GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Die Abrechnung der Betriebskosten muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres durchgeführt werden. Die Abrechnung ist an geeigneter Stelle im Haus aufzulegen. Die Belege müssen nicht angeschlossen sein, jedoch muss den MieterInnen auf deren Wunsch Einsicht gewährt werden. Es müssen auf Verlangen auch Kopien ausgehändigt werden, für die allerdings auch Kostenersatz verlangt werden kann. Wir wollen Ihnen einen kurzen Überblick darüber geben, was verrechnet werden darf und welche Punkte oft zu Unrecht in die Betriebskostenabrechnung des Hauses aufgenommen werden! Als Betriebskosten dürfen verrechnet werden: Wassergebühren und Kosten der Wassermesserkontrolle Rauchfangkehrerkosten (vierteljährliche Kehrkosten, nicht jedoch Kaminschleifen) Kosten der Unratentfernung (Müllabfuhr und Entrümpelung von herrenlosem Gut) Kosten für Schädlingsbekämpfung Stromkosten (für die Beleuchtung des Stiegenhaus, Glühbirnen, Sicherungen, keine Reparaturen!) Versicherungsprämien (Pflichtversicherungen) Grundsteuer Verwaltungshonorar (die Höhe orientiert sich am Kat.“A“-Wert für Wohnungen) Hausreinigungskosten (Überprüfung seit der Wohnrechtsnovelle 2000 schwierig) Kosten der Gemeinschaftsanlagen (Aufzug, Kinderspielplatz und sonstige von allen Mietern zu nutzende Einrichtungen) Nicht verrechnet werden dürfen zum Beispiel: Reparaturen von Rauchfängen Leitungen, Aufzügen Installation und Reparatur einer Gegensprechanlage Versicherungsprämien wenn Zusatzversicherungen ohne Zustimmung der Mietermehrheit abgeschlossen wurden oder überhaupt die Höhe nicht angemessen ist Manipulationsgebühren, Portokosten, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten Oft besteht ein Buchungsposten in der Abrechnung nur in dem Vermerk „Sonstiges“. Derartige Angaben sind verdächtig und deuten darauf hin, dass hier Kosten untergebracht worden sein könnten, die nicht zulässig sind. Mag. Renate Schmoll – Mieterschutzverband Wien Betriebskostenabrechnung…

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Kurier-Artikel: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Vor allem auf der Baustelle. Weil Schäden und Mängel leider immer wieder vorkommen, ist eine Bauüberwachung durch einen unabhängigen Sachverständigen eine sinnvolle Investition. „Fehler wird man bei einem Bauprojekt fast immer finden“, sagt der Bausachverständige Günther Nussbaum. Er ist Obmann des Vereins Bauherrenhilfe.org und weiß: „Viele Probleme wären leicht zu vermeiden, denn die meisten Mängel sind das Ergebnis von Fehlern in der Planungsphase. Oft werden zum Beispiel die Bodenbeschaffenheit des Grundstücks und die Höhe des Grundwasserspiegels bei der Planung des Kellers nicht ausreichend berücksichtigt.“ Fehler in der Abdichtung und der Wärmedämmung sowie beim Einbau der Fenster gehören ebenfalls zu den Klassikern….Lesen sie den gesamten Artikel!…

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Voriges Jahr wurde mit der Fassadensanierung am Wiener Eigentumswohnhaus begonnen. Geplant und überwacht von einem Architekturbüro. Nur leider gab es zahlreiche Probleme, der Untergrund wurde nicht vorbereitet und gereinigt, Dämmstofffugen wurden mit Kleber verfüllt,? und der Brandschutz war unzureichend geplant und ausgeführt.

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Wenig überrascht die Meldung dass erste Beschwerden zum IKEA-Fertigteilhaus vorliegen. Vorab zielt die schlechte Bewertung der Stiftung Warentest auf vertragliche Auffälligkeiten und Knebelungen, sowie auf wenig vorteilhafte Zwangsbeglückungen den Stromdienstleister betreffend.? Ikea steht naturgemäß unter besonderer Beobachtung, und wird der schwedische Konzern nun merken dass er sich nichts Gutes mit dem Einstieg in die Baubranche tut. Es ist schon ein Unterschied zwischen einem „Selbstbaukästchen“ und einem Fertigteilhaus……

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