GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Dipl.-Wirtschaftsing. Roland Schneider, Master of Engineering erläutert ein mögliches Vorgehen zur Klärung bei Verdacht eines Baumangels: Bauherren die der Meinung sind, dass die ausführenden Handwerker ihr Gewerk nicht nach den a.a.R. der Technik erstellt worden ist, müssen aktiv werden. festhalten der Situation, am besten mit Bild mit dem Handwerker eine Lösung zu suchen – eine Übereinstimmung suchen, auch unter Hilfe mit einem unbeteiligten Dritten kommt es zu keiner Lösung kommt der Sachverständige ins Spiel! Eine Lösung mit einem Sachverständigen soll nicht nur auf das Erstellen einer Beweissicherung abzielen! Einen Sachverständigen suchen, der in der Lage ist unabhängig mit den Handwerkern und dem Bauherren zu verhandeln, immer auf Grundlage der geschlossenen Verträge. Der Rechtsweg, und das Einschalten eines Rechtsanwalts legt die Hürde zu einem Vergleich sehr hoch, oft versperrt dieser Schritt den Weg zur Lösung. Seine Rechte sichern um eine Vertragserfüllung zu erreichen kann immer noch begleitend durchgeführt werden. Der Vorteil einer Einigung mit Hilfe eines Sachverständigen führt zu Zeit und Kostenersparnis und eventuelle Einzugstermine bzw. Fertigstellungstermine können eingehalten werden. Formulare zur Bauabnahme sind in großer Anzahl im Web vorhanden. Das Abnahmeprotokoll an sich kann formlos, mit Vordruck ausgeführt werden. Ersichtlich muss sein: Datum Ort der Baustelle Beteiligte an der Abnahme Abnahme erfolgt oder nicht Mängelauflistung Mängelbewertung Minderwert Neuerlicher Termin zur Schlußabnahme  Dipl.-Wirtschaftsing. Roland Schneider – Master of Engineering…

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Baufirma – Insolvenz; „Wichtige Information für Bauherren zu 1.2.3. Massivbau“ Ein Branchenkenner möchte die Bauherren informieren: Die Baufirma 1.2.3. Massivbau aus D-91608 Geslau, hat Insolvenz angemeldet. Da hier sehr viele Bauten noch auf die Fertigstellung warten, sind auch eine entsprechende Anzahl Bauherren betroffen. Im Rahmen der Insolvenzabwicklung werden noch Bauarbeiten durchgeführt. Für die Bauherren ist es wichtig Ihre Zahlungen mit den tatsächlich erbrachten Leistungen abzugleichen. Insolvenzmelungsabfragemöglichkeit…

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Hinsichtlich der Nachfrage zum Artikel vom 20. August 2010 “Wien braucht keine Alibi-Aktionen, sondern mehr Baupolizei” informierte sich die Bauherrenhilferedaktion bei DI Hannes KIRSCHNER, Senatsrat – Leiter der Stabstelle Magistrat der MA 37 – Baupolizei Wien zu Thema “ Überprüfung der Wiener-Gründerzeithäuser durch die Baupolizei“. SR DI Hannes Kirschner stellte freundlich folgende Daten zur Verfügung: Bis Dezember 2010 wurden mehr als 2000 Gebäude überprüft, davon stammten 800 Gebäude aus der Gründerzeit! Anlässlich der Überprüfungen durch die Baupolizei wurden 220 Baustellen in Wien aufgrund unterschiedlichster Mängel zur Einstellung gebracht und Strafanzeige erstattet. Davon betroffen waren 125 Baustellen im Zusammenhang mit  Gebäuden aus der Gründerzeit! Eine Baustellenfreigabe zur Fertigstellung kann nur durch Vorlage einer Mängelbehebung bewirkt werden.   Diese „Aktion SCHARF“ geht auch im Jahr 2011 weiter. Gefragt ist „Soziale Kompetenz“, die Baupolizei ist auf Meldung Dritter angewiesen! In Wien werden jährlich ca. 15.000 Baubewilligungen erteilt und es existieren mehr als 100.000 Gebäude. Eine flächendeckende Überwachung durch die Baupolizei ist daher nicht möglich. Für (größere, bzw. komplexere) Baustellen wurde deshalb in Wien vor mehr als 15 Jahren in der Bauordnung das Organ des „Prüfingenieurs“ eingeführt. Der Prüfingenieur muss ein unabhängiger Ziviltechniker oder gerichtlich beeideter Sachverständiger sein, der vom Bauwerber namhaft zu machen ist, die Baustelle zu überprüfen und Mängel der Baupolizei zu melden hat. Leider nehmen viele Prüfingenieure die Prüf- und Meldepflicht nicht ausreichend wahr, weshalb nun daran gedacht ist, das Gesetz zu verschärfen. Bild: BHH…

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TRENDS BEI DER PULVERBESCHICHTUNG Die Pulverbeschichtung von Aluminiumprofilen im Architekturbereich, also für Fenster, Türen, Portale, Fassaden usw., ist eine hochwertige Methode der Oberflächenveredelung. Sie hält höchsten Beanspruchungen stand und lässt sich den unterschiedlichsten funktionellen und dekorativen Anforderungen sehr gut anpassen. Umwelt und Energieeffizienz im Trend! Bei der Pulverbeschichtung wird das Beschichtungspulver mittels elektrostatischer Sprüheinrichtung oder im Tribo-Verfahren (=Reibungsaufladung) auf die zu beschichtenden Teile appliziert und in einem nachfolgenden Einbrennprozess bei Werkstücktemperaturen von 180 bis 210°C geschmolzen und chemisch vernetzt. Dabei entstehen Beschichtungen, die hohen Beanspruchungen bzw. hohen Anforderungen gerecht werden. Ein wesentlicher Qualitätsfaktor ist die fachgerechte Vorbehandlung der Oberflächen. Und dabei spielen Umwelt und Energieeffizienz zunehmend eine bedeutende Rolle. Immer öfter wird deshalb ein möglichst ressourcenschonendes und umweltfreundliches Verfahren eingesetzt: die chromfreie Vorbehandlung. Durch den Einsatz von „Niedrigtemperaturpulver“ und generell reaktiveren Beschichtungsstoffen sowie durch anlagetechnische Anpassungen wird möglichst energieeffizient beschichtet. Zudem gestattet Dünnschichtpulver bei konstanter und entsprechender Bauteilgeometrie ein Beschichten mit deutlich reduziertem Pulververbrauch. Hochwetterfeste Beschichtungspulver liegen ebenfalls im Trend und sorgen für eine noch bessere Werterhaltung sowie für verlängerte Garantiezeiten bei der Farbtonstabilität und der Restglanzhaltung. Vielfalt bei der Optik gefragt Nahezu grenzenlos sind die gestalterischen Möglichkeiten bei der Pulverbeschichtung. Die gewünschten Farben können aus standardisierten RAL- oder NCS-Farbsystemen in verschiedenen Glanzgraden (von matt bis glänzend) und Oberflächen (glatt oder feinstrukturiert) ausgewählt werden. Realisierbar und von Architekten und Bauherren verstärkt nachgefragt, sind verschiedenste Oberflächenstrukturen wie Metallic-, Eisenglimmer-, Hammerschlag- und Kipp-Effekte sowie Holzdekore. Unterstützt wird der Trend zur Farb- und Strukturvielfalt durch anlagetechnische  Konzepte, die einen Pulverwechsel innerhalb von wenigen Minuten ermöglichen. Visionen bald Wirklichkeit. In der Zukunft wird die Pulverbeschichtung neben dem grundsätzlichen Schutz und der farblichen Gestaltung weitere Funktionen übernehmen und dazu zählen u. a.: Antigraffiti, Easy-to-Clean bzw. Selbstreinigung. Quelle: AFI Aluminium-Fenster-Institut  Quelle: AFI Aluminium-Fenster-Institut; Nicole Heiling…

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Useranfrage: Wohnen mit Schrittgeräuschen! Wir kauften 2010 eine Eigentumswohnung, seit Einzug in die Wohnung verloren wir die Freude der Nutzung. Ein Ruhen in unserem Heim ist kaum möglich, denn ein sehr dumpfes Geräusch gibt jeden Schritt von obiger Wohnung wieder. Kann dieses Geräusch auf eine nicht der ÖNorm B 8115-2 entsprechende Ausführung der Trittschalldämmung zurückzuführen sein? Leider war jegliche Kontaktaufnahme zu Bauträger bis dato erfolglos, bitte Sie um Information auf welcher Basis ein Gutachten erstellt werden kann.  Beantwortung durch K2 Bauphysik – Axel Kordik: Die Anforderungen an den Trittschallschutz zwischen Wohnungen sind gemäß der Wiener Bauordnung in der ÖNORM B 8115-2 geregelt. Dabei ist ein höchstzulässiger bewerteter Standard-Trittschallpegel zwischen Wohnungen von L’n,T,w ? 48 dB zu erfüllen. Diese Einzahlangabe ist ein über alle im bauakustischen Bereich interessanten Frequenzen (100 – 3150 Hz) gemittelter Wert. Massive Bauteile dämmen  tieffrequente Schallwellen schlechter als hochfrequente. D.h. es kommt in der Regel auch bei korrekter Ausführung der Fußbodenkonstruktion im tieffrequenten Bereich zu einer höheren Schallübertragung. Daher ist es möglich, dass dumpfe Gehgeräusche eher wahrnembar sind bzw. als störend empfunden werden. Die gesetzlichen Anforderungen werden aber aufgrund der Einzahlangabe über alle Frequenzen meistens dennoch erfüllt (örtliche Einbrüche in der Schalldämmung in den einzelnen Frequenzen werden zu wenig gewichtet). Da es viele mögliche Ursachen einer zu geringen Trittschalldämmung gibt (z.B. unzureichende Dimensionierung der Trittschalldämmung, Körperschallbrücken zwischen Estrich und den umliegenden Bauteilen, etc.), ist eine Beurteilung der gegenständliche Situation mittels Trittschallmessungen erforderlich. Dabei wird ein Tritschallhammerwerk auf der zu untersuchenden Trenndecke aufgestellt welches ein genormtes Klopfgeräusch verursacht. Im darunter liegenden Raum wird der über die Bauteile übertragene Schallpegel mittels eines Schallmessgerätes gemessen und mit den zulässigen Grenzwerten gemäß ÖNORM B 8115-2 verglichen. Aufbau: Fließestrich mit Wärme/Trittschalldämmung auf Stahlbetondecke…

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Die Innendämmung von Außenwänden erfordert in der Regel eine detaillierte Planung, um Feuchteproblemen z.B. im Bereich von Wärmebrücken oder durch Frost bei zu hohen Dämmschichtdicken vorzubeugen. Deshalb wird bei Wänden die Außendämmung bevorzugt. Bei der Dämmung von Kellerwänden treten jedoch andere Randbedingungen auf als bei Außenwänden. Daher lassen sich die Erfahrungen mit Bauteilen, die an die Außenluft angrenzen nicht ohne Weiteres auf die Situation unterhalb der Geländeoberkante übertragen. Mit freundlicher Nutzungsgenehmigung durch das Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP. Feuchteverhalten von Kellerwänden mit Innendämmung von Dr.-Ing. Hartwig M. Künzel, DI Daniel Zirkelbach und Ing. Christian Bludau Quelle:Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP; Außenluft und Erdreichtemperaturen…

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Dachbodendämmung ist Pflichtaufgabe und spart erheblich Energie-Kosten Die Energie-Einsparverordnung schreibt die Dämmung der obersten Geschossdecken zwingend vor. Die Übergangsfristen dafür sind größtenteils vorbei. Dennoch sind viele Dachbodendecken noch immer ungedämmt, obwohl die Ausnahmetatbestände der EnEV nicht gegeben sind. Begehbare Dachböden müssen erst ab 2012 gedämmt werden. Energetisch ist es aber bereits jetzt oftmals sinnvoll, diese Decken zu dämmen und mit einem begehbaren Belag auszustatten. Hier stellen wir ein Beispiel vor, wie in Eigenleistung und fachlicher Beratung solch eine Decke modernisiert wurde. Der Energieberater wurde beauftragt, den wirtschaftlichen Erfolg der Maßnahme zu bewerten und die richtige Dämmstoffart und Dicke auszuwählen. In dem Bericht von Dipl.-Ing. Olof E. Matthaei – Energieberatung wird die Ausgangslage, dass gewählte System, rechnerische Resultate sowie die Bewertung und die Ausführung mit Bilddarstellungen beschrieben. Dämmung eines Dachbodens von Dipl.-Ing. Olof E. Matthaei…

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Die Abrechnung der Betriebskosten muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres durchgeführt werden. Die Abrechnung ist an geeigneter Stelle im Haus aufzulegen. Die Belege müssen nicht angeschlossen sein, jedoch muss den MieterInnen auf deren Wunsch Einsicht gewährt werden. Es müssen auf Verlangen auch Kopien ausgehändigt werden, für die allerdings auch Kostenersatz verlangt werden kann. Wir wollen Ihnen einen kurzen Überblick darüber geben, was verrechnet werden darf und welche Punkte oft zu Unrecht in die Betriebskostenabrechnung des Hauses aufgenommen werden! Als Betriebskosten dürfen verrechnet werden: Wassergebühren und Kosten der Wassermesserkontrolle Rauchfangkehrerkosten (vierteljährliche Kehrkosten, nicht jedoch Kaminschleifen) Kosten der Unratentfernung (Müllabfuhr und Entrümpelung von herrenlosem Gut) Kosten für Schädlingsbekämpfung Stromkosten (für die Beleuchtung des Stiegenhaus, Glühbirnen, Sicherungen, keine Reparaturen!) Versicherungsprämien (Pflichtversicherungen) Grundsteuer Verwaltungshonorar (die Höhe orientiert sich am Kat.“A“-Wert für Wohnungen) Hausreinigungskosten (Überprüfung seit der Wohnrechtsnovelle 2000 schwierig) Kosten der Gemeinschaftsanlagen (Aufzug, Kinderspielplatz und sonstige von allen Mietern zu nutzende Einrichtungen) Nicht verrechnet werden dürfen zum Beispiel: Reparaturen von Rauchfängen Leitungen, Aufzügen Installation und Reparatur einer Gegensprechanlage Versicherungsprämien wenn Zusatzversicherungen ohne Zustimmung der Mietermehrheit abgeschlossen wurden oder überhaupt die Höhe nicht angemessen ist Manipulationsgebühren, Portokosten, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten Oft besteht ein Buchungsposten in der Abrechnung nur in dem Vermerk „Sonstiges“. Derartige Angaben sind verdächtig und deuten darauf hin, dass hier Kosten untergebracht worden sein könnten, die nicht zulässig sind. Mag. Renate Schmoll – Mieterschutzverband Wien Betriebskostenabrechnung…

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