GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Im Interview mit Frau Ursula Horvath und dem Bausachverständigen Günther Nussbaum-Sekora werden seine besten Tipps genannt und erzählt von den größten Fehlern der Bauherren. Veröffentlicht im „IMMO-KURIER“ am 13.10.2012. Derzeit läuft auf ATV bereits die 5. Staffel von „Pfusch am Bau“. Welche ist nach rund 40 Folgen die schlimmste Geschichte, die Sie erlebt haben? Schlimm sind alle Geschichten. Ich erinnere mich zum Beispiel an einen Fall mit einem sehr netten, behinderten jungen Mann. Er war Mieter einer Substandard-Wohnung und kämpfte jahrelang mit dem Vermieter, um den massiven Schimmelbefall aus dem Bad zu bekommen. Der Meinte nur lapidar: Sie lüften falsch. Es stellte sich  heraus, dass am Dachboden vier Quadratmeter Dämmung fehlten. Lebensgefahr wegen kaum 20 Euro für Dämmmaterial. Einmal kamen wir zu einer Rohbau-Ruine. Da hatten eine alleinstehende Dame und Ihre Tochter bereits den vollen Hauspreis bezahlt. Sogar der Treuhänder hat hier mit dem korrupten Bauträger gemeinsame Sache gemacht. Wie vielen Bauherren konnten Sie durch die Sendung helfen bzw. gab es auch Fälle die nicht „gelöst“ werden konnten? Wenn der Vertragspartner noch existiert, können wir in der Regel helfen. Die Bauwirtschaft fürchtet sich vor der Öffentlichkeit mehr als vor den ohnehin überlasteten Gerichten. Bei dubiosen Auslandsfirmen und insolventen Firmen können auch wir nicht mehr helfen. Aber wir schaffen es immer wieder, bei den guten Firmen, gute Nachlässe auszuhandeln. Ich würde sagen, wir liegen bei einer Erfolgsquote von 50 Prozent. Die anderen bekommen dann wenigstens ihre Genugtuung und den Gedanken, andere gewarnt und informiert zu haben. Sie beraten Betroffene auch mit ihrem Verein „bauherrenhilfe.org“ und kennen daher viele Schicksale: Was ist der häufigste Fehler, den Bauherren machen? Der Kardinalsfehler war fast immer die Blauäugigkeit bei der Auftragsvergabe. Eine einfache Online-Anfrage bei der Wirtschaftskammer unter www.portal.wko.at hätte aufgedeckt, dass es die jeweilige Firma entweder gar nicht gibt oder sie keine entsprechenden Gewerbescheine hat. Bei Auslandsfirmen geht es – unserer Statistik nach – zu 98,5 Prozent in die Hose. Wie oder woran erkennt man denn als Laie unseriöse Anbieter? Ein Patentrezept gibt es dazu leider nicht. Aber eine Bonitätsauskunft zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Firma ist ein Muss und kostet weniger als 100 Euro. Die Online-Auskunft zu den gewerberechtlichen Kompetenzen ist bei der WKO kostenfrei. Recherchen im Internet sind ok, aber Achtung: In den Foren wird gelogen…

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Schimmelpilz – Endlich kommt Bewegung in den Fall der verschimmelten Wohnung in der Mankerstrasse im Bezirk Melk NÖ! Vor längerer Zeit äußerte der Bausachverständige Günther Nussbaum-Sekora zu an Ihm gesendete Bilder einer verschimmelten Wohnung „Gefahr in Verzug“! Doch der Weg ist steinig und schwer….. Nun begutachtete auch ein Amtsarzt die Wohnung und der Bericht wurde an den Bürgermeister „Reinhart Hager“ zum raschen Eingreifen in dieser Angelegenheit übergeben. Inhalt des Berichts war „ die Räume seien aufgrund Gesundheitsgefährdung unbewohnbar“! Wird der Frau nun geholfen?? Anbei der Artikel der Tageszeitung „KRONE“ vom 19.08.2012 Vom Pilz befallene vier Wände jetzt sogar „unbewohnbar“…

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Wieso sind Rauchmelder so wichtig? Rauchmelder sind Frühwarngeräte wenn man schläft. Im Schlaf ist der Geruchssinn quasi „abgeschaltet“ und man kann die Rauchgase nicht riechen. Schon vier, fünf tiefe Atemzüge führen zur Bewußtlosigkeit und zum Tod. Rauchgase sind nämlich sehr toxisch und daher so gefährlich. Wichtig ist allerdings dass der Rauchmelder funktioniert wenn es darauf ankommt. Wieso sind Rauchgase so gefährlich? In den heute in Wohnungen verwendeten Materialien wie Vorhänge, Stoffe der Polstermöbel etc. sind zahlreiche Kunststoffe enthalten. Bei der Verbrennung dieser Kunststoffe entsteht ein hochtoxisches Gemisch. Aber auch die Rauchgase von einem Holzofen sind tödlich, weil einfach zu wenig Sauerstoff eingeatmet werden kann.Wie kann man sich vor einer Rauchgasvergiftung schützen? Bei einem unbeaufsichtigten Brand ist der einzig wirksame Schutz vor einer Rauchgasvergiftung ein Rauchmelder. Wenn es z.B. in der Küche brennt, ist meistens die kochende Person anwesend und kann Löschmaßnahmen ergreifen. Wenn man allerdings beim Kochen z.B., durch ein Telefonat abgelenkt wird, bleibt nur noch ein Rauchmelder zu einer rechtzeitigen Warnung. Wo sollte man einen Rauchmelder anbringen? Rauchmelder gehören außer in Küche, Bad und WC in jeden Raum einer Wohnung. Rauchmelder sollten immer an der Decke montiert werden. Falls eine Deckenkonstruktion die Montage an der Decke nicht erlaubt, dann sind allfällige alternative Montagemöglichkeiten in der Bedienungs- und Montageanleitung des Rauchwarnmelders nachzulesen. Einfach den Rauchmelder auf einen Schrank zu legen ist jedenfalls keine Alternative. Wissenswertes über Rauchmelder Moderne Rauchmelder sind mit einer Langzeitbatterie ausgestattet, die einen Batteriewechsel unnötig machen. Außerdem sind diese Batterien fix eingebaut und können nicht entnommen werden. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass eine Umfrage in England – wo es seit Jahrzehnten eine Rauchmelderpflicht gibt – ergeben hat, daß mehr als die Hälfte der Melder auf Grund von fehlenden oder leeren Batterien nicht funktionierten. In der Richtlinie „vfdb 14-01“ wird diese Langzeitbatterie sogar ausdrücklich vorgeschrieben. Rauchmelder der letzten Generation arbeiten auch mit 3 V Batterien, gegenüber den alten  Rauchmeldern mit 9 V Batterie. Außerdem haben die Rauchmelder der neuen Bauart eine große Stummschalte-Taste womit eine schlaflose Nacht durch piepende Rauchmelder endgültig der Vergangenheit angehört. Rauchmelder und Umweltschutz Auch unter diesem Aspekt sind Rauchmelder mit Langzeitbatterie die einzige Alternative. Nach der 10 jährigen Laufzeit werden diese Melder an den Hersteller retourniert und recycelt. Bei einem billigen Melder müssen dagegen bis zu 10 Batterien über die gesamt Laufzeit gewechselt werden und damit wird auch entsprechend Sondermüll produziert. Rauchmelderpflicht in Österreich…

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Bis zu 214.000 Seher bei Günther Nussbaums letztem Einsatz zur vierten Staffel! Gestern waren bei der finalen Folge von „Pfusch am Bau“ bis zu 214.000 Seher dabei, im Schnitt verfolgten 172.000 Seher die letzte Folge der vierten Staffel. Die Marktanteile lagen bei 12,5 % in der Hauptzielgruppe der 12 bis 49-jährigen Österreicher. Die 4.. Staffel verfolgten im Schnitt 153.000 Seher und hatte einen durchschnittlichen Marktanteil von 9,5 % bei den 12 – 49-jährigen Sehern, und ist somit die erfolgreichste Staffel der Formatgeschichte. Mit diesen Werten war ATV in der Hauptzielgruppe der 12 – 49-jährigen Seher erfolgreichster Privatsender der Primetime (20.15 – 22.00 Uhr)! Sowohl die 1., als auch die 2. Staffel konnten im Schnitt 133.000 Seher verzeichnen, mit der 3. gelang eine Steigerung auf durchschnittlich 153.000 Seher. Auch die Marktanteile der aktuellen Staffel (Nr. 4) sind beachtenswert und liegen bei 9,5 % bei den 12 bis 49-jährigen Sehern. Die am meisten vertretene Zielgruppe war die der jungen Männer von 12 – 29 Jahren mit 10,4 % Marktanteil im Schnitt. Im Herbst geht es weiter, denn die 5. Staffel von „Pfusch am Bau“ startet Ende September 2012. Aber auch das Vorabendmagazin „ATV Life“, gestern von Kerstin Ruhri moderiert, konnte durchschnittlich 123.000 Seher erreichen, der Marktanteil bei den 12 – 49-jährigen lag bei 9,2 %. Den Hi Society-Teil nach 20.00 Uhr sahen durchschnittlich 164.000 Österreicher, hier lag der Marktanteil in der Hauptzielgruppe bei 11,7 %. Im Anschluss an „Pfusch am Bau“ sahen 125.000 Österreicher den zweiten Teil der ATV Reportage über die neuen Gurus, hier konnte ein Marktanteil von 7,9 % bei der Zielgruppe der 12 – 49 Jährigen erzielt werden. ATV Privat TV GmbH & Co KG          …

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Beton schwindet, quillt, kriecht, verformt und verschließt sich und führt Längenänderungen durch. Besonders bei wasserundurchlässigen Betonbauwerken sind viele Faktoren für den Erfolg oder Mißerfolg ausschlaggebend. Schütthöhen, w/z, (Wasser-Zementwert), Umgebungstemperaturen und vieles mehr gilt es zu berücksichtigen. Darum kümmert sich aber nicht jeder Baumeister im ausreichenden Umfang…

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Seit 2006 gibt es die österreichische Fassung der DIN 18202 (2005) die „ÖNORM DIN 18202:2006 06 01 – Toleranzen im Hochbau – Bauwerke (DIN 18202:2005)“ Da wird in schwer verständlichem Normenkauderwelsch über „Ebenheitstoleranzen“ und „Istabmaßen“ geschrieben. Zu gegenständlichem Fall liegt knapp vor dem Stiegenabgang ein Versatz am Laminatboden vor, der Estrich wurde schlampig verlegt, der Bodenleger hat nicht ausreichend geprüft und einfach verlegt. Zu zulässigen Toleranzen steht in der ÖNORM B2218 (Verlegung Holzfussböden) wie auch in der ÖNORM B7218 (Verfahrensnorm Holzfussböden) nichts passendes.

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