Mangelerscheinung oder zulässige Verschmutzung? Useranfrage: In meiner Wohnung wurden bereits mehrfach die ESG Fensterscheiben (im Rahmen der Gewährleistung) getauscht, da immer wieder Scheiben mit starken Einschlüssen geliefert wurden. Da die vom Bauträger beauftragte Firma ….die Mängel nicht beheben kann, sind Ersatzvornahmen notwendig. Zur Feststellung der Mängel benötige ich einen geeigneten Sachverständigen und bitte um Unterstützung! Die Bauherrenhilfe hat Herrn…mit seinem Anliegen an Bauherrenhilfeautor: Heinz Haring „Sachverständiger im Bereich Glas“ zur Klärung verwiesen. Nach Ursachenklärung möchte der User Herr…nun auch andere Interessenten über die Abhandlung seiner Probleme informieren, damit man an sein Recht kommt darf man sich nicht schrecken lassen: Bezug nehmend auf unsere Korrespondenz vom Februar 2011 kann ich Ihnen mitteilen, dass sich in meinem Fall (ESG Verglasung mit Einschlüssen) eine Lösung ergeben hat. Nach Begutachtung der Sachlage durch Herrn Haring hat sich herausgestellt, dass sich die – deutlich sichtbaren – Einschlüsse in der ESG Verglasung nicht innerhalb der zulässigen Toleranzen befinden. Seitens des Herstellers wurde mir wiederholt mitgeteilt, dass derartige Einschlüsse produktionsbedingt und damit unvermeidbar wären. Deshalb seien diese (angeblich ESG typischen) Verschmutzungen auch zulässig. In diesem Zusammenhang wurde mir von einem Vertreter der Firma… auch ein umfangreiches Normenwerk übergeben, welches für den Laien nur schwer zu interpretieren ist. Mit dieser Vorgangsweise sollen die Konsumenten offenbar verunsichert werden, da die zulässigen Toleranzen sehr schwammig formuliert sind. In meinem Fall hat der Bauträger – nachdem die Fakten von einem Gutachter festgehalten wurden – eingelenkt und den Austausch der Verglasung durch einen anderen Lieferanten zugesagt. Ich kann daher nur jedem betroffenen Bauherrn raten, die Verglasung unverzüglich nach dem Einbau gründlich zu reinigen und auf etwaige Einschlüsse bzw. Oberflächenbeschädigungen zu untersuchen. Weiters sollte sich niemand von einem umfangreichen Normenwerk blenden lassen. In der Regel sind deutlich sichtbare Einschlüsse bzw. Beschädigungen nämlich nicht zulässig, auch wenn die Hersteller dies immer wieder behaupten. Eine Begutachtung durch einen Fachmann führt in der Regel dazu, dass den Lieferanten die Argumente sehr schnell ausgehen.