GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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DIE NEUE AUFTRAGSGEBERHAFTUNG BEI BAULEISTUNGEN Da in den letzten Jahren der Sozialbetrug im Bereich der Bauwirtschaft enorme finanzielle Einbußen bei der Sozialversicherung verursacht hat, wurde das „AuftraggeberInnen–HaftungsG“ bereits 2008 als Regierungsvorlage beschlossen. Mit 01.09.2009 soll dieses Gesetz nunmehr in Kraft treten. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist, dass Unternehmer, die ihre Bauleistungen an Subunternehmer weitergeben, veranlasst werden, genau auf die Seriosität ihrer Subunternehmer zu achten. Dadurch soll gesichert sein, dass die hohen Ausfallschäden für die Sozialversicherungsträger künftig reduziert werden. 1. Haftungstatbestand – Das Sonderhaftungsrecht der Generalunternehmer bzw. Auftraggeber wird künftig in den § 67a – § 67d ASVG geregelt und die Erbringung von Bauleistungen umfassen, welche von einem Unternehmen (Generalunternehmer) an ein anderes beauftragtes Unternehmen (Subunternehmer) ganz oder teilweise weitergegeben werden. Dabei knüpft die begriffliche Definition der „Bauleistungen“ an die gesetzliche Regelung gemäß § 19 Abs 1a UStG an, wonach Bauleistungen all jene Leistungen sind, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Bei der Auftraggeberhaftung handelt es sich de facto um eine vom konkreten Auftrag losgelöste Haftung für alle Beitragsschulden des beauftragten Subunternehmers bei den Krankenversicherungsträgern. Diese Auftraggeberhaftung tritt mit dem Zeitpunkt der Leistung des Werklohns an den Subunternehmer ein und umfasst alle Beiträge und Umlagen an den Subunternehmer, die bis spätestens zum Ende des Kalendermonats fällig werden, indem die ganze oder teilweise Zahlung des Werklohns erfolgt ist. Dabei ist es nebensächlich, ob die Beiträge und Umlagen aus dem konkreten Auftrag stammen. Eine Haftung kann allerdings nur dann erfolgen, sofern der Krankenversicherungsträger gegen das Subunternehmen zur Hereinbringung der geschuldeten Beiträge und Umlagen erfolglos Exekution geführt hat bzw. sich der Subunternehmer bereits in Konkurs befindet. 2. Haftungsbefreiung-Unter bestimmten Vorraussetzungen sieht § 67a Abs 3 ASVG Befreiungen für den Generalunternehmer vor: wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der Haftungsfreistellenden Unternehmer (HFU-Gesamtliste) aufscheint, 0d.  wenn der Generalunternehmer 20 % des Werklohns vom jeweils zu leistenden Werklohn abzieht und diesen „Haftungsbetrag“ gleichzeitig mit der Leistung des restlichen Werklohns an das Dienstleistungszentrum überweist. Die Leistung des Haftungsbetrages durch den Generalunternehmer wirkt gegenüber dem Subunternehmer schuldbefreiend und gilt als Drittleistung, weshalb diese im Falle eines Konkursverfahrens des Subunternehmers nicht der Anfechtung unterliegt. 3. Umgehungsgeschäfte Gemäß § 67a Abs 10 ASVG erstreckt sich die Auftraggeberhaftung auch auf jedes weitere Subunternehmen, wenn die Beauftragung als Rechtsgeschäft…

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Eine kleine Unsauberkeit – kann die Gebäudehülle eines Passivhauses deutlich schwächen Die Nachfrage nach Passivhäusern und Energieeffizienzhäusern ist in den letzten Jahren stark gestiegen. In diesem Boom mussten bedauerlicherweise auch einige Bauherren negative Erfahrungen machen. Denn je besser der Energiestandard eines Gebäudes ist, desto deutlicher fallen Ausführungsfehler ins Gewicht. Um hier anzusetzen, hat das Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza! „D“) jetzt zusammen mit Partnern ein neues Ausbildungskonzept für Handwerker entwickelt und startet einen neuen Kurs. „Was nützt die perfekte Feinplanung, wenn sie nur grob ausgeführt wird?“, fragt eza! Bereichsleiter Herbert Hanser und weist damit auf ein Problem hin. Für das hat eza! jetzt die Lösung gefunden: Eine Spezialschulung für Passivhaus-Handwerker. Energieeffiziente Häuser zu planen, das funktioniere inzwischen gut, so Hanser. Doch an der Ausführung hapere es oftmals. „Der Chef eines Handwerksbetriebes hat oft eine gute Qualifikation, doch den auf der Baustelle tätigen Mitarbeitern fehlt oft wichtiges Know How“, sagt eza! Lesen Sie den gesamten Artikel……    Präzision und Hintergrundwissen sind auf der Passivhausbaustelle gefragt. Bildquelle: „eza!“ Kursdetails, (Wochenendkurs – 6 Kurstage – start am 18. November 2010), Kosten, Anforderungsprofil und Anmeldeformular sowie weitere Kursangebote/ Anfahrtsplan zum Durchführungsort, Energie- und Umweltzentrum Allgäu – „eza“Haus, vor Anmeldung und Kursbeginn muss eine Beratung erfolgen! Dantenlink zum Kursangebot von eza! Förderungsinformation: 500,00 € / oder bis zu 50% der Kurskosten. Info zu Bildungsprämie – Europäischer Sozialfonds für Deutschland.

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Begonnen hat es heuer im Februar mit Schimmelbefall rund um 2 Lichtkuppeln. Eine Lichtkuppel ist grundsätzlich immer der thermisch schwächste Bereich, immer eine Wärmebrücke. Und nachdem diese meist am höchsten Punkt liegt ging ich von keinem großen Bauschaden aus. Vielleicht zu hohe relativ Luftfeuchten in Verbindung mit fehlenden Lüftungsmöglichkeiten.

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Dramatische Folgeschäden dienen dem Gedächtnis als eine Art Speicherhilfe. Wien (OTS) – Man hört es immer öfter und nun ist es durch die neue Studie von Bauherrenhilfe.org auch statistisch nachweisbar: Sowohl Bauplanung als auch Bauausführung werden immer mangelhafter, Ärger und Folgekosten für Bauherren – also Auftraggeber, Häuslbauer – immer größer. Die Auswertung der Spezialstudie ‚Qualität am Bau‘ basiert auf 6.000 Bauschäden, die der Verein Bauherrenhilfe.org aus dem Zeitraum 1995 – 2010 ausgewertet hat. Der überregionale Konkurrenzkampf und Preisdruck, sowie immer höhere bautechnische Anforderungen spielen als jeweilige Schadensursache eine Rolle. Aber vor allem die Ausbildungsmethoden an berufs- und weiterbildenden Schulen scheinen dem nicht gewachsen zu sein. Psychologie der Baupathologie – Wie Psychologen nun nachgewiesen haben, erinnern wir uns deutlich besser an die einprägsame Folgen von Bauschäden, als an schwarz-weiße Normen und Regelwerke. Dramatische Folgeschäden dienen dem Gedächtnis als eine Art Speicherhilfe. Um die Aufmerksamkeit der Auszubildenden zu fesseln, seien aussagekräftige Bauschadensbilder in den Lehrstoff einzubauen. Um Bautechniken zu erlernen bedarf es also der Vermittlung von „baupathologischen Analysen“. Auf dieser Basis funktioniert auch das am 21.6.2010 relaunchte Online-Portal von „Bauherrenhilfe.org – der Verein für Qualität am Bau“. „Wenn sich in der Weiterbildung und am Arbeitsmarkt nichts ändert, könnte es durchaus sein, dass in den nächsten Jahren immer wieder mal Bauwerke einfach so zusammenbrechen.“ So Bausachverständiger Günther Nussbaum-Sekora. Der Verein Bauherrenhilfe.org existiert seit 19.2.2009, seine Mitglieder engagieren sich für „Qualität am Bau“ und geben geschädigten Bauherren und Baufrauen eine Online-Stimme. Der Verein zeichnet für die jeweilige Bauschadensrubrik in der Baufachzeitschrift „Solid-Bau“ (Industriemagazin Verlag) und „Renovation“ (Weka-Verlag)verantwortlich. Er ist absolut unabhängig von Verbänden und Industrie.

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Das Flachdach kämpft um seinen Ruf, scheint dabei immer wieder zu verlieren: „Flachdächer sind nie dicht“ und so weiter. nur stimmt das absolut nicht, die meisten Flachdächer liegen weit über 20 Jahre ohne Probleme unter der gnadenlosen Sonne. Und ein perfekt geplantes und ausgeführtes Flachdach hält leicht 40 Jahre, geringfügige Wartungsarbeiten vorausgesetzt. Die Haltbarkeit hängt da nur mehr von den verwendeten Materialien ab.

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Wenn schon in der Planungsphase und während der Bauarbeiten der Sachverständige zur Prüfung gefehlt hat, so bleibt noch die Empfehlung vor dem Ablauf der Gewährleistung eine Begehung vorzunehmen. Hier ist es noch relativ leicht allfällige Baufehler zur Behebung zu bringen.

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Ein Miteigentümer hat mich um eine Abnahmebegehung zu einer Dachsanierung gebeten. Es ging um eine Kaminsanierung aller Kamingruppen sowie um den Korrosionsschutz der Blechdachflächen und Einfassungen. Beides ging daneben, Farbanstrich wie auch Kaminsanierung sind stark mangelhaft. Der „Beschuldigte“ nimmt sich einen gerichtlich zertfizierten Sachverständigen zu seiner Verteidigung mit. Nur leider ist dieser weder Maler noch für Kamine, oder im Besonderen für Beton zuständig…

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