GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Der Schnee und seine Tücke – Eigentümer haften! Durch die schwere Schneelast stürzte offenbar in Berbisdorf bei Chemnitz (Deutschland) ein Rinderstall ein! “ Jungkühe getötet“, Menschen wurden zum Glück nicht verletzt. So die letzte Nachricht aus Deutschland, doch auch in Österreich und der Schweiz sind Meldungen von eingestützten Dächern leider keine Seltenheit! In Deutschland sind die Schneelasten mit der DIN 1055-5 – Nachfolgeausgabe DIN EN 1991-1-3 geregelt. In Österreich wurden die Belastbarkeiten von Gebäudeeindeckungen im April 2006 durch die ÖNOM B 1991-1-3 gesetzlich neu vorgegeben, wobei die Werte wesentlich erhöht wurden. Sowohl der österreichischen als auch der deutschen Neuregelung liegt die europäische Norm EN 1991-1-3 zugrunde. Gültig bis Geländehöhen von 1500 m Seehöhe, darüber hinausgehende Höhenlagen werden durch spezielle „nationale“ Anhänge geregelt. In der Schweiz findet die SIA 261 Ihre Gültigkeit!  Ausschlaggebend für die Schneelast ist der Wasserwert der Schneedecke. Für die Schneelast ist der Wasserwert der Schneedecke ausschlaggebend und daher ist das Schneegewicht maßgebend und nicht die Seehöhe! 10 cm frisch gefallener Pulverschnee wiegen etwa 10 kg/m2 10 cm Nassschnee kann bis zu 40 kg/m2 wiegen Eine 10 cm dicke Eisschicht wiegt bis zu 90 kg/m2 und ist damit fast so schwer wie 10 cm hoch stehendes Wasser, das 100 kg/m2 wiegt Hauseigentümer haften! Warntafel oder Warnstangenaufstellung: Falls es trotz eines Warnschildes zu einem Unfall kommt und ein anderer verletzt wird, ist der Hauseigentümer damit aber nicht automatisch von seiner Haftungspflicht befreit. Wichtig ist die rechtzeitige Entfernung der Schneelast durch Fachpersonal!…

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„Schweiz – Meldung“  Der nächste Winter kommt bestimmt! Und der kann wiederum viel Schnee auf den Dächern mit sich bringen und damit hohe Schneelasten. Bauherrenhilfeautor Othmar Helbling klärt auf: Abrutschender Schnee und abbrechendes Eis führt Jahr für Jahr zu beträchtlichen Schäden, welche sich mit gezielten Maßnahmen verhindern lassen. Schneesicherung einplanen und einbauen! Die Schneesicherung auf Dächern lässt sich präventiv planen und einbauen. Schadensrisiken können so vermindert und die Sicherheit merklich erhöht werden. Die SIA Normen – ein wichtiges und anerkanntes Standardwerk mit verbindlichem Charakter zur Planung und Ausführung von Bauten – schreiben in der Norm SIA 232 dazu folgendes vor: “Dachflächen, die infolge Lage und Neigung Schneerutsche auf Plätze oder Verkehrswege, wo sich Personen aufhalten können, erwarten lassen, sind mit Schneefanganlagen zu versehen”. In den meisten Fällen erfolgen die Bauausschreibungen nach dieser SIA Norm. Bei der Planung solcher Anlagen sind in Ergänzung zu den SIA Normen die lokal geltenden Bauverordnungen sowie die Bedingungen der Versicherungen zu beachten. Und auf gesetzlicher Ebene gilt: Grund- und Hauseigentümer sind grundsätzlich für die Sicherheit auf ihrer Liegenschaft verantwortlich. Bei Schäden haften sie. Eigentümer müssen also verhindern, dass wegen abrutschendem Schnee und herunter fallendem Eis Personen, Tiere und Sachwerte –  Schaden nehmen. Für das Rückhalten des Schnees auf steilen Dächern haben sich Schneehalter (auch “Schneestopper” genannt) sehr gut bewährt. Solche Schneehalter werden auf der ganzen Dachfläche gleichmäßig angeordnet und in erforderlicher Anzahl (abhängig von Schneelast/Schub und Dachneigung  eingebaut. Für Höhenlagen unter 2000 Meter kann die Schneelast nach SIA 160 ermittelt werden, falls keine gesicherten Erfahrungswerte verfügbar sind. In speziellen Fällen empfiehlt es sich, diesbezüglich ortskundige Fachleute beizuziehen. Die erforderliche Anzahl der Schneehalter wird gemäß Norm SIA 261/1 bestimmt. Im Bereich von Vordächern und Dachtraufe sowie hinter Dachfenstern, Kaminen und Dunstrohren empfiehlt es sich, zusätzlich weitere Halter anzuordnen. Schneehalter sind nur für den punktuellen Schneerückhalt auf Dächern konzipiert und können keine andere Sicherheitsfunktion – beispielsweise eine Haltesicherung für Unterhaltspersonal – übernehmen. Diesbezüglich sind die speziellen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Die Anordnung und die Anzahl der Schneehalter werden außerdem von der Art des Deckmaterials (zum Beispiel Ziegel, Faserzementplatten, Blech etc.) bestimmt. Für den fachgerechten Einbau der Halter sind jeweils die Verlege-Richtlinien der Hersteller, Lieferanten und Fachverbände einzuhalten. Eine Schneesicherung ist auf jedem Dach möglich. Jedes Dach lässt sich mit einer Schneesicherung versehen. Der Einbau ist auch nachträglich sowie im Rahmen…

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Das Thema Unterdach kann nicht oft genug gebracht werden. Dachdeckungen und Blechdeckungen sind nicht bei jeder Witterung ausreichend Schutz für das Gebäude. Demnach übernimmt das Unterdach die 2. Sicherheitsfunktion, falsch wäre es die gleichen Anforderungen an das Unterdach wie an die Dachdeckung zu stellen. Weil wenn die Dachdeckung „absäuft“ darf es das Unterdach nicht tun! Das logisch schwächste Glied in der Kette muss die Dachdeckung darstellen. Zumindest das Wasser betreffend. Bei UV-Schutz, Erosion, Belastungen durch Umweltgifte und Sturmsicherheit hat die Dachdeckung (gleich Blechdeckung) die „Nase vorn“.

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