GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Blowerdoormessung und n50-Luftwechselzahl! Wärmestau – Vor allem bei Renovierungen kann eine Änderung der Luftdichtheit böse Folgen haben. Die baurechtlichen Vorgaben zum Wärmedurchgang an der Gebäudehülle werden ständig strenger. Wände, Decken, Dächer, Türen und Fenster lassen immer weniger Wärme durch. Das ist beim Neubau absolut sinnvoll – nicht nur wegen der Energieeinsparung, sondern auch zur Verbesserung der Behaglichkeit und Hygiene in Aufenthaltsräumen. Bei Sanierungen oder Renovierungen im Gebäudealtbestand wird es ungleich schwieriger. Da heißt es in der OIB-Richtlinie 6 aus 2011 sinngemäß und etwas unglücklich: Bei größerer Renovierung darf der jährliche Heizwärmebedarf pro m2 konditionierter (beheizter) Brutto-Grundfläche, in Bezug auf die Geometrie und das Referenzklima, höchstens 87,50 kWh/m2a betragen. Im Detail werden sogar Vorgaben zu U-Werten einzelner Bauteile angeführt („Beim Neubau oder Renovierung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles sowie bei der Erneuerung eines Bauteiles dürfen bei konditionierten Räumen folgende Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden …“). Was ist das eigentlich: Renovierung? Der Begriff „Erneuerung“ ist recht klar: Wenn ein neues Fenster eingebaut wird, hat dieses den aktuellen Bestimmungen zum Wärmeschutz zu entsprechen. Was aber als Renovierung zu verstehen ist, bleibt oft offen. In der Fassung aus 2007 wurde noch die Definition „bei umfassender Sanierung“ verwendet. Wenn beispielsweise eine altbestehende Terrasse wegen einer Undichtheit saniert wird, muss schon ein U-Wert von 0,20 eingehalten werden. Bei einer üblichen Konstruktion mit 8-cm-EPS-Dämmplatten im Bestand ist mit einem U-Wert von 0,43 zu rechnen. Um die aktuellen Vorgaben zu erfüllen, sind so rechnerisch in etwa 11 cm zusätzliche Dämmung nötig. Dieser Platz ist jedoch bei Türen und Randeinfassungen oft nicht vorhanden. Es müssten Hochleistungsdämmstoffe (Vakuumdämmung …) eingesetzt oder Türen höher gesetzt werden. Die Diskussion der Angemessenheit dieser Maßnahmen sorgt oft für Zündstoff. Ähnliches gilt für Dämmmaßnahmen bei beispielsweise Gründerzeithäusern. Hier wären klarere Ausnahmeregelungen wünschenswert. Die beste Dämmung ist oft „daneben“ Die blinde Dämmwut bringt uns speziell im Gebäudealtbestand oft in Teufels Küche. Denn auf der anderen Seite stehen die Lüftungswärmeverluste! Direkt angrenzend an dicke Hüllflächen geht Wärme vor allem durch Leckagen und eine unkontrollierte Fensterlüftung verloren. Hier tut sich aber kaum etwas. Die Vorgaben zur Luftdichtheit sind seit Jahrzehnten nahezu gleich. In der OIB-Richtlinie 6 aus 2011 heißt es: „Beim Neubau muss die Gebäudehülle luft- und winddicht ausgeführt sein, wobei die Luftwechselrate n50 – gemessen bei 50 Pascal Druckdifferenz zwischen innen und außen, gemittelt über Unter- und Überdruck und bei geschlossenen Ab- und Zuluftöffnungen (Verfahren A) – den…

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Baubegleiter decken nicht nur frühzeitig eventuellen Baupfusch auf! Sie achten vielmehr auch auf Nachhaltigkeitsfaktoren und energetische Aspekte. Eine Baubegleitung amortisiert sich damit schnell. Bei der Fülle an Angeboten lohnt sich allerdings ein Vergleich! Bauherren stehen mit dem Bau eines Hauses vor einer immensen finanziellen Investition. Da sollte möglichst alles glatt gehen, damit sich die Kosten im angedachten Rahmen bewegen und nicht etwa überraschende Zusatzkosten den gesamten Finanzierungsplan kippen. Wer sich aufgrund mangelnder Fachkenntnisse ausreichend vor Baupfusch schützen möchte, der ist mit einer qualifizierten Bauüberwachung gut beraten. Der dafür erforderliche finanzielle Aufwand amortisiert sich schnell, denn etwaige Mängel können bei entsprechender Unachtsamkeit schnell das Vielfache kosten. Baubegleiter helfen, Baumängel zu verhindern Damit eventuelle Mängel bei der Bauausführung so schnell wie möglich zutage gefördert werden, empfiehlt sich daher die Entscheidung, das gesamte Bauprojekt von einem professionellen Baubegleiter überwachen zu lassen. “Vom Baugrundgutachten im Vorfeld der Bauarbeiten über die Überwachung aller Bauphasen bis hin zur Überprüfung des fertigen Hauses unmittelbar vor der Abnahme durch den Bauherren – die Begleitung durch einen unabhängigen Gutachter gibt Bauherren Sicherheit und spart am Ende Geld und Nerven”, erklärt Marcus Rex, Sprecher der Aktion pro Eigenheim. “Blower-Door-Test” ist praktisch unverzichtbar Zusätzlich empfiehlt er, den “Blower-Door-Test” durchzuführen. Dabei wird die Luftdichtheit des neuen Hauses gemessen und kann auch dazu beitragen, dass die gefürchteten und unliebsamen Schimmelbildungen vermieden werden. Der Experte weist darauf hin, dass Bauherren, die ihr Haus mittels Fördermittel von der KfW-Förderbank bauen, ohnedies verpflichtet sind, einen Bausachverständigen zu beauftragen. Er muss die korrekte Einhaltung der Bedingungen, die zur Bewilligung der Förderung führten, am Ende auch attestieren. Link zur Textquelle www.mein-bau.com. Bildquelle: www.luftdicht.de; Die Luftdichtigkeit der Wintergarten-Konstruktion…

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