GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Baurestmassen! Baurestmassen wie Bodenaushub, Betonabbruch, Asphaltaufbruch und mineralischer Bauschutt fallen bei Bau- oder Abbrucharbeiten an. Diese müssen gesammelt und einer ordnungsgemäßen Behandlung (Wiederverwenden, Verwerten, Beseitigen,…) zugeführt werden. Ziel ist die Schonung von Rohstoffquellen und Deponievolumen. Wer? Der Gesetzgeber gibt klare Richtlinien für den Umgang mit Baurestmassen vor, der Verpflichtete ist der Bauherr bzw. Auftraggeber. Dieser kann zwar diese Aufgaben an den Auftragnehmer (Baufirma, Baumeister,…) übertragen – im rechtlichen Sinn bleibt er aber immer verantwortlich. Richtig Trennen? Die Baurestmassentrennverordnung gibt vor, dass Baurestmassen, falls Sie eine bestimmte Menge überschreiten, nach Stoffgruppen getrennt zu sammeln und zu verwerten sind. Verantwortlich ist der Bauherr. Richtig Abbrechen? Für den Abbruch von Gebäuden oder den Aufbruch von Straßen gibt es technische und rechtliche Vorgaben. So ist die ÖNORM B 2251 Abbrucharbeiten eine Werkvertragsnorm, d.h. sie im mit dem Bauvertrag (B 2110) automatisch mitvereinbart. Der Bauherr muss vor Beauftragung eine Objektbeschreibung, der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn ein Abbruchkonzept vorlegen. Standardverfahren des Abbruches ist der verwertungsorientierte Rückbau. Rückbau bedeutet, dass die Bauwerke und Bauwerksteile derart abzubauen sind, dass die anfallenden Materialien weitgehend einer Verwertung und/oder Wiederverwendung (Recycling) und/oder der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden können. Dies ist durch besondere Rücksicht auf die Trennung der anfallenden Materialien und die Minimierung von Vermengung, Verunreinigung und Beschädigung des Materials zu gewährleisten. Schadstoffe? Bei Abbruch von Gebäuden, vor allem von Gebäuden mit ehemaliger industrieller Nutzung, stößt man beim Rückbau immer wieder auf Verunreinigungen, die meist nur ortsweise und von unbekannter Art sind. Diese zu erkennen, zu bestimmen und abzugrenzen ist zeit- und kostenintensiv. Es ist daher empfehlenswert schon vor Beginn der Bauarbeiten eine Vorerkundung mit Besichtigung und chemische Analysen im Sinne der ÖNORM S 5730 Erkundung von Bauwerken auf Schadstoffe und andere schädliche Faktoren durchführen zu lassen. Bodenaushub – Was tun damit? Die Grundlage für den richtigen Umgang mit Bodenaushub bildet das Merkblatt „Wiederverwendung/Verwertung von Bodenaushubmaterial“, welches basierend auf den Bundesabfallwirtschaftsplan in Zusammenwirkung mit dem BMLFUW und dem BRV erstellt wurde. Die Wiederverwendung/Verwertung von Bodenaushub im Sinne des Merkblattes wird vom BMLFUW empfohlen. Recycling-Baustoffe – aber welche wofür?? Wie…

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