GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

7,5 Millionen Euro an Verbindlichkeiten! Gläubiger: Banken und Lieferanten. Verbindlichkeiten an die 7,5 Millionen Euro! Kärnten: Ein in Villach ansässiger Bauträger rutschte in den Konkurs. Gegen Josef Rampler der sich neben seiner Bau und Kunstschlosserei in Drobolach auch als Bauträger betätigte wurde letzte Woche das Insolvenzverfahren eröffnet. Gläubiger wie Lieferanten aus der Bauwirtschaft sowie Banken erheben Verbindlichkeiten von 7,5 Millionen Euro. Die Bewertung der Vermögenswerte ist noch ausständig da das Konkursverfahren noch zu Beginn steht. Steiermark: Weiters wurde auch zum Bauunternehmen „Butkovic Mevludin, in 8712 Niklasdorf“ letzte Woche das Konkursverfahren eröffnet! Bildquelle: BHH.org – Verein für Qualität am Bau  …

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Wohnungseigentümergemeinschaft Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche Wenn Sie eine neue Wohnung vom Bauträger erwerben, können Sie auch selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. In der Entscheidung 5 Ob 147/97x = SZ 70/129 = MietSlg 49/25 stellte der Oberste Gerichtshof klar, dass der Erwerber selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) berechtigt ist, Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche an der Wohnung und an allgemeinen Teilen der Liegenschaft gegenüber dem Bauträger geltend zu machen.  Dieses Thema war umstritten, da die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst Rechtspersönlichkeit besitzt und daher klagen und geklagt werden kann (§ 18 Wohnungseigentumsgesetz 2002). Die unteschiedlichen Interessen der Eigentümergemeinschaft dürfen jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, weshalb dennoch grundsätzlich an einem Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer festgehalten werden  muss. Soweit aber Gemeinschaftsinteressen nicht gefährdet sind, bedarf es eines solchen Mehrheitsbeschlusses (oder eines diesen substituierenden Beschlusses des Außerstreitrichters) nicht (5 Ob 253/00t = MietSlg 52.548). Sofern Baumängel an allgemeinen Teilen der Liegenschaft (z.B. Bausubstanz) bestehen, können Sie die daraus entstehenden Ansprüche daher auch selbst aussergerichtlich oder gerichtlich einbringlich machen. Urteil des OGH 5 Ob 99/03 z vom 13.5.2003. Autor: Vavrovsky – Graf Rechtsanwälte Bildquelle: Vavrovsky – Graf Rechtsanwälte…

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