DIE NEUE AUFTRAGSGEBERHAFTUNG BEI BAULEISTUNGEN Da in den letzten Jahren der Sozialbetrug im Bereich der Bauwirtschaft enorme finanzielle Einbußen bei…
DIE NEUE AUFTRAGSGEBERHAFTUNG BEI BAULEISTUNGEN Da in den letzten Jahren der Sozialbetrug im Bereich der Bauwirtschaft enorme finanzielle Einbußen bei…
Eine kleine Unsauberkeit – kann die Gebäudehülle eines Passivhauses deutlich schwächen Die Nachfrage nach Passivhäusern und Energieeffizienzhäusern ist in den…
Begonnen hat es heuer im Februar mit Schimmelbefall rund um 2 Lichtkuppeln. Eine Lichtkuppel ist grundsätzlich immer der thermisch schwächste Bereich, immer eine Wärmebrücke. Und nachdem diese meist am höchsten Punkt liegt ging ich von keinem großen Bauschaden aus. Vielleicht zu hohe relativ Luftfeuchten in Verbindung mit fehlenden Lüftungsmöglichkeiten.
Dramatische Folgeschäden dienen dem Gedächtnis als eine Art Speicherhilfe. Wien (OTS) – Man hört…
Das Flachdach kämpft um seinen Ruf, scheint dabei immer wieder zu verlieren: „Flachdächer sind nie dicht“ und so weiter. nur stimmt das absolut nicht, die meisten Flachdächer liegen weit über 20 Jahre ohne Probleme unter der gnadenlosen Sonne. Und ein perfekt geplantes und ausgeführtes Flachdach hält leicht 40 Jahre, geringfügige Wartungsarbeiten vorausgesetzt. Die Haltbarkeit hängt da nur mehr von den verwendeten Materialien ab.
Fall:? Bauherr beauftragt Baufirma mit der Errichtung eines Bauwerks, wobei der Bauherr Grundstückspläne übergibt, welche das angestrebte Bauergebnis deutlich erkennen lassen. Gleichzeitig übergibt der Bauherr aber auch Polierpläne, welche im Widerspruch zu den Grundstücksplänen stehen.
Wenn schon in der Planungsphase und während der Bauarbeiten der Sachverständige zur Prüfung gefehlt hat, so bleibt noch die Empfehlung vor dem Ablauf der Gewährleistung eine Begehung vorzunehmen. Hier ist es noch relativ leicht allfällige Baufehler zur Behebung zu bringen.
Ein Miteigentümer hat mich um eine Abnahmebegehung zu einer Dachsanierung gebeten. Es ging um eine Kaminsanierung aller Kamingruppen sowie um den Korrosionsschutz der Blechdachflächen und Einfassungen. Beides ging daneben, Farbanstrich wie auch Kaminsanierung sind stark mangelhaft. Der „Beschuldigte“ nimmt sich einen gerichtlich zertfizierten Sachverständigen zu seiner Verteidigung mit. Nur leider ist dieser weder Maler noch für Kamine, oder im Besonderen für Beton zuständig…