobilienmakler Hr. Rene Sezgin stattgefunden. Hier handelte es sich um eine Kriterienprüfung im Rahmen der Makler-Qualitätsbetriebemitgliedschaft im Verein BHH.org. Bei Begrüßung übergab Hr. Sezgin ein überaus vollständiges Exposé dieses aus „der Baubewilligung, Einreichplan, inkl. Fertigstellungsanzeige §30 Abs. 1 NÖ. Bauordnung, div. Bescheide, Prüfungsergebnisse (Rauchfangkehrer, Wärmepumpe, Stromdetails), Grundbuchauszug, div. Beschreibung zum Gebäude inkl. sehr gut aufbereitete Bilder bestanden hat. Die fachliche Beratung auch in rechtlichen Belangen (weil WEG) war außerordentlich großartig, Hr. Sezgin überzeugte von seiner sympathisch offenen Art auch im Bereich zu Fragen wie zB die Höhe vom Verkaufswert sowie Infrastruktur und zum Gebäudezustand. Danke, Hr. Sezgin für die kompetente Fachberatung! office@cpsimmobilien.at Westgasse 30, 2201 Gerasdorf bei Wien (veröffentlicht 11.03.24)  …

Weiterlesen

Künstlerpaar auf Undercover-Prüfung, die Koordination zur Besichtigung mit Trend Immobilien – Frau Hamernik – für das begehrte Haus war Reibungslos und inkl. eine sehr freundliche Kommunikation. Das Haus wurde dem Künsterlpaar auf überaus charmante Weise präsentiert. Sämtliche Fragen zum Bauzustand, zu Ausbaumöglichkeiten und schon erledigten Renovierungen wurden kompetent und sehr freundlich beantwortet. Es entstand das Gefühl einer sicheren Investition in die Zukunft.   Geht nicht – gibt´s nicht, mit TREND Immobilien Natascha Hamernik…

Weiterlesen

Der Traum vom Eigenheim ist für viele Menschen ein großes Ziel. Doch der Weg bis dahin ist oft mit vielen Herausforderungen verbunden. Insbesondere beim Hauskauf gibt es einiges zu beachten, damit am Ende keine bösen Überraschungen auftreten. In diesem Artikel möchten wir die wichtigsten Punkte kurz und knackig zusammenfassen. Die wichtigsten Verhandlungspunkte beim Hauskauf Egal, ob Sie ein Haus in Frankfurt kaufen oder in München, es gibt einige Verhandlungspunkte, die bei jedem Kaufprozess gleich sind. Genau diese möchten wir Ihnen in den nachfolgenden Zeilen mitteilen. Preis Der Preis ist verhandelbar – sowohl nach oben als auch nach unten. Nehmen Sie sich Zeit für die Verhandlung und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Informieren Sie sich vorab gut über den aktuellen Immobilienmarkt in der Region, in der Sie kaufen möchten. So haben Sie ein Gefühl dafür, was ein angemessener Preis für die von Ihnen angestrebte Immobilie sein könnte. Zahlungsmodalitäten Die Zahlungsmodalitäten sind ebenfalls verhandelbar. Bevorzugen Sie eine Bezahlung in bar? Oder möchten Sie lieber einen Ratenkredit vereinbaren? Informieren Sie sich vorab über die verschiedenen Möglichkeiten und entscheiden Sie, welche für Sie am besten geeignet ist. Finanzierung Auch die Finanzierung ist verhandelbar. Informieren Sie sich vorab bei verschiedenen Banken und Kreditinstituten über die aktuellen Konditionen für Immobilienfinanzierungen. So können Sie in die Verhandlung mit dem Verkäufer gehen und ihm konkrete Angebote unterbreiten. Übergabezeitpunkt Der Übergabezeitpunkt ist ebenfalls verhandelbar und sollte mit dem Verkäufer abgestimmt werden. Informieren Sie sich vorab über die verschiedenen Möglichkeiten (zum Beispiel sofortige Übergabe, Übergabe nach Abschluss der Renovierungsarbeiten, etc.) und entscheiden Sie, welche für Sie am besten geeignet ist. Welche Nebenkosten kommen auf mich zu? Ein Hauskauf ist eine große Investition und sollte gut durchdacht sein. Neben dem Kaufpreis für das Haus selbst kommen auch noch Nebenkosten auf den Käufer zu. Dazu gehören zum Beispiel die Grunderwerbssteuer, die Notarkosten oder die Maklercourtage. Damit der Käufer nicht am Ende des Kaufs vor einer bösen Überraschung steht, sollte er sich im Vorfeld genau informieren und einkalkulieren, welche Nebenkosten beim Hauskauf anfallen könnten.   (Veröffentlicht am 17.10. 2022)…

Weiterlesen

Auf einem hart umkämpften Immobilienmarkt ist der Anteil an Immobilien gering, die Konkurrenz ist groß, und als Käufer haben Sie die Qual der Wahl. Der Kauf eines Hauses in einem starken Verkäufermarkt stellt von Anfang an eine zusätzliche Herausforderung dar. Aber selbst unter diesen Umständen ist es möglich, ein Angebot für ein Haus zu erhalten, das Ihnen gefallen wird. Egal, ob Sie auf der Suche nach Ihrem ersten Eigenheim sind, Ihr Haus aufrüsten oder es für den Ruhestand verkleinern möchten, Sie bereiten sich damit auf den Immobilienmarkt vor. Der Prozess des Hauskaufs ist oft ziemlich stressig, doch wenn Sie Ihr Traumhaus haben möchten, ist es das alles wert. Auf einem hart umkämpften Immobilienmarkt kann es vorkommen, dass mehrere Angebote für Häuser eingehen, die erst seit ein paar Stunden gelistet sind. Es kann überwältigend sein, mit Käufern zu konkurrieren, die Barangebote über dem Listenpreis abgeben, ohne auch nur einen Fuß in die zum Verkauf stehende Immobilie zu setzen. Obwohl es in manchen Fällen eine gute Idee sein kann, zu warten, bis sich der Markt abkühlt, können Sie wichtige Schritte unternehmen, um Ihre Chancen auf das gewünschte Haus zu erhöhen, wenn die Verkäufer im Vorteil sind. Der Kauf einer Immobilie in Österreich gilt im Allgemeinen als eine ausgezeichnete Investition, insbesondere in Wien. Zunächst einmal machen die hohe Lebensqualität und die hervorragende medizinische Versorgung in Verbindung mit erschwinglichen Immobilien Österreich zu einem attraktiven Standort für den Immobilienerwerb. Hinzu kommen natürlich die unzähligen Skigebiete, die atemberaubende Landschaft und die beeindruckende Architektur. Zunächst einmal sollten Sie sich mit Hypotheken in Österreich, einschließlich Refinanzierung, und mit der Funktionsweise von Hausratversicherungen in diesem Land gut auskennen. Wenn Sie ein Eigenheim in Österreich bauen wollen, müssen Sie außerdem einige wichtige Faktoren beachten. Wie immer sollten Sie auch Ihr Testament, Ihren Nachlass und Ihre Altersvorsorge planen, wenn Sie ein Haus kaufen und sich in einem anderen Land niederlassen wollen. Bereiten Sie sich vor Der Hauskauf auf einem umkämpften Markt bedeutet, dass Sie schnell handeln und schnelle Entscheidungen treffen müssen. Bevor Sie sich also ins kalte Wasser stürzen, sollten Sie einige Schritte unternehmen, um sich mental und finanziell vorzubereiten. Machen Sie sich zunächst mit dem aktuellen Wohnungsmarkt vertraut. Besichtigen Sie Häuser, schauen Sie sich diese virtuell…

Weiterlesen

Detailinformation- notwendige Abschlussarbeiten zu Bauprojekten   Nach Vollendung insbesondere von Neu.- Zu- oder Umbauten baulicher Anlagen von Garagen, Kleinhaüser´n und von Hauskanalanlagen oder Sammelgruben und vor deren Benützung ist eine Fertigstellungsmeldung an das jeweilige Bauamt einzureichen! Bzgl. der Inhalte zur Fertigstellungsmeldung wird seitens des jeweiligen Bauamts zu Beginn des Projekt informiert. Achtung auch beim Ankauf von Bestandsprojekten, die notwendigen Unterlagen  sind (Benützungsbewilligung, Fertigstellungsgutachten vom Baumeister oder Ziviltechniker, Bestandsplan der am Ende des Projekts von der ausführenden Firma übergeben wurde,, Bestätigung das der Bau gemäß den Bauvorschriften gefertigt wurde, Rauchfangkehrerbefund, Brandschutz- Sicherheitseinhaltung technischer Bestimmungen, Kanalgutachten usw… ) vom Verkäufer einzufordern! Die Gemeinde ist berechtigt jedoch nicht verpflichtet eine vollinhaltliche Prüfung vorzunehmen. Beachten Sie den Beitrag „St. Wolfgang, eine Gemeinde räumt auf“! Eine Bescheinigung des Bauführers, eines Ziviltechnikers mit einschlägiger Befugnis, eines konzessionierten Baumeisters oder eines Holzbau-Meisters im Rahmen seiner gewerberechtlichen Befugnis über die bewilligungsgemäß und den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung unter Angabe allfälliger geringfügiger Abweichungen. Bei baulichen Anlagen mit Rauch- und Abgasfängen ein Überprüfungsbefund eines Rauchfangkehrers über die vorschriftsmäßige Ausführung der Rauch- und Abgasfänge von Feuerstätten. Bei baulichen Anlagen mit Elektroinstallationen ein Überprüfungsbefund eines befugten Elektrotechnikers über die vorschriftsmäßigen Elektroinstallationen. Gegebenenfalls eine Bescheinigung eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers über die ordnungsgemäße Ausführung der Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen (ausgenommen Handfeuerlöscher), Brandrauchabsauganlagen, mechanische Lüftungsanlagen und CO-Anlagen. Hinsichtlich der Hauskanalanlagen und Sammelgruben eine Dichtheitsbescheinigung eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers. Für den Fall, dass keine Bauführerbescheinigung vorgelegt wird, hat der Bauherr gleichzeitig mit der Fertigstellungsanzeige um die Benützungsbewilligung anzusuchen. Die Benützungsbewilligung ist bei baubewilligungsgemäßer Ausführung  oder bei nur geringfügiger Abweichung vom genehmigten Projekt zu erteilen. Bei Vorliegen geringfügiger Mängel kann die Benützungsbewilligung unter der Vorschreibung von Auflagen erteilt werden. Auch kann sie für einen in sich abgeschlossenen Teil der baulichen Anlage erteilt werden. Die Benützung einer baulichen Anlage ist zu untersagen, wenn die bauliche Anlage ohne Fertigstellungsanzeige benützt wird, der Fertigstellungsanzeige keine oder nur mangelhafte und unzureichende Unterlagen angeschlossen sind und trotz Verbesserungsauftrag binnen gesetzter Frist nicht nachgereicht und ergänzt werden, baubewilligungs- oder anzeigepflichtige Planabweichungen vorliegen oder Mängel vorliegen, die eine ordnungsgemäße Benützung verhindern. Textquelle: WEKA-VERLAG 59390-r03_07_05.fm_eZ-02/2015 Da in jedem Bundesland und in jeder Gemeinde diesbezüglich unterschiedliche Richtlinien gelten, ist es empfehlenswert, wenn Sie sich direkt an Ihre Baubehörde wenden. Infolink – Bundeskanzleramt Empfehlung der Bauherrenhilfe.org: Bedenken Sie die Einforderung der Unterlagen beim Immobilienankauf im Bestand! Oft informieren uns Besitzer von…

Weiterlesen

Bis zu 214.000 Seher bei Günther Nussbaums letztem Einsatz zur vierten Staffel! Gestern waren bei der finalen Folge von „Pfusch am Bau“ bis zu 214.000 Seher dabei, im Schnitt verfolgten 172.000 Seher die letzte Folge der vierten Staffel. Die Marktanteile lagen bei 12,5 % in der Hauptzielgruppe der 12 bis 49-jährigen Österreicher. Die 4.. Staffel verfolgten im Schnitt 153.000 Seher und hatte einen durchschnittlichen Marktanteil von 9,5 % bei den 12 – 49-jährigen Sehern, und ist somit die erfolgreichste Staffel der Formatgeschichte. Mit diesen Werten war ATV in der Hauptzielgruppe der 12 – 49-jährigen Seher erfolgreichster Privatsender der Primetime (20.15 – 22.00 Uhr)! Sowohl die 1., als auch die 2. Staffel konnten im Schnitt 133.000 Seher verzeichnen, mit der 3. gelang eine Steigerung auf durchschnittlich 153.000 Seher. Auch die Marktanteile der aktuellen Staffel (Nr. 4) sind beachtenswert und liegen bei 9,5 % bei den 12 bis 49-jährigen Sehern. Die am meisten vertretene Zielgruppe war die der jungen Männer von 12 – 29 Jahren mit 10,4 % Marktanteil im Schnitt. Im Herbst geht es weiter, denn die 5. Staffel von „Pfusch am Bau“ startet Ende September 2012. Aber auch das Vorabendmagazin „ATV Life“, gestern von Kerstin Ruhri moderiert, konnte durchschnittlich 123.000 Seher erreichen, der Marktanteil bei den 12 – 49-jährigen lag bei 9,2 %. Den Hi Society-Teil nach 20.00 Uhr sahen durchschnittlich 164.000 Österreicher, hier lag der Marktanteil in der Hauptzielgruppe bei 11,7 %. Im Anschluss an „Pfusch am Bau“ sahen 125.000 Österreicher den zweiten Teil der ATV Reportage über die neuen Gurus, hier konnte ein Marktanteil von 7,9 % bei der Zielgruppe der 12 – 49 Jährigen erzielt werden. ATV Privat TV GmbH & Co KG          …

Weiterlesen

Amateure sanieren! Laut einer Umfrage von Immobilien.net werden rund 60 Prozent der Einfamilienhäuser und Wohnungen in Polen so verkauft! Setzt sich dieser Trend auch in Österreich durch? Halbfertige Immobilien zur eigenen Fertigstellung für den Bauherren! Diese Umfrage hat ergeben, dass die Österreicher kein Problem damit haben, seine vier Wände durch eigene Hand fertig zu stellen. Das bezieht sich natürlich auch auf bestehende Immobilien. Dieser Umfrage nach waren es 42 Prozent der Befragten, die sich den Kauf von sanierungsbedürftigen Häuser vorstellen können. 15 Prozent neigen eher zu generalsanierten oder auch schlüsselfertigen Objekten und nur vier von zehn Immobilieninteressenten ist jede Variante vorstellbar sofern dae Preis und das Leistungsverhältnis stimmt. Wie man an dieser Umfrage erkennen kann, ist Herr und Frau Österreicher bereit selbst Hand anzulegen um die Kosten niedrig zu halten!  Wichtig beim Kauf von Sanierungsobjekten  „Self-Made“ Handwerker unterschätzen oft das Ausmaß der Arbeiten und Kosten zur Sanierung beim Kauf von sanierungsbedürftigen Objekten, der Einbezug eines Bau-Sachverständigen kann in dieser Hinsicht „Selbstschutz“ sein!…

Weiterlesen

Wohnungseigentümergemeinschaft Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche Wenn Sie eine neue Wohnung vom Bauträger erwerben, können Sie auch selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. In der Entscheidung 5 Ob 147/97x = SZ 70/129 = MietSlg 49/25 stellte der Oberste Gerichtshof klar, dass der Erwerber selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) berechtigt ist, Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche an der Wohnung und an allgemeinen Teilen der Liegenschaft gegenüber dem Bauträger geltend zu machen.  Dieses Thema war umstritten, da die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst Rechtspersönlichkeit besitzt und daher klagen und geklagt werden kann (§ 18 Wohnungseigentumsgesetz 2002). Die unteschiedlichen Interessen der Eigentümergemeinschaft dürfen jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, weshalb dennoch grundsätzlich an einem Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer festgehalten werden  muss. Soweit aber Gemeinschaftsinteressen nicht gefährdet sind, bedarf es eines solchen Mehrheitsbeschlusses (oder eines diesen substituierenden Beschlusses des Außerstreitrichters) nicht (5 Ob 253/00t = MietSlg 52.548). Sofern Baumängel an allgemeinen Teilen der Liegenschaft (z.B. Bausubstanz) bestehen, können Sie die daraus entstehenden Ansprüche daher auch selbst aussergerichtlich oder gerichtlich einbringlich machen. Urteil des OGH 5 Ob 99/03 z vom 13.5.2003. Autor: Vavrovsky – Graf Rechtsanwälte Bildquelle: Vavrovsky – Graf Rechtsanwälte…

Weiterlesen