GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Alfred Eckertsberger Sachverständiger  für  Kunststoff-und Holzfenster; OÖ/Österreichweit; Mitglied im österreichischen Normungsausschuss – Austrian Standards (Gremium ÖNORM B 5320) Ausbildung: Lehre Techn. Zeichner/Maschinenbau – Werkmeisterschule Maschinenbau/Betriebstechnik – Lehrlingsausbildnerprüfung – CAD: Konstrukteur (Komplettausbildung) – Berufsreifeprüfung (Deutsch, Mathematik, Fachbereich) – Studienberechtigungsprüfung (Latein für Rechtswissenschaften) an der JKU-Linz -Grundstudium Rechtswissenschaften an der JKU-Linz -Seit 2008: Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger (für Kunststoff-und Holzfenster) – Seit Ende 2009: Diplomstudium  Wirtschaftsrecht (Fachbereich Unternehmensjurist) an der JKU-Linz Tätigkeitsbereiche: Schwerpunkte (Leistungen für den Bauherren) -Erstgespräch -Endkontrolle, ob die Montageleistungen nach dem “Stand der Technik“ bzw. normgerecht ausgeführt wurden -Erstellen einer Mängeldokumentation -Abnahme der Montageleistungen mit Fensterlieferant bzw. Montagefirma – Befund- und Gutachtenerstellung – Bei eventuell auftretenden Rechtsproblemen Unterstützung durch Kooperation mit Dr. Rainer Kurbos aus Graz, einem der renommiertesten Baujuristen Österreichs -Bei Problemen im Bereichen der Bauphysik besteht eine Kooperation mit einem der fachlich kompetentesten Bauphysikbüros in Leonding/OÖ Linz. Download (PDF): Fenstercheck – 2012 SV Alfred Eckertsberger Link zu Monatagerichtlinien Fenster Motivator: Fenster stellen einen der wichtigsten Bauteile in der Gebäudehülle dar. Diese Bauteile werden mit hoher Qualität in Bezug auf wärme- und schalltechnischer Eigenschaften hergestellt. Jedoch sollte klar sein, die besten Produkte sind nur so gut wie deren Montage. Es ist absolut wichtig und zwingend erforderlich, diese normgerecht und gemäß dem Stand der Technik entsprechend einzubauen. Durch mangelhaften Fenstereinbau sind Bauschäden vorprogrammiert. Um sich Ärger und Unannehmlichkeiten zu ersparen, sollten daher seitens der Bauherren Sachverständigenleistungen in Anspruch genommen werden. Kontaktdaten: Hochstraße 5 A-4731 Prambachkirchen Mobil 0676/5531588 E-Mail: alfred.eckertsberger@aon.at & office@fenster-sv.com Homepage: www.sv-fenstermontage.at  …

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Ansätze zum Nachhaltigen Bauen Moderne Fenster schaffen mehr Wohnkomfort, Investitionssicherheit sowie Nachhaltigkeit und bieten Argumente jenseits der Diskussionen von U- bzw. g-Wert. Ulrich Sieberath, Leiter des ift Rosenheim: „Fenster und Fassaden bieten viele Ansätze zum Nachhaltigen Bauen: Die Beschreibung der Elemente mit einzelnen bauphysikalischen Kennwerten wird durch umfassende Bilanzierungen erweitert. Um dem gerecht zu werden, braucht die Branche Hilfestellungen, wie einfache Modelle und Vorlagen zur Erstellung der künftig notwendigen Umweltproduktdeklarationen, nachvollziehbare Kriteriensteckbriefe zur  objektiven und richtigen Leistungsbewertung ihrer Produkte, Datenbank-gestützte Hilfsmittel zur Erleichterung der Deklaration, welche die Produktvielfalt der Branche abbilden.“ Green Windows – mehr als nur Energieeffizienz vom ift Rosenheim Bildquelle: ift Rosenheim Mit freundlicher Bereitstellung durch ift Rosenheim; Institut für Fenstertechnik e.V.

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Fenster stellen trotz ihrer guten wärmetechnischen Eigenschaften (Uw-Werte) generell eine Schwachstelle in der Gebäudehülle dar. Insbesondere im Bereich der Bauanschlüsse entstehen die meisten Montagemängel und daraus resultierend Bauschäden. Die richtige, normgerechte und dem Stand der Technik entsprechende Ausbildung der Bauanschlussfugen ist daher in Zukunft ein absolutes „Muss“. Ein „nur ausschäumen“ der Bauanschlussfuge mit PU-Schaum ist nicht mehr zeitgemäß und auch nicht normgerecht. Die normgerechte Montage sollte seitens des Bauherren das Kriterium bei der Auftragsvergabe von Leistungen sein, insbesondere jedoch auch die Kontrolle, ob diese Montageleistungen seitens Fensterlieferanten bzw. Montagefirma ordnungsgemäß erbracht wurden. Für die Abnahme der Leistungen sollte, wie in anderen EU-Ländern bereits üblich, ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden. Weiteres können durch Beiziehung eines Sachverständigen, vor Beginn der Montageleistungen, schwerwiegende Montagemängel (Streitigkeiten vor Gericht) verhindert werden. Auch können die anfallenden Kosten von Sachverständigenleistungen seitens des privaten Bauherren als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, seitens Unternehmer als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden. Bauherrenhilfeautor: Alfred Eckertsberger – office@fenster-sv.com…

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Institut für Fenstertechnik e.V. hat zum europäischen Erfahrungsaustausch der notifizierten Prüfstellen eingeladen. Am 24. November 2010 fand in Rosenheim die jährliche große Sitzung der Sektorgruppe SG06 mit 44 Teilnehmern aus ganz Europa zum Erfahrungsaustausch statt. Die Sektorgruppen sind ein Zusammenschluss der Notifizierten – Stellen für bestimmte Produkte. Hauptziel ist es eine einheitliche Vorgehensweise festzulegen, zum Beispiel die Auslegung und Umsetzung von Prüfnormen und -verfahren. Beschlossen wurde diesmal u. a., dass gemäß EN 14351-1 Fenstertüren den Fenstern zuzuordnen sind. „Ein weiterer wichtiger Punkt auf dem Weg zu einer einheitlichen Fensterprüfung in Europa“, freute sich Ulrich Sieberath. Pruefstelle ift laedt zum Erfahrungsaustausch – SG06…

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Sind „alle“ Fachpersonen über den aktuellen Stand der Technik in Ihrem Fach  informiert? „Deutschland-Meldung“ – Nach Erledigung eines Reinigungsauftrages hat man sich zur Bauabnahme eingefunden. Bei der Bauabnahme wurden Mängel in Form von Kratzer an der Glasfassade festgehalten. Die Reinigungsfirma meldete den Schaden bei Ihrer Versicherung. Aufgrund einer neuerlichen Besichtigung eines Gutachters der Versicherung wendete sich das Blatt für den Haftenden aufgrund des verwendeten Fassaden-Glases. Die Fassade war aus ESG (= Einscheibensicherheitsglas) und nicht wie seit 2006 erforderlich aus ESG-H (= heißgelagertes Einscheibensicherheitsglas) hergestellt! So kann aus einem kleinen Mangel ein großer Schaden entstehen. Vom kleinen zum großen Mangel – ein Artikel von Dipl.-Ing. Wolf-Dietrich Chmieleck Mit freundlicher Überlassung zur Veröffentlichung, lesen Sie mehr zu diesen Themen in der GLASWELT 03/2010  …

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Bei nicht ordnungsgemäßer Fenstermontage kann es oft sehr kostspielig werden. Welche häufigen Fehler gibt es beim Fenstereinbau? Welche Auswirkungen hat eine nicht fachgerechte Fenstermontage? Warum sollte man eine ÖNORM – Montage vornehmen? Welche Effekte hat eine ÖNORM – Montage auf die Bauanschlussfuge? Welche Leistungen bietet ein Sachverständiger im Bezug von Fenster und Türen? Warum sollte die Bauanschlussfuge schlagregendicht sein? Warum sollte die Fuge luftdicht sein? Warum sollte die Außenseite winddicht sein? Nicht selten enden Streitigkeiten über eine nicht normgerechte Fenstermontage vor Gericht. Das kostet Zeit, Geld und vor allem Nerven. Fenster ist nicht gleich Fenster. Doch der wirkliche Unterschied liegt in der Montage. Ob ein Element gut oder schlecht eingebaut wurde, merkt der Laie zumeist erst, wenn Schäden auftreten. Bauherrenhilfeautor:  Alfred Eckertsberger; Fenster-Sachverständiger, beantwortet einige Fragen rund um die Fenstermontage (office@fenster-sv.com). Link zu Montagerichtlinien Fenster Artikel zum Download (PDF):Fenstercheck – 2012 SV Alfred Eckertsberger   Fenstercheck_nicht korrekte Montage Fenstercheck_nicht korrekte Montage Fenstercheck_nicht korrekte Montage…

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DIE NEUE AUFTRAGSGEBERHAFTUNG BEI BAULEISTUNGEN Da in den letzten Jahren der Sozialbetrug im Bereich der Bauwirtschaft enorme finanzielle Einbußen bei der Sozialversicherung verursacht hat, wurde das „AuftraggeberInnen–HaftungsG“ bereits 2008 als Regierungsvorlage beschlossen. Mit 01.09.2009 soll dieses Gesetz nunmehr in Kraft treten. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist, dass Unternehmer, die ihre Bauleistungen an Subunternehmer weitergeben, veranlasst werden, genau auf die Seriosität ihrer Subunternehmer zu achten. Dadurch soll gesichert sein, dass die hohen Ausfallschäden für die Sozialversicherungsträger künftig reduziert werden. 1. Haftungstatbestand – Das Sonderhaftungsrecht der Generalunternehmer bzw. Auftraggeber wird künftig in den § 67a – § 67d ASVG geregelt und die Erbringung von Bauleistungen umfassen, welche von einem Unternehmen (Generalunternehmer) an ein anderes beauftragtes Unternehmen (Subunternehmer) ganz oder teilweise weitergegeben werden. Dabei knüpft die begriffliche Definition der „Bauleistungen“ an die gesetzliche Regelung gemäß § 19 Abs 1a UStG an, wonach Bauleistungen all jene Leistungen sind, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Bei der Auftraggeberhaftung handelt es sich de facto um eine vom konkreten Auftrag losgelöste Haftung für alle Beitragsschulden des beauftragten Subunternehmers bei den Krankenversicherungsträgern. Diese Auftraggeberhaftung tritt mit dem Zeitpunkt der Leistung des Werklohns an den Subunternehmer ein und umfasst alle Beiträge und Umlagen an den Subunternehmer, die bis spätestens zum Ende des Kalendermonats fällig werden, indem die ganze oder teilweise Zahlung des Werklohns erfolgt ist. Dabei ist es nebensächlich, ob die Beiträge und Umlagen aus dem konkreten Auftrag stammen. Eine Haftung kann allerdings nur dann erfolgen, sofern der Krankenversicherungsträger gegen das Subunternehmen zur Hereinbringung der geschuldeten Beiträge und Umlagen erfolglos Exekution geführt hat bzw. sich der Subunternehmer bereits in Konkurs befindet. 2. Haftungsbefreiung-Unter bestimmten Vorraussetzungen sieht § 67a Abs 3 ASVG Befreiungen für den Generalunternehmer vor: wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der Haftungsfreistellenden Unternehmer (HFU-Gesamtliste) aufscheint, 0d.  wenn der Generalunternehmer 20 % des Werklohns vom jeweils zu leistenden Werklohn abzieht und diesen „Haftungsbetrag“ gleichzeitig mit der Leistung des restlichen Werklohns an das Dienstleistungszentrum überweist. Die Leistung des Haftungsbetrages durch den Generalunternehmer wirkt gegenüber dem Subunternehmer schuldbefreiend und gilt als Drittleistung, weshalb diese im Falle eines Konkursverfahrens des Subunternehmers nicht der Anfechtung unterliegt. 3. Umgehungsgeschäfte Gemäß § 67a Abs 10 ASVG erstreckt sich die Auftraggeberhaftung auch auf jedes weitere Subunternehmen, wenn die Beauftragung als Rechtsgeschäft…

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Bei der Hausbegehung ging es eigentlich um den WU-Betonkeller, Mängel am Dach usw. Aber den Vogel hat die Fensterfirma abgeschossen.? Hier habe ich zuerst „bautechnische Fehler“ am Sohlbankeinbau reklamiert, (Hierzu mein letzter Artikel) und Wassereintritte prophezeit.? Bei den letzten Regenfällen kam es dann auch dazu, die Sohlbank wurde demontiert und darunter war es nass geworden. Ein Fehler kommt selten alleine..

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