GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Baustellenstopp, ein Malheur wird geklärt! Im Gegensatz zum Alleinunternehmer hat der Generalunternehmer (GU) mit dem Bauherrn vereinbart, dass er (Teil-)Leistungen weiter an Sub- oder Nachunternehmer vergeben darf. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Generalunternehmer einziger Vertragspartner des Bauherrn ist und die volle Verantwortung für die Gesamtleistung zu tragen hat. Vorteil eines Generalunternehmer für den Bauherrn: Dass er bzw. der von ihm beauftragte Planer die Koordination der einzelnen Gewerke nicht übernehmen muss. Sollten Mängel aufscheinen, die beim gewerksweisen Unternehmereinsatz nicht eindeutig zugeordnet werden können, braucht er sich nur an den Generalunternehmer zu wenden. In diesem beschriebenen Fall ist eine Rechtsberatung mehr als notwendig, ein Vermittlungsvertrag ist kein Generalunternehmervertrag! Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda unterstützte den Bauherrn in diesem Malheur: Der Bauherr beabsichtigte auf eigener Liegenschaft ein Wohnhaus zu errichten. Ein Generalunternehmer, verantwortlich für die gesamte Projektabwicklung, von Planung, behördlicher Einreichung bis zur abschließenden Bauabwicklung, sollte das Eigenheim zu festgelegten Preisen errichten.Wie der Bauherr erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkte, hatte er lediglich einen „Vermittlungsvertrag“ unterfertigt, welcher eine durchaus einseitige Vertragsgestaltung, mit Haftungs- und Gewährleistungsausschlüssen etc. aufwies. Trotz fristgerechter Bezahlung der vereinbarten Raten stellte der vermittelte Bauunternehmer das Objekt nicht fertig, der Bau wurde eingestellt. Der vermeintliche „Generalunternehmer“ verwies darauf, dass er lediglich „Vermittler“ sei und ihm keine Vertragserfüllungspflichten treffen würden. Der über Verein Bauherrnhilfe.org für den Bauherrn mit der Beratung des Bauherrn betraute, in Bausachen versierte Rechtsanwalt, klärte den Bauherrn über die Unzulänglichkeiten und Rechtswidrigkeiten des „Vermittlungsvertrages“ auf. Mit diesen Informationen konnte der Bauherr einen neuen, nunmehr geprüften, Vertrag und die Verpflichtung des Generalunternehmers zur Erfüllung bzw. Errichtung des Wohnhauses erwirken. Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda…

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Wichtige „Aspekte“ die bei Tagestemperaturen – Nähe der 0°C unbedingt zu beachten sind!  Bauherrenhilfeautor Dipl. Wirtschaftsing. Roland Schneider weist auf die Wichtigkeit der Beachtung von Außentemperaturen beim Bau hin: Da die Zurzeit vorherrschende Witterung einige der am Bau tätigen Firmen bereits zur Arbeitsaufnahme veranlasst hat sollten Bauherren hier genau hinschauen. Auch sogenannter Wintermörtel, der von einigen Herstellern angeboten wird, muss nach den Richtlinien „Mauern bei Frost“ verarbeitet werden. Grundsätzlich gilt: Der Einsatz von Frostschutzmitteln ist unzulässig Das Mauern auf gefrorenen Mauerwerk ist unzulässig Gefrorenen Baustoffe dürfen nicht eingesetzt werden Der Einsatz von Frostschutzmitteln oder Salzen zum auftauen führt durch die sich darin befindenden Chloride zu Schäden im Mauerwerk. Während der Auftauphase werden die Salze in Wasser gelöst und in den Baustoff eingeschwemmt. Durch zusätzlichen Feuchteeintrag z.B. bei Putzarbeiten können die Salze in den Putz oder auf die Oberfläche des Putzes gelangen, was zu weiteren Schäden führt. „Mauern bei Frost“ von Dipl. Wirtschaftsing. Roland Schneider Dipl. Wirtschaftsing. Roland Schneider…

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