GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wohnungseigentümergemeinschaft Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche Wenn Sie eine neue Wohnung vom Bauträger erwerben, können Sie auch selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. In der Entscheidung 5 Ob 147/97x = SZ 70/129 = MietSlg 49/25 stellte der Oberste Gerichtshof klar, dass der Erwerber selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) berechtigt ist, Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche an der Wohnung und an allgemeinen Teilen der Liegenschaft gegenüber dem Bauträger geltend zu machen.  Dieses Thema war umstritten, da die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst Rechtspersönlichkeit besitzt und daher klagen und geklagt werden kann (§ 18 Wohnungseigentumsgesetz 2002). Die unteschiedlichen Interessen der Eigentümergemeinschaft dürfen jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, weshalb dennoch grundsätzlich an einem Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer festgehalten werden  muss. Soweit aber Gemeinschaftsinteressen nicht gefährdet sind, bedarf es eines solchen Mehrheitsbeschlusses (oder eines diesen substituierenden Beschlusses des Außerstreitrichters) nicht (5 Ob 253/00t = MietSlg 52.548). Sofern Baumängel an allgemeinen Teilen der Liegenschaft (z.B. Bausubstanz) bestehen, können Sie die daraus entstehenden Ansprüche daher auch selbst aussergerichtlich oder gerichtlich einbringlich machen. Urteil des OGH 5 Ob 99/03 z vom 13.5.2003. Autor: Vavrovsky – Graf Rechtsanwälte Bildquelle: Vavrovsky – Graf Rechtsanwälte…

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Die Technik des Passivhauses folgt der Devise: Energie sparen, wo es nur geht. Das Passivhaus stützt sich ausschließlich auf vorhandene Techniken zur Dämmung und zur Wärmeversorgung von Gebäuden. Sorgfältige Verarbeitung sowie natürliche Materialien kennzeichnen die im Passivhaus verbauten Komponenten und Baustoffe. Zwei Strategien greifen ineinander Im Passivhaus treffen sich zwei wesentliche technische Strategien: einerseits die bestmögliche Wärmedämmung der thermischen Außenhülle des Wohnhauses. Sie umschließt alle Räume, die im Winter beheizt werden sollen, also zwischen 19 (Schlafraum) und 22 Grad Celsius (Bad) haben sollen. Außerdem ist ein Passivhaus so gebaut, dass es möglichst viel Sonnenwärme einsammelt, beispielsweise durch große Fenster oder Glasdächer. Auch die natürliche Körperwärme der Hausbewohner und die Abwärme der elektrischen Geräte (Kühlschrank, Computer, Fernseher und Elektroherd) werden ausgenutzt. Da Passivhäuser luftdicht gebaut werden, brauchen sie eine technische Lüftungsanlage. Man spricht von kontrollierter Wohnraumlüftung, die sich um die hygienische Belüftung der Wohnräume kümmert. Andernfalls kann sich in kalten Ecken Feuchte niederschlagen, idealer Nährboden für Schimmel und andere Keime. Die kontrollierte Wohnraumlüftung ist in der Lage, kostbare Wärme aus der Abluft zu gewinnen: immerhin zwischen 80 und 95 Prozent. Denn der Heizwärmebedarf entsteht aus den Wärmeverlusten der thermischen Hülle und durch die Lüftung. Je besser ein Haus gedämmt ist, desto mehr fallen die Lüftungswärmeverluste ins Gewicht. Das vorrangige Ziel ist es, die Wärmeverluste durch das Dach, die Außenwände und die Bodenplatte beziehungsweise den Keller so gering wie möglich zu halten  (Wärmeübergangswert U etwa 0,1 Kilowattstunden je Quadratmeter und Kelvin). Auch der Stromverbrauch der elektrischen Geräte im Haus muss so weit es geht gesenkt werden: Der Primarenergiebedarf des gesamten Gebäudes darf jährlich 120 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche nicht überschreiten. Das Passivhaus betrachtet demnach alle Energieverbräuche im Gebäude, nicht nur für Heizung und Warmwasser. Mit freundlicher Nutzungserlaubnis durch co2online gemeinnützige GmbH Lüftung und Dämmung: die Grundlagen des Passivhauses. Grafik: Passivhaus Institut Darmstadt…

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Wasserschaden in der Wohnung Nr.7, bei der abgehängten Decke ist Wasser ausgetreten. Die Wohnung wird nur sporadisch benutzt und ein größerer Schaden konnte nur durch den Abflussgully am Fliesenboden verhindert werden. Der Einsatz wird als „Noteinsatz“ deklariert, man weiß nie was einem erwartet, eine gute Portion Glück ist oft wichtig. Wenn nun der Bewohner in der Wohnung oberhalb nicht da ist… Aber ich habe das Glück, der Bewohner öffnet, läßt mich rein. Direkt über dem Wasserschaden liegt ein Badezimmer, eine Badewanne. Ich prüfe zuerst die Anschlussverfugungen der Wanne zu den Fliesenwänden. LEIDER IST ES IMMER NOCH ZULÄSSIG -nicht nach meiner Bewertung- WARTUNGSFUGEN bei Bade- und Duschwanne einzubauen. Demnach auch oftmals diese Fugen ursächlich für schwere Wasserschäden sind. Hier wird dem Mieter/Eigentümer die Verantwortung für ein wichtiges „Bauteil“ überlassen, welch ein Irrweg!

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