GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Im Bild: Firmenchef Markus Nemetz Mit dem Bau einer Blitzschutzanlage alleine ist es noch nicht getan, denn ein bestehender Blitzschutz gehört spätestens alle 10 Jahre professionell überprüft! Unser neues Qualitätsmitglied Blitzschutz Nemetz e.U. überprüfte hier eine bereits 30 Jahre alte Anlage in Vösendorf, ersetzte fehlende bzw. tauschte in die Jahre gekommene Teile aus und brachte sie auf den neuesten Stand der Technik. Wir warfen einen Blick darauf und stellten fest: Kompetenter Chef – kompetente Ausführung! Kleiner Tipp: Ein Blitz schlägt nicht zwingend immer am höchsten Punkt der Umgebung ein, weshalb beispielsweise der hohe Baum in Nachbars Garten keinen geeigneten Blitzschutz darstellt. Daher lieber ein so wichtiges Thema in die Hände eines Profis legen!         (Veröffentlicht am 20.04.2022)…

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  Wir begrüßen unser neues SILBER-Qualitätsmitglied Blitzschutz Nemetz e.U.! Inhaber Markus Nemetz kann auf über 20 Jahre Erfahrung im Bau und der Installation von Blitzschutz-Anlagen zurückgreifen. Dabei umfasst das Firmenportfolio folgende Leistungen: Äußerer Blitzschutz Der äußere Blitzschutz dient dazu, die bauliche Anlage und vor allem Menschen vor den Auswirkungen von direkten Blitzeinschlägen zu schützen. Die äußere Blitzschutzanlage besteht aus Fangeinrichtungen, Ableitungen und einer Erdungsanlage. Innerer Blitzschutz Durch Blitzentladungen und Blitzeinschläge können elektronische Geräte und Betriebsmittel empfindlich gestört bzw. mitunter vollkommen zerstört werden. Für die Errichtung eines Überspannungsschutzsystems sind z.B.: Haupt- & Niederspannungsverteilungen, Telefonsysteme, EDV-Systeme, SAT-Anlagen & Antennen sowie Alarmanlagen durch geeignete, koordinierte Überspannungsschutzbauteile zu schützen. Wartung/Service/Überprüfung Um die Funktionalität eines Blitzschutzsystems zu gewährleisten, ist es notwendig, dieses regelmäßig zu prüfen und zu warten. Die Prüfintervalle für bauliche Anlagen sind abhängig von der Gebäudeart bzw. Nutzungsart. Nach der Überprüfung der Anlage vor Ort wird ein Prüfbefund inkl. Überprüfungsplan erstellt (auch für Behörden). Sonstige Leistungen Selbstverständlich bietet Nemetz auch Risiko-Analysen, Berechnungen, Dokumentationen und die Durchführung sowie Planung von Projekten an. Vom Einfamilienhaus bis zu Gebäuden besonderer Gefahrenklassen wird dabei alles abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie hier. Blitzschutz Nemetz e.U.  Lechnerstraße 1-5/2/1 1030 Wien Tel. +43 660 11 05 105 E-Mail: office@blitzschutz-nemetz.at…

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Hat ein Blitz den Weg ins Haus gefunden, setzt er seine zerstörerische Kraft augenblicklich frei! Mit einer Spannung von mehreren 100.000 Volt und einer Temperatur von 30.000 Grad Celsius im Blitzkanal ist er in der Lage, jedes brennbare Material nahe seiner Bahn zu entzünden. Aber auch wenn ein Blitzschlag nicht zum Brand führt, kann er massive Beschädigungen an Gebäude und Einrichtung verursachen. In der Bundesrepublik Deutschland gab es 2011 über 2 Millionen Blitze. In Österreich schwanken die Zahlen seit 1992 zwischen 100.000 und 250.000 Blitzen. Die Regel, dass im Gebirge mehr Blitze niedergehen als in den Tälern hat sich laut den Messdaten nicht bestätigt. Im Juli und August steigt die Niederschlagsrate um 80%, im Jänner gibt es kaum Blitzniederschläge. Zudem gibt es in den Städten mehr Niederschläge als in den Ländlicheren Teilen Österreichs. Blitzschäden In Österreich und Deutschland richten Blitze Jährlich einen Schaden von mehreren Millionen Euro an. Durch einen Blitzniederschlag können Häuser zerstört werden, auch Brände werden oft verursacht den Blitz. Viele Elektrische Geräte werden durch einen einzigen Blitzschlag völlig beschädigt und sind nicht mehr zu verwenden. Gesetzliche Vorgaben Bauliche Anlagen sind mit Blitzschutzanlagen, die den Erfahrungen der technischen Wissenschaften entsprechen, auszustatten, wenn sie durch ihre Höhe, Flächenausdehnung, Höhenlage oder Bauweise selbst gefährdet oder widmungsgemäß für den Aufenthalt einer größeren Personenzahl bestimmt sind oder wenn sie wegen ihres Verwendungszweckes, ihres Inhaltes oder zur Vermeidung einer Gefährdung der Nachbarschaft eines Blitzschutzes bedürfen. (Österreich – Auszug aus der Bauordnung Wien)  Planung vom Fachmann Tatsächlich gibt es nur einen Weg, sich wirkungsvoll vor direktem Blitzschlag zu schützen – die Blitzschutzanlage. Über ihre Fangeinrichtungen nimmt sie den Blitz auf und leitet ihn zur Erde ab. Vorausgesetzt, sie wird fachmännisch geplant und installiert. Eine falsch Montierte oder geplante Blitzschutzanlage kann zu einen gefährlichen Gegenschutz werden. BIA schützt doppelt In Zusammenarbeit mit der Firma Innotech wurde nun das neue Blitzschutz-Sicherheitssystem BIA entwickelt, welches über den primären Blitzschutz hinaus auch als Absturzsicherung verwendet werden kann. Nachweislich gehören Arbeiten am Dach zu den gefährlichsten Tätigkeiten. Daher ist es gesetzlich verpflichtend, sich bei Arbeiten aller Art auf Dächern (z B.: Reinigung, Ausbesserung, Schneeräumung, etc.) entsprechend zu sichern. Rückfragen/Beratung: OÖ. Blitzschutz Gesellschaft mbH  (Download-Pool…

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Useranfrage: Möchte mein Haus blitzsicher gestalten. Könnten sie uns über den äußeren Blitzschutz informieren? Warum „Außen“ gibt es einen für „Innen“ auch, wie wirkt dieser Schutz und was deckt so eine Anlage ab? Auch hörte ich von einem Überspannungsschutz, was bewirkt ein Überspannungsschutz, braucht man das für ein Einfamilienhaus? Bauherrenhilfeautor: Georg Dachs, Sachverständiger zur Prüfung elektrischer Anlagen Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Frage eingehe möchte ich anmerken, dass es eine Absolute Sicherheit, auch gegenüber Blitze und Überspannungen, nicht gibt. Die Normativen Forderungen beziehen sich immer auf ein „Norm-Verhalten“. Dies ist vergleichbar mit einem Hochwasser, bei einem Jahrhundert-Hochwasser kann es auch zu „Problemen“ kommen! Ein funktionierender Blitz- und Überspannungsschutz besteht aus dem Äußeren Blitzschutz mit folgenden Bauteilen Fangeinrichtung Ableitungen Erder Blitz- und Überspannungsschutz mit Blitzschutzpotentialausgleich Überspannungsableitern Klasse 3 – Klasse 1 ( früher Grob, Mittel und Feinschutz) Nur wenn hier alle Komponenten optimal abgestimmt sind, kann diese Anlage ihren Sinn, Schäden an Betriebsmittel oder Brände verhindern. Wenn Ihr Objekt nicht in einer blitzgefährdenten Region steht, sie keine behördlichen Auflagen haben oder keine Werte von unersetzbarem Wert lagern, ist ein Äußerer Blitzschutz nicht unbedingt nötig; Schadet natürlich nie (wenn dieser gut gemacht ist)! Jedoch der Innere Blitz- und Überspannungsschutz sollte unbedingt errichtet werden. Die meisten Schäden entstehen durch Einkopplungen von Aussen, z.B. durch Einschläge in Hochspannungsmasten, Kirchtürme, oder andere Gebäude usw. Bei diesen Einschlägen werden auf Leitungen oder andere Metallen Spannungen bis zu mehreren 1000 V induziert. Dies hat zur Folge, dass Schäden auch bei Betriebsmittel auftreten können, die mehrere Kilometer von dem Ursprünglichen Einschlag entfernt sind. Diese Schäden sind vielfach öfters, als ein direkter Blitzeinschlag. Auch Schalthandlungen bei Hoch- und Mittelspannungstrafos, Photovoltaikanlagen oder auch durch Aufzugsanlagen können Spannungsspitzen in Mirko- und Millisekundenbereich von mehreren 1000 „V“ entstehen, die erhebliche Schäden verursachen und dagegen ist man meistens nicht versichert. Um hier ein gutes Schutzziel auch relativ kostengünstig zu erzielen ist die konsequente Anwendung des 3 stufigen Blitz- und Überspannungsschutz in der heutigen Zeit unumgänglich. Eine optimale Umsetzung ist jedoch nur mit guten Material und nach eine guten Vor-Ort Beratung durch Ihren Innungsfachbetrieb der Elektro- und Informationstechnik möglich. Sachverständigenbüro Georg Dachs / München…

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Ist die Montage einer Blitzschutzanlagen im Bereich des privaten Bauens gesetzlich vorgeschrieben? Bauherrenhilfeautor Georg Dachs; Sachverständiger für Elektrotechnik in München: Eine gesetzliche Regelung für Blitzschutzanlagen auf privaten Häusern besteht nicht. Bei Sonderbauten (öffentlichen Bauten, Schulen, Krankhäuser, Kindergärten, Gaststätten im Gebirge usw.) oder bei den meisten landwirtschaftlichen Gebäuden werden jedoch Blitzschutzanlagen gefordert. Hier sind gesetzliche oder behördliche Auflagen oder das Brandschutzgutachten zu beachten. Auch kann eine Versicherung eine Anlage fordern wenn z.B. „erhebliche“ Risiken versichert werden sollen. Eine Blitzschutzanlage, als Teil der Elektroanlage, besteht aus einem „äußeren“ Blitzschutz o Fundament- oder Blitzschutzerder o Fangeinrichtungen  und einem „inneren“ Blitzschutz o 3 Stufen Konzept (Grob-Mittel-Feinschutz) Nur wenn alles optimal aufeinander abgestimmt ist, und alle Bauteile wie Gebäudehülle,  Elektroanlage, Telekommunikationsanlage, Fernsehanlage und evtl. sogar Teile der Außenanlage berücksichtigt sind, wird das geforderte Schutzziel erreicht.  Eine Berechnung und die Ausführung erfolgt nach VDE 0185 und wird durch eine Blitzschutzfachkraft durchgeführt. Eine Blitzschutzfachkraft im Sinne der VDE ist ein Elektrotechniker mit einer Zusatzausbildung. Ihre örtliche Innung für Elektro-und Informationstechnik oder ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger kann Ihnen bei Bedarf weiter beraten. Georg Dachs; Sachverständiger für Elektrotechnik; LANDESINNUNG WIEN der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker…

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Besitzer von Photovoltaik-Anlagen müssen sich bei Gewittern nicht sonderlich ängstigen: Die Anlagen erhöhen die Gefahr eines Blitzschlages in der Regel nicht. Dennoch können Schäden durch Blitze finanziellen Schaden anrichten und damit die Amortisationszeit der Anlagen herauszögern. Deshalb sollten Sie in der Planungsphase der Solaranlage generell klären, ob es spezielle Anforderungen von Versicherungen oder die Regelung einer Landesbauordnung gibt. In gewitterstarken Gebieten kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, die Solaranlage mit zusätzlichen externen Überspannungsableitern zu schützen, auch wenn das Gebäude selbst keinen Blitzschutz besitzt. Werden die Anlagen auf Häusern mit Blitzschutzanlage installiert, so sollte ein Abstand von einem Meter zum Blitzableiter und zu anderen geerdeten Metallteilen eingehalten werden. Anlagen auf Gebäuden ohne Blitzschutzanlage müssen nur nach ausdrücklicher Empfehlung von Fachleuten geerdet werden. Diese sollten Sie ohnehin zu Rate ziehen, denn der Blitzschutz wird durch zahlreiche Vorschriften und Normen geregelt. Blitzschutzfachkräfte nach DIN suchen gemeinsam mit dem Anlagenplaner ein fachgerechtes Schutzkonzept mit dem besten Kosten-Nutzenverhältnis. Kontrollieren Sie auch Ihren Versicherungsschutz auf Schadensabdeckung bei Blitzeinschlag und Überspannung, also indirektem Blitzschlag. Beachten Sie, dass private Versicherungen netzgekoppelte Anlagen häufig nicht schützen. Spezielle Photovoltaik-Versicherungen fordern dagegen keine Blitzschutz- und Überspannungsschutzvorrichtungen. Gleichen Sie bitte auch Ihren privaten Versicherungsschutz (Gebäudeversicherung, Brandversicherung, private Haftpflichtversicherung, Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung) ab. Gegen einen meist geringen Aufschlag ist die PV-Anlage dann mitversichert. Unser Tipp: Wechselrichter mit Überspannungsschutz wählen Ableiter im Wechselrichter  schützen die Anlage vor innerer Überspannung. Am Solarstromeingang sind sie Standard, und auch am Wechselstrom-Ausgang sollten sie vorhanden sein. Hagelschutz: Module, die nach der IEC-Prüfnorm 506 (530) konstruiert wurden, sollten Hagelkörnern mit einem Durchschnitt von bis zu 2,5 cm standhalten. Installateure bestätigten zugleich, dass viele Module auch weit größeren Hagelkörnern standhalten. Quelle: scon-marketing GmbH. Auf der Webseite www.solaranlagen-portal.de finden Sie den kompletten Photovoltaik-Ratgeber als PDF zum Download und weitere Tipps zum Thema Photovoltaik.

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