GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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„Deutschland-Meldung“ – Veränderte Förderrichtlinien fordern Qualitätssicherung und sichere Nachweise, um berechnete Energieeinsparpotenziale in der Praxis sicher zu stellen. Im Hinblick auf die beobachteten Qualitätsdefizite bei steigenden Anforderungen forciert die KfW die Umsetzung eines umfangreichen Qualitätssicherungssystems. Das Ziel dieses Systems ist die Sicherstellung der nachhaltigen und hochwertigen Sanierung von Gebäuden bei angemessenem Aufwand. Der Weg hierzu führt über eine Qualitätssicherungskette, die stichprobenartige Kontrollen sowie Bauüberwachungen beinhaltet. Geplant ist eine externe Überwachung von KfW-40-Häusern durch Experten. Mit freundlicher Bereitstellung durch ift Rosenheim, Institut für Fenstertechnik e.V. Sicherung der Energieeinsparung durch bessere Ausführungsqualität von Dipl.-Ing. Rainer Feldmann_Dr. Rudolf Hennes Bildquelle: ift Rosenheim…

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Darstellung eines Sachverständigen – Begehung eines Rohbaus Warum Mauerschlitze ausgeworfen werden müssen, warum man mit Risse im Putz rechnen könnte, wie deutet man Ausblühungen im Beton, haben 10 – 15 cm stehendes Wasser auf der Rohbetonplatte eine Auswirkung auf eine fachgerecht ausgeführte Bausubstanz? Mithilfe eines Bau- Sachverständigen kann ein Bauherr lächelnd und beruhigt der Fertigstellung entgegensehen, für dieses Lächeln wurde ein Gutachten in der Rohbauphase über die bereits durchgeführten Arbeiten in Auftrag gegeben. Bauherrenhilfeautor Ing. DI (FH) Robert Peterlik stellt uns mit Zustimmung des Auftraggebers ein Gutachten über ein im Rohbau befindliches Reihenhaus zur Verfügung. Lokalaugenschein vom 14.11.2010 Ing. DI (FH) Robert Peterlik Mauerschlitz im Rohbau…

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KIAB – Aufdeckung illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) und drakonische Strafen! Aufgrund der Novellierung des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2006 (BGBl I 2006/99) wurde die KIAB mit Wirkung 01.01.2007 den Finanzämtern unterstellt. Ziel dabei war es, durch die Verlagerung des Aufgabenbereiches von den Zollbehörden zu den Finanzbehörden eine Effizienz in den Bereichen Kontrolle und Aufdeckung illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung zu erreichen. Durch die organisatorische Eingliederung der KIAB in den Bereich der Finanzbehörden wurden die Schnittstellen zwischen den Zollbehörden und den Finanzbehörden verbessert und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen wie auch Einbringungsmaßnahmen und Lohnabgabefestsetzungen ermöglicht. Fazit: Im Hinblick auf die teilweise drakonischen Strafen gemäß § 28 AusIBG bei Nichtbeachtung der entsprechenden Vorschriften ist jedenfalls die Einhaltung der vorstehender Voraussetzungen geboten. Dr. Alexander Mirtl, M.B.L. Rechtsanwalt Einhaltung und Voraussetzungen: Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) und drakonische Strafen! Rechtsanwälte HASCH & PARTNER…

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„Deutschland-Meldung“ – Bauherrenhilfeautor Carsten Engel warnt: Lieber Internetuser, letzte Woche wurde ich gefragt, ob ich nicht mal meine Meinung zu einer Baufirma und dem damit verbundenen Exposé geben könnte. Ohne Ross und Reiter zu nennen möchte ich Ihnen von meinen Recherchen berichten. Bei dem Angebot handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit ca. 540qm Grundstück, ca. 135qm Wohnfläche, insgesamt 6 Zimmer, in Hanglage als Erstbezug. Kosten soll der Spaß insgesamt 260.500,00€. Auf eine Bewertung der Immobilie möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen. Was mir aber aufgefallen ist, und dass sollten Sie sich, wenn Sie bauen möchten dringend vor Augen führen. „Bei diesem Anbieter handelt es sich möglicherweise um Baudienstleistungsverträge.“ Wenn Sie so etwas für Ihren Hausbau als Vertrag vorgelegt bekommen, sollten bei Ihnen die Alarmglocken angehen! Bei meiner Recherche bin ich auf einen interessanten Artikel eines Rechtsanwaltes aus München gestoßen. Die in meinen Augen größten Nachteile eines Dienstleistungsvertrages sind: Es ist kein Erfolg geschuldet. Es gibt keine Abnahme. Es gibt keine Gewährleistung. Ich behaupte mal, das dass auf dem Bausektor einem Freifahrtschein gleicht, es sei denn, es wird zusätzlich etwas vereinbart. Aber dann könnte man doch auch gleich einen Werkvertrag abschließen. Den ganzen Artikel des Rechtsanwaltes finden Sie unter: bit.ly  – beschrieben von  Volker Siegel –  Rechtsanwalt in München. Ich finde die Erläuterung der Unterschiede von Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag klasse beschrieben. Eine kleine Hilfestellung vor Vertragsunterzeichnung: Grundsätzlich empfehle ich Ihnen Ihren Vertrag vorab rechtlich und technisch überprüfen zu lassen. Beste Grüße, Carsten Engel, TÜV geprüfter Gutachter für Bauschäden und Immobilienbewertungen…

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Bevor man sich überlegt ein Haus zu bauen müssen viele Dinge berücksichtigt werden, die den meisten Menschen völlig unbekannt und fremd sind. Wichtig ist daher natürlich vorab eine genaue Kostenrechnung, diese sollte aus oben genannten Gründen nicht selbst sondern von einem Spezialisten durchgeführt werden. Finanzberücksichtigungsempfehlung vor dem Hausbau Bauherrenhilfeautor Dipl. Ing. (FH)  Robert Peterlik…

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Sehr geehrter Hr. Nussbaum-Sekora! Gestern zum 1. mal Ihre Sendung gesehen und heute Baupfusch gefunden, danke. Habe 2 Prozesse gegen die Baufirma gewonnen, jedoch haben sie (das Gericht, Anwalt, Sachverständige) nicht weiter auf mich gehört, da noch allerhand im Argen lag. Mein Anwalt meinte, solange der Prozess läuft, hätte ich Garantie. Hat jedoch seit 2007 nichts mehr in meinen Sachen unternommen, war krank, im Urlaub, bekam keine Antwort. Nun habe ich selbst veranlasst, da verschiedene  Anwälte mir beibrachten, dass nach 3 Jahren die Baugarantie erloschen ist,- im Gästezimmer Wand neu befestigen und streichen lassen, (sie kam mir als ich einen Kasten entfernte entgegen)  Garagentor, welches seit Anbeginn beim 1. Hochziehen zerkratzt war (zu nieder eingesetzt) nun 3 cm höher stellen lassen), Nordfassade in Algen, wie bei Ihnen beschrieben, keine Drainage wie lt. Baubeschrieb vorhanden, musste Sickergrube einsetzen lassen, und nun aufgraben und trocknen  lassen, kam Bitumen über den Sockel, demnächst hoffe ich, wird zugeschüttet, die Wand wurde ausgebessert mit  Gitter und Granol. Bleibt noch das Flachdach: Es wurde letztes Jahr als ein Nachbar baute und in derselben Höhe wie mein Dach dann festgestellt, dass sich die Folie gelöst hat, die Versicherung hat Wind und Wetter ausgeschlossen als Schuldursache, liess Sachverständigen kommen, er gab die Schuld der Baufirma, musste Anwalt nehmen, leider kein Baufachmann, es geht nichts weiter, die Firma weigert sich strikt den Schaden anzuerkennen. Habe nun schon Schaden in Tausenden von Euro, (musste Kredit aufnehmen, für Mindestpensionistin schwer zu bekommen) kann nicht auch noch das Dach bezahlen, habe bereits Flecken in der darunterliegenden Waschküche. In der Garage ist durch die Erhöhung der Schiene natürlich die Brandschutzdecke zerstört, kann nicht weiter mit der Reparatur warten. Wissen Sie in Vbg einen Anwalt mit Bauschadenkenntnis? Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr sehr dankbar!! Hilfestellung durch Bauherrenhilfe-Redaktion: wir bedauern Ihre Situation sehr! Anbei senden wir Ihnen Rechtsanwaltskanzleien mit Focus Bauschäden: Rechtsanwaltskammer – Vbg – bitte klicken um zu den genannten Namen zu gelangen (Suchmaschine, Sie können gerne auch anders wählen). Unsere 1 Wahl wäre ein österreichischer RA! Die nicht in AT sitzenden RA-Kanzleien gab ich zur Wahl dazu sollte keine österreichische Kanzlei für Sie in Frage kommen. Die Erstanfrage bei einem RA ist meist kostenlos – anbei eine Liste mit dieser inkl. Dienstleistung in Vbg. Auch fügte ich eine Liste von RA-Kanzleien ein die einen Focus im Bauwesen (Vbg) haben, bitte vergleichen…

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Scheinfirmen die sich ins Internet mit Billigangeboten drängen… Die Landesinnung Bau der NÖ Wirtschaftskammer rührt die Werbetrommel in eigener Sache. Durch den übertriebenen Sparwillen von angehenden Bauherren ausgelöst, gelingt es immer mehr  Scheinfirmen, über das Internet mit Billigangeboten in den Markt zu drängen. „Solche Firmen haben oft nicht mehr als eine Mischmaschine, ein paar Scheibtruhen und einen Transporter“, berichtet Landesinnungsmeister Robert Jägersberger im Gespräch mit dem NÖ Wirtschaftspressedienst. Dem im Vergleich zu etablierten Bauunternehmen um einige Prozent günstigeren Kostenvoranschlag folgt nach Geschäftsabschluss dann oft das böse Erwachen. Entweder sind die erbrachten Leistungen derart mangelhaft, dass das neue Haus von Anfang an zum Sanierungsfall wird, oder die begonnene Baustelle wird überhaupt nicht abgeschlossen. „Es gibt Fälle, bei denen die im Nachhinein notwendigen Sanierungsarbeiten um ein Vielfaches teurer waren als der ursprünglich im Raum gestandene Kostenvorteil„, weiß Jägersberger. Auch der aufgestellte Zeitplan, vom Baustart bis zu dem vom Bauherrn ins Auge gefassten Einzugstermin, wird dadurch unnötig verlängert. „Solche unerfreulichen Entwicklungen lassen sich mit einem seriösen Fachmann aus der Branche von Anfang an vermeiden.“ Bei Baufirmen, die ihre Leistungen hauptsächlich im Internet anbieten, rät der Landesinnungsmeister bereits bei der ersten Kontaktaufnahme zur Vorsicht. „Erhaltene Informationen sollte man unbedingt auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.“ Lesen sie weiter……

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