Dichtheitsmängel selbst erkennen Quelle: Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen…
Dichtheitsmängel selbst erkennen Quelle: Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen…
Bauherrenhilfe-Autor und ISH-Gutachter Siegfried Heuer beschäftigt sich sachverständig mit Bodenbelägen und behandelt im vorliegenden…
Ein Wohnungseigentumsgemeinschaft ( WEG ) aus Kärnten möchte ein Gutachten über den Algenbefall an der Fassade. Die WEG vertraut den regionalen Gutachtern deswegen nicht, weil der ausführende Bauträger sehr bekannt ist, und daher (s)eine Befangenheit fürchtet. Wenn der Gutachter den Bauträger kennt sollte der den Auftrag nicht annehmen, aber auch in unserer Branche „menschelt“ es, sicher ist sicher. Da verbinde ich die Fahrt nach Kärnten mit einem Familien-Kurzurlaub, führe eine Blower-Door-Messung in einer Wohnung durch und begehe die gesamte Wohnhausanlage…
Bei meiner 1. Begehung wurde ich zu einem Wasserschaden gerufen. An der Decke ein Wasserschaden, am Parkettboden ebenfalls. Direkt in der Wohnung darüber ein Designer-BAD. Mit Messlehren für Zylinderkopfdichtungen prüfe ich die Anschlussfugen sowie den Sitz der Badewanne. (Unverständlich dass solche noch immer zulässig sind!) Die Wanne wackelt, die Wartungsfugen sind somit zum Scheitern verurteilt. Überraschend dann dass die FLIESENFUGEN selbst ins Leere führen. Scheinbar wurde die Wanne auf Ytong (Gasbeton)-Steine gestellt, eine Abdichtung dürfte fehlen. Das schnelle Ergebnis wird dem Eigentümer mitgeteilt. Dieser meint fast nie zu duschen! Ok, dann habe ich zwar einen Fehler gefunden, aber nicht die Ursache. Hier muss massiver Wassereintritt vorliegen, dann bleibt nur mehr ein Leitungsgebrechen oder eine Undichtheit an der Bodenabdichtung. Heute war keine richtige Leckortung vereinbart, und dafür möchte ich die vor 2 Jahren ausführenden Firmen dazuholen. Ich vereinbare einen 2. Termin zur Leckageortung, der ist HEUTE.
GEWÄHRLEISTUNG von Mag. Artur Machac:? Eine etwas ältere aber durchaus interessante Entscheidung des Bezirkgerichtes Klosterneuburg, welche in weiterer Folge vom Landesgericht Korneuburg bis zum Obersten Gerichtshof durchgefochten wurde, möchte ich heute referieren. Im Jahre 2004 beauftragte der Kläger eine Erzeugerfirma mit der Herstellung eines Kachelofens samt Heizansatz zum Preis (inkl. Montage) von € 8.700,00. Die Aufstellung des Ofens erfolgte nicht mangelfrei. Unter anderem zeigte sich, dass das Sichtfenster des Ofens stark verrußte. Auch konnte die Luftzufuhr nicht ganz geöffnet werden. Es kam zu einer Verbesserung, wobei hier dem Unternehmen ein weiterer Fehler unterlief, nämlich eine Mutter abriss und es überhaupt nicht mehr möglich war die Luftzufuhr zu verändern. Zwischenzeitig untersagte die Marktgemeinde per Bescheid die Weiterbetreibung des Ofens.
Zu einer anderen Wohnung gab es im Vorjahr Probleme mit Schimmelbefall. Der Bauträger möchte nun auf „Nummer sicher“ gehen und alle Dachwohnungen überprüft wissen. Die Wohnung ist bewohnt und ich möchte nicht unnötig Schaulöcher in die Wände bohren. Also prüfe ich zuerst mit der Wärmebildkamera von FLIR. Prompt zeigen sich Unregelmäßigkeiten welche so nicht vorliegen dürften. Also bitte ich die ausführende Trockenbaufirma -Bau 3Jahre alt- im Eck zu öffnen. So kann ich 3 An-Abschlüsse zeitgleich prüfen. Und schon kurz nach der Öffnung offenbart sich Schlechtes. Tauwasser IN DER Konstruktion, und das nicht wenig. 1-2 Jahre später wäre es wohl auch hier zu Schimmelbefall gekommen.
Die Bauinnungen warnen vor Bauschäden und Haftungsrisiken Wien -? In der Wirtschaftskrise ist die Verlockung groß, Schwarzarbeit zu beauftragen oder anzubieten. Besonders betroffen ist der Bausektor.
Die Risiken werden meist unterschätzt. Die schlechtere Auftragslage, mehr Arbeitslose und weniger Geld in den Taschen der Hausbauer sind Wasser auf die Mühlen der Schwarzarbeit.
Bei Undichtheiten am Flachdach und bei Terrassen wird fast immer die Abdichtung zuerst verantwortlich gemacht. In den meisten Fällen sind…