GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Nasse Wände? Nein, danke! – Vorbeugen, erkennen, beseitigen und nachhaltig feuchtfrei wohnen! Feuchte Wände sind zunächst unsichtbar. Oft wird aufsteigende Feuchte vom Erdreich erst bei sichtbaren Flecken oder Modergeruch bemerkt, erklärt Ing. Pastner von Isotherm Pastnerit in Krems . Doch wie wird man die Feuchte los, damit sich kein Schimmel breitmachen kann? Wie und mit welchem Material kann saniert werden? Mit welchem Material können Problemstellen wie z.B. Wohnbereiche mit erdberührten Wänden (Keller) saniert und zugleich verschönert werden? Firma Isotherm Pastnerit aus „KREMS/D.“ informiert Sie umfangreich, wie dieses unliebsame Übel „erkannt, beseitigt und mit entsprechenden Materialien, wasserundurchdringlich, nachhaltig für einen behaglichen Wohnbereich saniert werden kann.“ Aufsteigende Feuchte ist ein weit verbreitetes Problem  Weshalb wird es eigentlich in unseren Bauten feucht?  Warum der Bauschaden wenn es gar keinen Rohrbruch gibt? Weshalb der Feuchte-Schimmel in Dusche, Küche, Bad beim Wäsche trocknen, Blumen überwintern (ohne heizen)? Warm und kalt ergibt „feucht“. Gerade im Sommer, wo eigentlich viele Leute ans Lüften denken, schwitzt der (kalte) Keller, genau wie auch die Getränkeflasche, die man aus dem Kühlschrank nimmt. Im Winter schwitzen schwach beheizte, mangelhaft gedämmte, daher unterkühlte Flächen, wenn warme, beheizte Raumluft dorthin streicht und an der kalten (Wand)fläche abkondensiert. Es kommt die Feuchte an warmen  Tagen aus der Luft…und kondensiert dann an kalten Flächen (Kellerwände). Lüften im Winter bringt aber Kälte in den Bau. Lüften wir aber an warmen Frühlingstagen bringen wir durch die wärmere Luftzufuhr leider die kalten Flächen wieder zum Schwitzen. Daraus schließen wir also, dass mit lüften alleine das Problem nicht zu beseitigen ist. Dauerhaft Sanieren mit üblichen, saugfähigen Baustoffen funktioniert nur dann, wenn danach ausreichend stark, trockengeheizt wird. Viel heizen und im Winter lüften kostet jedoch eine Menge Geld. Besonders wenn es an der Wärmedämmung mangelt. Ohne Heizen hilft eine  Außendämmung leider nicht gegen Schimmelbefall. Besonders gefährdet sind Wandverbauten und Anbaumöbel, sowie Kleiderkästen im Keller besonders an Außenwänden. Miefgeruch, das ist beginnender Schimmelbefall! Eine Innendämmung ist bauphysikalisch nur sinnvoll, wenn diese raumseitig verlässlich dampfdicht ist gegen Luftfeuchtigkeit. Dampfdichtigkeit ist erforderlich! Eine Dampfbremse ist zu wenig. Das Isotherm Paneelsystem mit  Nut/Feder-Dichtverlegung ist wasser- und wasserdampfdicht und auch wasserfest! Ideal hinter dem Kleiderkasten! Wichtig in der Dusche anstatt der kalten Fliesen. Behaglich warm und schön, in allen Farben. Lebensmittelechte, schimmelsichere Oberfläche, bei Bedarf auch übermalbar. Für den behaglichen Sitz- oder Liegeplatz sind Isotherm-Paneele auch…

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Wohnungseigentümergemeinschaft Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche Wenn Sie eine neue Wohnung vom Bauträger erwerben, können Sie auch selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. In der Entscheidung 5 Ob 147/97x = SZ 70/129 = MietSlg 49/25 stellte der Oberste Gerichtshof klar, dass der Erwerber selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) berechtigt ist, Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche an der Wohnung und an allgemeinen Teilen der Liegenschaft gegenüber dem Bauträger geltend zu machen.  Dieses Thema war umstritten, da die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst Rechtspersönlichkeit besitzt und daher klagen und geklagt werden kann (§ 18 Wohnungseigentumsgesetz 2002). Die unteschiedlichen Interessen der Eigentümergemeinschaft dürfen jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, weshalb dennoch grundsätzlich an einem Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer festgehalten werden  muss. Soweit aber Gemeinschaftsinteressen nicht gefährdet sind, bedarf es eines solchen Mehrheitsbeschlusses (oder eines diesen substituierenden Beschlusses des Außerstreitrichters) nicht (5 Ob 253/00t = MietSlg 52.548). Sofern Baumängel an allgemeinen Teilen der Liegenschaft (z.B. Bausubstanz) bestehen, können Sie die daraus entstehenden Ansprüche daher auch selbst aussergerichtlich oder gerichtlich einbringlich machen. Urteil des OGH 5 Ob 99/03 z vom 13.5.2003. Autor: Vavrovsky – Graf Rechtsanwälte Bildquelle: Vavrovsky – Graf Rechtsanwälte…

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