GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Useranfrage: Wie funktioniert eine Wärmepumpe und wie nutzt man diese Energiegewinnung für eine Wohnraumlüftung? Beantwortung durch Bauherrenhilfeautor Herr Ing. Wolfgang Leitzinger: Eine Wärmepumpe nutzt einen Kältekreislauf wie bei einem Kühlschrank, nur dass nicht der Wärmeentzug (Kälte) genutzt wird, sondern die Wärmeabgabe (Wärme). Mit Hilfe von Wärmepumpen kann man z.B. durch Abkühlung von Luft von 5°C auf -5°C Wasser von 10°C auf 50°C erwärmen. In Lüftungsgeräten mit integrierter Wärmepumpe wird der verbrauchten Luft (Abluft) Wärme entzogen und für die Aufwärmung von Brauch- oder Heizungswasser oder für die Nachheizung der Zuluft genutzt. Auf dem Markt gibt es inzwischen auch Kombigeräte, die zusätzlich Erdwärme (Solekreislauf im Erdreich) nutzen und die Wärme an eine Flächenheizung abgeben können. Die Vorteile sind die höhere Wärmeleistung der Geräte und dass Lüftung und Heizung/Warmwasserbereitung zeitlich unabhängig von einander erfolgen kann. Das bringt Vorteile im Komfort und in der Energieeffizienz. Ing. Wolfgang Leitzinger, Leit-Wolf Luftkomfort Warmepumpe    …

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Regenerativen Ressourcen Die Erreichung des 34-Prozent-Zieles fordert einen umfassenden und rasch wirksamen nationalen Aktionsplan zur Energieeffizienz und zum Umstieg auf eine Energiegewinnung aus regenerativen Ressourcen. Auch wenn das Ziel durchaus ambitioniert ist, ist es mit einer vernünftigen Energiepolitik realistisch zu erreichen. Zitat: DI Martina Prechtl, Kleinwasserkraft Österreich  Photovoltaik Grundsätzlich darf nicht verschwiegen werden, dass Österreich innerhalb der Europäischen Union den erfolgreichen Weg anderer EU-Staaten wie Deutschland, Spanien u. a. nicht mitgeht, sondern sogar gegensteuert. Dies trifft vor allem die Photovoltaik und ihre Zulieferindustrie, für die der fehlende Heimmarkt ein schweres Handicap im internationalen Wettlauf im Bereich von Forschung und Entwicklung darstellt. Angesichts der Potenziale im PV-Bereich ist ein 34-Prozent-Ziel unter geeigneten Rahmenbedingungen erreichbar. Zitat: Dr. Hans Kronberger, Photovoltaik Austria Biogas Die für Österreich geltende EU-Zielvorgabe von 34 Prozent wurde geringer angesetzt als das Ziel des aktuellen Regierungsprogramms. Durch konsequente Maßnahmen sind beide Ziele, wie bereits in Studien aufgezeigt, realisierbar. Zitat: Ing. Franz Kirchmeyr, ARGE Kompost & Biogas Österreich Biomasse  Der Österreichische Biomasseverband hielt bereits 2006 in seiner „Tullner Erklärung“ fest, dass die Biomasse einen maximalen Beitrag zur Versorgung mit Endenergie erbringen soll. Zitat: Dr. Heinz Kopetz, Österreichischer Biomasse-Verband  – Holz ist ein wertvoller regionaler Energierohstoff, der Österreich vor Abhängigkeiten von Energielieferungen aus dem Ausland schützen kann und eine Alternative zum Einsatz von Öl und Gas darstellt. Zitat:  Ludwig Schurm, Biomasseverbandes OÖ Solar Sowohl das im Regierungsübereinkommen definierte Ziel, 45 Prozent des Gesamtenergiebedarfs bis 2020 mit erneuerbarer Energie zu decken, als auch die niedrigere EU- Vorgabe von 34 Prozent sind bei gezielten Maßnahmen realistisch und machbar. Zitat: DI Roger Hackstock, Austria Solar  34% Broschüre zu Erneuerbaren-Energie   Broschürebereitstellung durch den Österreichischer Biomasse-Verband…

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Eine Komfortlueftung ist eine Zu- und Abluftanlage mit Waermerueckgewinnung,

die besonders komfortabel und energiesparend ausgelegt ist und deren 55 Qualitätskriterien teilweise deutlich über die Mindestanforderungen der ÖNORM H 6038 an eine Zu- und Abluftanlage hinausgehen.
Bei einer Komfortlüftung werden die Aspekte Luftqualität, Behaglichkeit und Energieeffizienz in optimaler Weise kombiniert.
In diesem Bericht werden „Acht entscheidende Vorteile von Komfortlüftungen sowie die Funktionsweise angeführt“!
Komfortlüftungsinfo Nr. 1 „Was ist eine Komfortlüftung?“
Die Reihe Komfortlüftungsinfo wurde im Rahmen des Projektes „Marketingoffensive und Informationsplattform: Raumluftqualität und Komfortlüftung“ entwickelt. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gefördert und der Bauherrenhilfe.org vom Verein Komfortlüftung.at zur Veröffentlichung bereitgestellt. Zusammengestellt von: Herausgegeben von: TB DI Andreas Greml: andreas.greml@andreasgreml.at (früher FH Kufstein) DI Roland Kapferer, Energie Tirol: roland.kapferer@energie-tirol.at,  Ing. Wolfgang Leitzinger: wolfgang.leitzinger@leit-wolf.at

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Gültige Energieausweisvorlage nunmehr auch für den Verkauf bzw. die Vermietung von Gebäuden, die aufgrund einer vor dem 01.01.2006 erteilten Baubewilligung errichtet wurden. 2. Allgemeines zum Energieausweis NEU  Der Engergieausweis NEU ist als Energie- und Typenschein für Gebäude konzipiert und macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden sichtbar. Dadurch soll eine erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit für Planer und Errichter einerseits sowie für Eigentümer und Vermieter bzw. Kauf- und Mietinteressenten andererseits gewährleistet sein. Energieausweise sind von hiezu qualifizierten und befugten Personen zu erstellen. Das sind gemäß § 3a OÖ BauTV: Akkreditierte Prüf- und Überwachungsstellen sowie Ziviltechniker jeweils im Rahmen ihrer Befugnisse; Fachdienststellen der Gebietskörperschaften; der O.Ö. Energiesparverband; Gewerbetreibende im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zur Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen oder von Heizungsanlagen sowie einschlägige Institutionen im Rahmen ihrer fachlichen und gesetzlichen Befugnisse. Im Energieausweis NEU selbst ist für Wohngebäude Folgendes enthalten: der Heizwärmebedarf des Gebäudes (samt Vergleich zu Referenzwerten) der Warmwasser-Wärmebedarf • der Heiztechnik- energiebedarf der Endenergiebedarf des Gebäudes samt allfälliger Empfehlungen für verbessernde Maßnahmen Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises belaufen sich nach den uns vorliegenden Vergleichswerten auf rund EUR 1,00/m2, abhängig von Größe und Typ des Gebäudes. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellung und ist nach der derzeitigen Gesetzeslage für praktisch alle Gebäudekategorien notwendig (für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude wie zB öffentliche Gebäude, gewerbliche Gebäude, Industriebauten etc.). Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind Gebäude, die nicht beheizt werden bzw. eine Gesamtfläche von 50 m2 nicht übersteigen. 3. Wann wird für ein Gebäude ein Energieausweis NEU benötigt? Neu Für sämtliche Neubauten, Zubauten und Umbauten bzw. im Falle einer umfassenden Sanierung eines Gebäudes ist nach dem OÖ Baurecht ein Energieausweis gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des EAVG verpflichtend. Neu ist nunmehr, dass seit 01.01.2009 diese Vorlagepflicht auch für bestehende Gebäude, deren Baubewilligung vor dem 01.01.2006 erlassen wurde, bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes gesetzlich verankert ist. Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude erstellt, kann aber auch für eine einzelne Wohnung oder ein Geschäftslokal innerhalb eines Gebäudes erstellt werden. Sollte es in einem Gebäude mehrere Nutzungszonen (zB Wohnbereich und Geschäftsbereich) geben, sind für diese getrennte Ausweise zu erstellen. Bei Gebäuden mit einer Größe von über 1.000 m2 ist darüber hinaus verpflichtend, den Energieausweis NEU an einer gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Als Rechtsfolge einer verspäteten Vorlage oder einer Nichtvorlage normiert das EAVG, dass eine Gesamtenergieeffizienz als vereinbart gilt, die dem Alter und der…

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Eine kleine Unsauberkeit – kann die Gebäudehülle eines Passivhauses deutlich schwächen Die Nachfrage nach Passivhäusern und Energieeffizienzhäusern ist in den letzten Jahren stark gestiegen. In diesem Boom mussten bedauerlicherweise auch einige Bauherren negative Erfahrungen machen. Denn je besser der Energiestandard eines Gebäudes ist, desto deutlicher fallen Ausführungsfehler ins Gewicht. Um hier anzusetzen, hat das Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza! „D“) jetzt zusammen mit Partnern ein neues Ausbildungskonzept für Handwerker entwickelt und startet einen neuen Kurs. „Was nützt die perfekte Feinplanung, wenn sie nur grob ausgeführt wird?“, fragt eza! Bereichsleiter Herbert Hanser und weist damit auf ein Problem hin. Für das hat eza! jetzt die Lösung gefunden: Eine Spezialschulung für Passivhaus-Handwerker. Energieeffiziente Häuser zu planen, das funktioniere inzwischen gut, so Hanser. Doch an der Ausführung hapere es oftmals. „Der Chef eines Handwerksbetriebes hat oft eine gute Qualifikation, doch den auf der Baustelle tätigen Mitarbeitern fehlt oft wichtiges Know How“, sagt eza! Lesen Sie den gesamten Artikel……    Präzision und Hintergrundwissen sind auf der Passivhausbaustelle gefragt. Bildquelle: „eza!“ Kursdetails, (Wochenendkurs – 6 Kurstage – start am 18. November 2010), Kosten, Anforderungsprofil und Anmeldeformular sowie weitere Kursangebote/ Anfahrtsplan zum Durchführungsort, Energie- und Umweltzentrum Allgäu – „eza“Haus, vor Anmeldung und Kursbeginn muss eine Beratung erfolgen! Dantenlink zum Kursangebot von eza! Förderungsinformation: 500,00 € / oder bis zu 50% der Kurskosten. Info zu Bildungsprämie – Europäischer Sozialfonds für Deutschland.

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