GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Baurestmassen!

Baurestmassen wie Bodenaushub, Betonabbruch, Asphaltaufbruch und mineralischer Bauschutt fallen bei Bau- oder Abbrucharbeiten an. Diese müssen gesammelt und einer ordnungsgemäßen Behandlung (Wiederverwenden, Verwerten, Beseitigen,…) zugeführt werden. Ziel ist die Schonung von Rohstoffquellen und Deponievolumen.

  • Wer?

Der Gesetzgeber gibt klare Richtlinien für den Umgang mit Baurestmassen vor, der Verpflichtete ist der Bauherr bzw. Auftraggeber. Dieser kann zwar diese Aufgaben an den Auftragnehmer (Baufirma, Baumeister,…) übertragen – im rechtlichen Sinn bleibt er aber immer verantwortlich.

  • Richtig Trennen?

Die Baurestmassentrennverordnung gibt vor, dass Baurestmassen, falls Sie eine bestimmte Menge überschreiten, nach Stoffgruppen getrennt zu sammeln und zu verwerten sind. Verantwortlich ist der Bauherr.

  • Richtig Abbrechen?

Für den Abbruch von Gebäuden oder den Aufbruch von Straßen gibt es technische und rechtliche Vorgaben. So ist die ÖNORM B 2251 Abbrucharbeiten eine Werkvertragsnorm, d.h. sie im mit dem Bauvertrag (B 2110) automatisch mitvereinbart. Der Bauherr muss vor Beauftragung eine Objektbeschreibung, der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn ein Abbruchkonzept vorlegen.

Standardverfahren des Abbruches ist der verwertungsorientierte Rückbau. Rückbau bedeutet, dass die Bauwerke und Bauwerksteile derart abzubauen sind, dass die anfallenden Materialien weitgehend einer Verwertung und/oder Wiederverwendung (Recycling) und/oder der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden können. Dies ist durch besondere Rücksicht auf die Trennung der anfallenden Materialien und die Minimierung von Vermengung, Verunreinigung und Beschädigung des Materials zu gewährleisten.

  • Schadstoffe?

Bei Abbruch von Gebäuden, vor allem von Gebäuden mit ehemaliger industrieller Nutzung, stößt man beim Rückbau immer wieder auf Verunreinigungen, die meist nur ortsweise und von unbekannter Art sind. Diese zu erkennen, zu bestimmen und abzugrenzen ist zeit- und kostenintensiv. Es ist daher empfehlenswert schon vor Beginn der Bauarbeiten eine Vorerkundung mit Besichtigung und chemische Analysen im Sinne der ÖNORM S 5730 Erkundung von Bauwerken auf Schadstoffe und andere schädliche Faktoren durchführen zu lassen.

  • Bodenaushub – Was tun damit?

Die Grundlage für den richtigen Umgang mit Bodenaushub bildet das Merkblatt „Wiederverwendung/Verwertung von Bodenaushubmaterial“, welches basierend auf den Bundesabfallwirtschaftsplan in Zusammenwirkung mit dem BMLFUW und dem BRV erstellt wurde. Die Wiederverwendung/Verwertung von Bodenaushub im Sinne des Merkblattes wird vom BMLFUW empfohlen.

  • Recycling-Baustoffe – aber welche wofür??

Wie Naturmaterialien unterliegen auch Recycling-Baustoffe bestimmten Anforderungen, wie z.B. einer CE-Kennzeichnung, z.B. in der ÖNORM B 3132 Gesteinskörnungen, festgelegt. Ein Regelwerk, das die Qualitätsmaßstäbe für Recycling-Baustoffe in bau- und umwelttechnischer Sicht vorgibt, ist die Richtlinie für Recyclingbaustoffe des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes (BRV), das in Zusammenarbeit von Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung entstanden ist. Zur Sicherstellung einer gleichbleibenden Qualität werden bei Gewinnung, Anlieferung, Sortierung, Lagerung und Aufbereitung bestimmte Anforderungen gestellt. Die Aufstellung wird in Bild 2 dargestellt!

  • Qualitätsgesichert?

Bei Verwendung von nicht aufbereiteten Baurestmassen ist eine Finanzabgabe (8€/t) zu zahlen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. In diesem Sinn unterwerfen sich Qualitätsbetriebe den Anforderungen eines Qualitässicherungssystems und legen sich selbst Qualitätskontrollen auf.

  • Güteschutz (www.brv.at; Gütezeichen des Güteschutzverband Recycling-Baustoffe)
  • Eingangskontrolle im Recyclingbetrieb
  • eine dem Stand der Technik gerechte Auffbereitung
  • gleich bleibende Vorgangsweise bei der Produktion
  • einheitliche Bezeichnung und Bewertung
  • sortenreine Lagerung

Auch das BMLFUW hat die Wichtigkeit eines Qualitätssicherungssystems festgestellt, und eine Verpflichtung dazu im Altlastensanierungsgesetz festgelegt. In Österreich stellt das „Gütezeichen Recycling-Baustoffe“ den Standard für qualitätsgesicherte Baurestmassen dar.

Weitere Merkblätter des BRV regeln den Umgang und die Behandlung von Baurestmassen:

  • Richtlinie für mobile Aufbereitung v. min. Baurestmassen u. Bodenaushubmaterial
  • Merkblatt „Zwischenlager für mineralische Baurestmassen, Asphaltauf- u. Bentonabbruch“
  • Merkblatt „Verwertung von Ausbauasphalt“

Mit freundlicher Bereitstellung durch den: Baustoff-Recycling Verband (BRV) – www.brv.at

Information für den Bauwerber –  Wohin mit dem Abbruchmaterial?

Sie haben soeben mit einem Bauvorhaben begonnen, und haben Abbruchmaterial oder Bodenaushub?

Aufgrund der Gesetzgebung wird die Deponierung von Abbruchmaterial teurer und strenger. Wenn Ihnen der veranschlagte Deponierungspreis zu teuer ist, bieten Sie Ihre wertvollen Rohstoffe bzw. Baurestmassen in der Recycling Börse Bau (RBB) an. Weitere Information inkl. Anmeldeinfo zur „Österreichische Recycling-Börse Bau“  finden Sie im Beiblatt!

Beiblatt – Wohin mit dem Abbruchmaterial – österreichische Recycling Börse Bau 

Bildquelle: Österreichische Recycling-Börse Bau; Aussendung: Wohin mit dem Abbruchmaterial
Bildquelle: BRV – www.brv.at; Bild 2: Anwendungsmöglichkeiten für Recycling-Baustoffe
   

 

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