GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Eine gute Luftdichtheit der Gebäudehülle ist ein wichtiger Bestandteil zur Verbesserung der energetischen Qualität von Gebäuden. In Deutschland ist die Luftdichtheit der Gebäudehülle bereits seit Mitte der 1990er Jahre in der Normengebung verankert. Neben Einfamilienhäusern werden seit einigen Jahren auch größere Gebäude wie Verwaltungsgebäude, Hallen, Schulen, Altenheime, Produktionsstätten und Lagerhallen erfolgreich gemessen. Auch in den Nachbarländern wird vermehrt Augenmerk auf eine definierte und kontrollierte Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle gelegt. Große Gebäude mit mehr als 4000 m3 Innenvolumen rücken zunehmend in den Fokus. In diesen Bericht wurden die Anforderungen der Messung großer Gebäude wie z.B an die Luftdichtheit, Festlegung des Prüfumfangs, Baubegehung vor der Messung, Gebäudevorbereitung, Einbauort der Messeinrichtung, Aufnahme der Messreihen nach DIN EN 13829 behandelt. Quelle: Mit freundlicher Nutzungsgenehmigung der BlowerDoor GmbH. Erfahrungen aus der Luftdichtheitsmessung großer Gebäude von Dipl.-Ing. Stefanie Rolfsmeier und Dipl.-Ing. Paul Simons Zentraler Einbau der Messeinrichtung…

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Wer kennt sie nicht, die umlaufende PUR-Schaum-Bauanschlussfuge bei Fenster und Türen. Als Verhinderer von Konvektion in der Anschlussfuge durchaus geeignet. Dafür kann aber auch mineralischer Dämmstoff herhalten. Es dämmt die Luft und nicht der Dämmstoff, der verhindert nur wärmeabführende Luftströmung in der Fuge. Der Dosenschaum ist aber weder für eine statische Funktion, noch als Bestandteil der Luftdichtheitsebene zu verwenden. Zur inneren Luftdichtheit ist von innen entsprechend dauerhaft abzukleben, oder gleich mit einem Hinterlegeband (Kompriband, Weichzellschaum) eine elasto-plastische Dichtfuge herzustellen. Hier wieder eine Reihenhausanlage, ich begutachte nur ein Haus, führe eine Luftdichtheitsprüfung durch. Darauf gehe ich hier nicht ein, wichtig ist die Message dass derartige Fugen von innen geeignet und dauerhaft luftdicht ausgeführt werden müssen.

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Der Trockenbau ist kein freies Gewerbe, zeitgleich sind hier häufig schwerste Bauschäden zu erwarten. Keine Ausnahme der gegenständliche Fall: Fehler in der Luftdichtheitsebene (konvektive Wärmebrücken) führen zum Einströmen von feucht-warmer Raumluft in den winterkalten Dämmraum. Es kommt zu Tauwasser und Schimmepilzschäden sowie allenfalls zu holzzerstörendem Pilzbefall. Das dauert gar keine langen Jahre, schon nach wenigen Wochen kann sich im Extremfall schwerer Schimmelpilzbefall bilden. Wenn dann noch wie im Bild gezeigt ein Stahlträger ungedämmt durch die Raumklimagrenze geführt wird……

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Gleich vorweg, hier handelt es sich um eine Einhausung zum Terrassenausgang. Also baupyhsikalisch schon eine heikle Konstruktion, warum ? Weil ein Gutteil der feucht-warmen Raumluft thermisch nach oben drängt. Also zur in dem Fall oben liegenden Terrassentüre, hier wirkt der Kamineffekt. Demnach sollte eine derartige Einhausung besonders gut gedämmt sein, andernfalls es schnell zu Tauwasseranfall und den damit einhergehenden Folgeschäden kommen kann.

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Bei Großbauvorhaben, Neubauten oder Sanierungen wird im Normalfall von der Rechnungssumme ein Betrag von 2-5% als Haftrücklaß einbehalten. Als Sicherstellung für den Auftraggeber wenn die Firma später einen Mangel nicht mehr beheben kann oder will. Der gute Bauträger beauftragt einen Sachverständigen zur Endbegehung, wie auch in dem Fall. 15 Wohnungen, Außenanlagen und viele Risse im Trockenbau…

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