GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Der Fenstereinbau der Firma XXX  -zu gegenständlichem Schadensfall- ist technisch eigentlich nicht mehr besonders darstellungswürdig, aber nachdem die Hausherrin mittlerweile krebskrank, und die Tochter bald in Vollzeit mit dem Schadensfall beschäftigt ist…

Bauanschlussfuge nach ÖNORM B5320

Die VORNORM zur ÖNORM B5320 beschrieb bereits in der Ausgabe 2000 den nötigen Aufbau der Bauanschlussfuge rund um das Fenster. Hierzu gilt der Grundsatz „innen luftdichter als außen“. Dazu muß innen auf Luftdichtheit (Winterlicher Überdruck der Raumluft drängt in die Bauanschlussfuge zwischen Fenster und Laibung und kondensiert bei fehlerhafter Ausführung im äußeren Fugenbereich) und außen auf Winddichtheit (Wind kann bei fehlerhafter Ausführung in die beschriebene Dämmfuge gelangen und diese unterkühlen, Wärmeverluste und Tauwasserschäden wären die Folge) geachtet werden. Dazu kommt die nötige Schlagregensicherheit im Außenbereich, welche aber meist vom Putz mit Putzanschlussprofilen, oder bei Wärmedämmverbundsystemen mit Anputzleisten oder Weichzellschaumbändern (Kompri-Bänder) erfüllt werden. Die Schlagregensicherheit betrifft betrifft demnach die Fensterfirma meist nicht, wird vom Maurer bzw. der Fassadenfirma erledigt.

RAL-Montage oder ÖNORM B5320?

Die teilweise gerne zitierte „Ral-Montage“ aus 2002, oder bzw. die aktuelle Ausgabe aus 2006 wird von der „RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V.“ herausgegeben. Diese beschäftigt sich über die Bauanschlussfuge hinaus auch über Fragen zu Türen und Fenstern. Demnach es keinen Unterschied macht welches Regelwerk zitiert wird. Überhaupt wird auch die B5320 bereits wieder überarbeitet! Es geht also nicht darum nach irgendeinem Regelwerk zu arbeiten, oder gar den Irrwegen umsatzabhängiger Hersteller zu folgen. Es geht darum „fehlerverzeihend und dauerhaft bauschadensfrei“ zu bauen. Die Grundsätze zu „Luftdicht+Winddicht+Schlagregensicher“ sind zu erfüllen. Diese wiederum unterwerfen sich der Anforderung zu Wärme-Schall-und Feuchteschutz. Den Regelwerken nach werden die Bauanschlussfugen im wesentlichen mit 2 Ausführungsvarianten ausgeführt:

  • Ausführung mit Klebebändern
  • Ausführung mit elasto-plastischen Dichtmassen

Das betrifft die Luft- und Winddichtheit. Die Dämmung der mindestens 10mm breiten Fuge kann mit:

  • PU-Schäumen oder
  • Mineralfaser erfolgen

Wobei auch nichts gegen weitere Dämmstoffe wie Holzweichfaser, Kork und dergleichen geschrieben werden kann!

Kleben will gelernt sein!

Zum Thema Bauanschlussfuge gibt es ausreichend Literatur und leider zu 99% Verwirrungen im Internet. Wie ein Fenster mit Klebebändern luft- und winddicht eingebaut wird zeigt anschaulich das Video von „Rekord-Fenster“. Hier fehlt mir lediglich ein Hinweis auf „richtiges Kleben“, auf die oftmalige Notwendigkeit den Klebeuntergrund vorzubehandeln, zu reinigen, mit einem Primer klebefähig zu machen…

Firma XXX aus XXX – Langenlois

Der aktuelle Fall hat uns veranlasst den „Artikel der Woche“ nun wie in der Vorwoche wieder zum Thema Fenstereinbau zu schreiben. Der Fall ist gerichtsanhängig und gehe ich daher nicht ins Detail. Auf Interpretationen zu Vertragsauslegungen lasse ich mich hier nicht aus, das mögen die Anwälte klären. Aber ein Sachverständiger hat auch eine Rechtsmeinung und darf diese natürlich mit Vorbehalt auch äußern. Im gegenständlichen Fall hat Fensterfirma XXX XXX-Fenster wie folgt am 20.10.2009 angeboten:

„Demontage und Montage, Montage nach ÖNORM B5320 mit Weichzellschaum, Leistenmontage nur außen, inkl. Fensterbankmontage außen,….“

Weiters existiert ein Zettel mit Aufdruck „Auftrag“ vom 9.10.2009 wo unten handschriftlich geschrieben steht: „(ÖNORMANSCHLUSZ BAUSEITS)“.  Meiner Rechtsmeinung nach ist dieser Hinweis wertlos, da sich ein Private Auftraggeber kaum erklären kann was damit gemeint sei. Hier müßte die anbietende Firma nicht nur auf den normwidrigen Einbau, sondern auch auf die möglichen Folgeschäden hinweisen. Wenn der Kunde dann so beauftragt würde das passen. In dem Fall versichert die Auftraggeberin dass immer nur eine norm- und fachgerechte Arbeit beauftragt wurde. Dafür spricht auch der oben zitierte Text aus dem Angebot vom 20.8.10, die Chronologie möchte ich hier aber nicht in Ordnung bringen müssen…

Dokumentation und Glaubwürdigkeit

Wie immer bleibt jedem Bauherren zu empfehlen jeden Vorgang zu einem Bauauftrag stets aktuell zu dokumentieren, so wie es die Tochter der leider krebskranken Auftraggeberin auch getan hat. Hier möchte ich aus rechtlichen Gründen nur „die erste Seite einer 10-seitigen Zusammenfassung (aufgrund Einigung der Parteien wurde ein Hinweis seitens der BHH-Redaktion hinterlegt) – Ersatzschreiben-durch-die-BHH-Redaktion_aufgrund-Einigung-der-Parteien“ zeigen. Die gesamte Dokumentation zum Fenstereinbau beträgt mittlerweile ein Vielfaches davon und zeigt dies in welche Situation ein Privater gedrängt werden kann. Herr XXX beantwortet beispielsweise die Klage der Tochter damit dass sie gar nicht Vertragspartner (Bestellerin) war.  Die Tochter unterstützt ihre mittlerweile schwer-kranke Mutter und möchte sie vor weiteren schlaflosen Nächten schützen. Hier liegt definitiv die Sorge vor dass die Mutter diesen Baupfusch nicht überlebt, und das wird ihr hier nun noch vorgeworfen. Die Mängelliste der Tochter hat Herr XXX vor den Augen von Mutter und Tochter zerissen, und folgende Aussagen sind nur ein Auszug dessen was hier gesagt wurde. Und zitiere ich nur Aussagen welche von mindestens 2 Personen bezeugt werden:

  1. „Die undichten Fenster-Anschlussfugen sind ihre (die der Auftraggeberin) Schuld,… da sie dem Monteur beim Ausschäumen nicht genau auf die Finger gesehen haben“
  2. „…da sie mir grundlos ein Hausverbot erteilt haben, und ich daher nicht mehr nachschäumen konnte“
  3. „Sie haben bei einer Althaus-Fenstermontage zu akzeptieren, …dass in Wirklichkeit gar keine ÖNORM-Montage möglich ist!“
  4. „…dass nach einer Fenstermontage immer mehrmals nachgeschäumt werden muss, das ist ganz normal!“
  5. „Es steht ihnen absolut nicht zu… , dass sie mir als Nicht-Technikerin angebliche Mängel bei der Fenstermontage vorwerfen!“
  6. „… das sie solche schriftlichen Mängelrüfen verfassen. Mängel darf man niemals schriftlich aufzeigen – dies scheint nämlich dann überall auf und hängt mir ewig nach. Hier auf dem Land regelt man solche Dinge anders als in Wien“
  7. „…dass sie sich auf das Gewährleistungsrecht berufen. Sie haben nämlich keine Ahnung davon. Ihr Studium ist schließlich schon ein paar Jahre her und ihre Wissen daher völlig veraltet. Betriebswirtschaft ist außerdem gar kein richtiges Studium!“

Die Firma Actual stellt sich voll hinter die Fensterfirma XXX und gibt per Mail zu Protokoll dass sich noch nie jemand über Herrn XXX beschwert hätte und Herr XXX absolut zuverlässig sei. So auch seine Rechtsanwältin welche zu dem Schluss kommt „dass die Fenster ordnungsgemäß montiert wurden und die erforderlichen Verbesserungen ausschließlich aus Gründen die die Klägerin und deren Mutter selbst zu vertreten haben, unterblieben ist.“ Die ÖNORM-Montage sei von der Klägerin selbst abbestellt worden.

Vertragsrecht gegen Bautechnik

Zur ÖNORM-Montage ist meine Meinung dass ein schriftlicher Hinweis  zu den Folgen dieser angeblichen „Abbestellung“ geschrieben hätte werden müssen. Andernfalls sich der Baulaie über solche „Einsparungen“ gar nicht bewußt sein kann. Aber über derlei juristische Fragen dürfen sich Anwälte und schlussendlich der / die RichterIn den Kopf zerbrechen. Meine Feststellungen bleiben davon unberührt. Nämlich dass folgende „bautechnische Fehler“ feststellbar sind:

  1. Die jedenfalls bestellte Weichzellschaumfuge ist lückenhaft, teilweise nicht vorhanden (Bilder)
  2. Das Mauerwerk wurde nicht vorbereitet, somit ist der Untergrund für den Weichzellschaum fehlerhaft
  3. Im Bereich der Sohlbänke fehlt Außen die winddichte Ausführung – eine bauseitige Leistung ist hier nicht mehr möglich
  4. Im Bereich der Sohlbänke fehlt Innen die luftdichte Ausführung – eine bauseitige Leistung ist hier nicht mehr möglich
  5. Rechts-Links und oben fehlt die luft- und winddichte Ausführung – welche lt. Hr. XXX abbestellt wurde
  6. Die Sohlbänke Außen sind fehlerhaft montiert,  der Witterungsschutz ist nicht gegeben
  7. Die Demontagearbeiten sind nicht mit der nötigen Sorgfalt erfolgt, ein „Aushebeln“ der Altbefestigung mittels Brecheisen hat zu Schäden am Mauerwerk und Putz führen müssen
  8. Eine schlagregensichere Ausführung im Fassadenbereich liegt nicht vor
  9. Weitere Mängelangaben seitens Auftraggeberin konnten nicht geprüft werden – auf eine Auflistung wird daher verzichtet

Von einer „ordnungsgemäßen Montage“ sind wir hier weit entfernt. Und ist es wieder einmal traurig dass solche Fälle vorkommen. Hier besteht leider zu oft ein Mißverhältnis zwischen Baulaien als Auftraggeber auf der einen, und gewieften Auftragnehmern und Baufirmen auf der anderen Seite. Während für den Bauunternehmer der Gang zu Gericht oftmals eine „leichte Übung“ darstellt, führt dieser bei privaten Baulaien fast immer zu schlaflosen Nächten, und nicht selten auch zu gesundheitlichen Problemen…

10 comments

  1. Prof. Dr. P. Hofmann

    Es ist immer wieder erschreckend, an welch‘ dreiste „Pfuscher-Firmen“ Konsumenten heutzutage geraten können. Wenn diese dann auch noch versuchen, sich mit allen Mitteln aus Ihrer (rechtlichen) Verantwortung zu stehlen, zeugt das nicht nur klar von fachlicher, sondern ebenso von geschäftlicher sowie menschlicher Inkompetenz!

    Add Vertragszusatz „ÖNORMANSCHLUSS bauseits“:
    Laut Konsumentenschutzgesetz (KSchG) gilt gegenüber Konsumenten ein „Transparenzgebot“. Eine enthaltene Vertragsbestimmung ist demzufolge unwirksam, wenn sie unklar oder unverständlich abgefasst ist. Eine „Unverständlichkeit“ oder „Unklarheit“ kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der Vertragstext unvollständig oder unleserlich ist, inhaltlich unbestimmt oder widersprüchlich ist, wenn er in einer unverständlichen Fachsprache abgefasst wurde oder die Tragweite seiner Regelungen nicht erkennen lässt. Die Verwendung „undeutlicher Ausdrücke“, die darauf abzielen, den anderen zu übervorteilen, lösen sogar Ersatzpflichten aus. Willensmängel ermöglichen zudem die Vertragsanfechtung oder eine entsprechende Vertragsanpassung (§§ 870 ff ABGB).
    In dem hier dargestellten Fall wurde dem Transparenzgebot von Seiten der Firma also rechtlich eindeutig NICHT entsprochen! Die Auftraggeberin könnte sogar wegen eines wesentlichen Geschäftsirrtums (= Willensmangel) vom Vertrag zurücktreten.

  2. Ursprungskommentar - Mag. E. Damberger; Ersetzt durch BHH-Redaktion

    Hinweis der Bauherrenhilfe-Redaktion: Die Streitparteien im beschriebenen Fall haben sich geeinigt, wir wollen dem nicht im Wege stehen, sinngemäß aus der Einigung: „ […] Die Parteien verpflichten sich wechselseitig die im Internet und sonstigen Medien veröffentlichten Veräußerungen und Beiträge wechselseitig übereinander zu löschen und in Hinkunft derartiges zu unterlassen. […] “. Unsere Aufgabe ist es grundsätzlich über Auffälligkeiten in der Bauwirtschaft zu berichten, damit auch andere zu informieren. Demnach wir den Beitrag stehen lassen aber die getroffene Vereinbarung unterstützen und die Beiträge der Auftraggeberin löschen. Darüber hinaus wäre ein Löschen UNSERES Beitrages ein Kniefall vor dem Schädiger, und ein Nachteil für unsere User. Zensiert wird auf de facto allen Internetportalen, unser User kann davon ausgehen dass wir nur im Rahmen von Gerichtsurteilen Beiträge wieder löschen. Oder natürlich im Falle allfällig fehlerhafter Recherche oder Berichterstattung.

  3. Unglaublich! Wofür gibt es Fachkräfte! Muss man sich die Fachrichtung des Gewerkes aneignen um die Arbeiten bei der Durchführung überprüfen zu können? Wem kann man noch VERTRAUEN? Mängel muß man doch schriftlich Aufzeigen?

  4. Wir haben alle Mängel und Schäden nach der Fenstermontage der Firma XXX mit eigenen Augen bei unseren Bekannten gesehen. Wir waren echt fassungslos!!! Wozu gibt man als Kunde eigentlich teures Geld für neue Wärmeschutzfenster aus, wenn die Fenster von der angeblichen Fenster-Fachfirma „XXX“ dann derart schlampig und verpfuscht eingebaut werden?! Es bleibt für uns auch ein Rätsel, warum diese Fensterfirma in den letzten Monaten nicht korrekt und kostenlos nachgebessert hat, wie es jede seriöse Firma sofort tun würde?! So kickt sich diese Fensterfirma aber mittel- und langfristig ohnehin nur selbst aus dem Geschäft.

    Wir fragen uns außerdem, wieso einerseits der Einbau von Wärmeschutzfenstern von Staat und Ländern massiv gefördert wird, und andererseits dann jeder vermeintliche „Experte“ einfach ein Fenstergeschäft eröffnen darf und dann auf Kunden losgelassen wird, obwohl er offensichtlich absolut keine Ahnung vom Fach bzw. von korrekten Fenstermontagen hat?! Da hakt es von Gesetzgeber-Seite doch auch gewaltig im System?!

  5. Als Kunde von Hr. XXX kann ich folgende Stellungnahme dazu abgeben.
    Hr. XXX ist allzeit bemüht seine Kunden richtig zu beraten und zufriedenzustellen. Leider wird die all zu oft vorher aufgebaute Vertrauensbasis durch misswillige Stellungnahmen und spätere Aussagen zerstört. Technische Fachkompetenz ist sich sehr schwer anzueignen und wird auch oftmals nicht in geeigneter Form akzeptiert.
    Kunden welche im Auftragsgespräch aus Kostengründen gewisse Absprachen (welche ev. in Kurzform am Auftrag angeführt sind) „akzeptieren“ und später mit Reklamationen drohen gibt es leider zuviele.
    Auch dieser Fall zeigt dies. Als Auftragnehmer sollte man sich am besten mit einem kleinem Aufsatz dagegen absichern.
    Im Gespräch am …. habe ich Fr. … auf den Entfall einer normgerechten Montage hingewiesen. Bei Selbstmontage kann mit fehlerhaften … gerechnet werden ……..
    Hr. XXX ist ein TopTechniker mit einer TopBeratung und einem Top Preis-Leistungsverhältnis.
    Würde ich heute nochmals Fenster von Actual benötigen, würde ich Hr. XXX kontaktieren.
    Trotzdem: Viel Glück und noch viele viele zufriedene Kunden für Hr. XXX.

  6. Bürgerinitiative gegen Baupfusch

    Der vorherige Beitrag von „EinKunde“ enthält eindeutig Rechtfertigungsversuche der Firma „XXX“ im anhängigen Gerichtsverfahren des oben von Bau-Sachverständigen Nussbaum aufgezeigten Falles, die nur die Firma selbst kennen kann und sicherlich kein anderer Kunde! Es ist daher offensichtlich, dass dieser Beitrag von der Firma selbst verfasst wurde und keinesfalls von einer zufriedenen Kundschaft!

    Die Firma „XXX“ stellte übrigens nicht nur auf dieser Seite hier positive Bewertungen über sich selbst ins Netz – auch bei Herold, Tupalo, Energiesparhaus etc. lobt sich die Firma selbst und gibt dabei vor, dass die Beiträge von zufriedenen Kunden stammen würden. Z.B. ist der vermeintliche Kunde „Mannrald“ auf der Energiesparhaus-Webseite ein Mitarbeiter der Firma „XXX“! Weiters ließ der Fensterhändler „XXX“ auf diesen Bewertungsseiten auch alle negativen Kunden-Bewertungen sofort verschwinden, anstelle sich konstruktiv mit diesen Kritiken auseinander zu setzen, wie es jede seriöse Firma sofort tun würde.

    Firmen-Bewertungen im Internet werden also durch die Firma „XXX“ völlig ad absurdum geführt: einerseits lässt dieses Unternehmen sofort jede negative und berechtigte Bewertung löschen, was klar der Meinungsfreiheit in unserem Land widerspricht. Andererseits gibt sich der Fensterhändler selbst als angeblicher Kunde positive Bewertungen! So missbraucht die Firma „XXX“ solche Bewertungsplattformen für Werbezwecke und führt potenzielle Kunden bewusst in die Irre!

    Jeder Leser und jeder (potenzielle) Kunde kann sich aufgrund dessen ein eindeutiges Bild über die wahre Geschäftsphilosophie dieser Firma machen! Weitere Kommentare dazu sind daher überflüssig!

  7. Der vorherige Beitrag von „EinKunde“ enthält eindeutig ….. 🙁

    Nochmals: Ich bin weder Kunde von Hr. XXX noch Mitarbeiter, Freund, Partner bla bla bla …
    Kenne Hr. XXX nur kurz und bin selber jahrelang im Verkauf tätig gewesen. Ohne zu wissen kenne ich einiger seine Kunden. Auch diese waren mehr als zufrieden. Jeder dieser Leute konnte mir sehr viel Positives über die Fa. XXX berichten. Natürlich gibt es ab zu mal Kleinigkeiten – aber im Großen u. Ganzen waren die alle top zufrieden.

    Möchte nicht behaupten, dass Hr. XXX keine Fehler machen kann – jedoch wollte ich meine Erfahrungen mit Ihm auf Grund des negativen Berichtes hier äußern.

    Hr. XXX hat es nicht notwendig sich rechtfertigen zu müssen.
    Ich kann Ihn nur weiterempfehlen u. weise Interessen darauf hin, im Zweifelsfalle bestehende Kunden von Ihm zu kontaktieren.

    Die muss man ja nicht über Hr. XXX direkt kontaktieren 🙂
    Zufriedene Referenzen sind die beste Werbung.

  8. ein sehr zufriedene Kundin

    Ich bin Kundin von Herrn XXX und war mit keinem unserer Firmen beim Hausumbau so zufrieden wie mit seiner Firma!
    Er ist ein äußerst verlässlicher, kompetenter und freundlicher Mensch!
    Würde ich nocheinmal meine Fenster und Türen tauschen, dann sicher wieder über ihn.
    Mit freundlichen Grüßen Veronika

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